Ein Fahrrad auf dem Radweg eines Kreisverkehrs hat doch Vorrang, oder?
Servus Community,
ich bin mir ja eigentlich sicher, dass Radfahrer, die auf dem nebenher führenden Radweg eines Kreisverkehrs fahren, Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen haben. Stimmt das, oder irre ich da doch?
Und ne kleine Nebenfrage: Wenn die Situation nicht ganz eindeutig ist, ob der Radfahrer den Kreisverkehr verlässt oder nicht, weil die Wegführung schlecht gemacht ist (so wie in der Skizze skizziert), darf der Radfahrer trotz allem kein linkes Handzeichen geben, oder?
Vielen Dank und viele Grüße
5 Antworten
Hallo, nun das ist einfach.
Der Duchgangsverkehr hat Vorfahrt. Der was einfäht muss sie gewähren.
Natürlich gehört da auch der Radweg zum Durchgangsverkehr.
Ein anderes Beispiel: Wenn jemand links abbiegt, hat auch der Geradeausverkehr Vorfahrt. Da muss auch nicht der Radfahrer warten, bloß weil er ein Radfahrer auf dem Radweg ist.
Wie die Autos auch soll man beim Einfahren kein Blinker/ Handzeichen geben, beim Ausfahren aber schon.
Aber die Frage ist eher theoretisch. Radfahrer geben eh kein Handzeichen und verlassen sich darauf, dass Autofahrer Hellseher sind ;-)
Einmal Danke für die Antwort. Den letzten Absatz hätte es aber echt nicht gebraucht.
Zitat ADAC
Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist. Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/
Warum ein Radfahrer Handzeichen "links" geben sollte erschließt sich mir nicht.
Es gibt aber, das ist recht selten, da muss man links rum fahren. Auf dem Bild eigentlich nicht. Gibt auch Menschen mit zwei linken Händen.
Ich schließe mich dem ADAC an:
Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.
Was ist daran nicht eindeutig genug?
Egal wie weit der Radweg ist, wenn der Radverkehr kein VZ 205 hat und eine Radwegefurt existiert, dann hat der Radverkehr Vorfahrt und Vorrang.
VwV StVO zu §2 RN.38
§8 der StVO
§9 der StVO
Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen haben. Stimmt das, oder irre ich da doch?
Soweit ich mich erinnere, ist es bei Radfahrern so wie bei Fußgängerwegen neben der Straße: beim reinfahrenden Auto muss das Auto warten, beim rausfahrenden Auto der Fußgänger/Radfahrer.
Aber für diese Aussage gebe ich ganz sicher keine Gewähr, meine Fahrschule ist >10 Jahre her und ich fahre, wie wir alle fahren - Regeln sind gut, außer, sie sind es nicht ;-) ...
Handzeichen nur beim Rausfahren, also Rechtsabbiegen.
Meins Erachtens hat der Radfahrer kein Recht einfach zu fahren. Er muss genauso warten bis was frei ist ODER sich mit den Autos quasi "absprechen". Er fährt hin und schaut ob die Autos stehen bleiben und dann überquert er.
Er hat keine Vorfahrt irgendwem gegenüber - bin mir aber nicht zu 100% sicher.
Der "normale" Autofahrer wird ihn rüberlassen wenn er ihn sieht.
Du hast den Straßenverkehr nicht verstanden und solltest noch einmal Fahrschule. Im konkreten Fall hat der Radfahrer vor einfahrenden Straßenverkehr Vorfahrt und Vorrang vor ausfahrenden Straßenverkehr.
Wenn du was anderes denkst, dann liegst du falsch!
Mein Enkel hatte in der 2. Klasse Verkehrsunterricht. Der weiss mehr wie du deines Erachtens.
Hiho, danke erstmal, aber sorry: Erachtungen reichen mir hier nicht.
Ein Radfahrer (soweit mir bekannt) auf dem Radweg, zählt wie ein Radfahrer auf der Fahrbahn (zumindest sofern der Radweg nicht mehr als 5m von der Fahrbahn entfernt ist). Und ein Radfahrer auf der Fahrbahn gilt wie ein Auto. Und einfahrende Autos haben auch kein Vorrang vor bereits im Kreis fahrenden Autos. Genauso wenig muss ich mich ja (als im Kreis fahrender Autofahrer) mich mit meinem Hintermann absprechen, das der mich (nicht) überholt.
Er hat kein Vorfahrtsschild, also der Radfahrer, daher hat er NICHT gegenüber dem Auto einfach so Vorfahrt und das Recht zu fahren.
Daher gilt. Sich mit Blickkontakt oder Notfalls per Handzeichen abzustimmen, oder den Verkehr durchzulassen :p
Ok. Und damit bist du dir wirklich sicher?
Sehr, aber nicht zu 100% :D
Warte noch auf weitere Antworten.
Meiner Meinung nach fehlt ein eindeutiges Vorfahrtsschild für einen der beiden.
Da gibt es ein paar Situationen wo sogar im Lernbogen vom Führerschein steht, dass man sich per Gestik und Handzeichen absprechen soll.
Wenn der Radweg als solches gekennzeichnet ist, dann hat der Radfahrer immer Vorrang.
Danke. Was sagst du zu dem Handzeichen?
Linkes Handzeichen und / oder linker Blinker hat in einem Kreisel so oder so ncihts zu suchen und ist völlig fehl am Platz.
Dein Rausfahren hat der Blinker wohl etwas zu suchen.
Ja, rechter Blinker und rechtes Handzeichen... Aber kein Linkes!
Ja auch nur beim Verlassen vom Kreisverkehr.
Jedesmal wenn ich die Leute beobachte, die beim reinfahren blinken, bekomm ich die Krise.
Ich blinke beim Reinfahren nur dann rechts, wenn ich auch gleich die erste Ausfahrt wieder raus will...
Links blinken ist total überflüssig und verwirrt nur. Die Fahrer wollen damit wohl signalisieren, dass sie im Kreisel bleiben und nicht vorhaben ihn zu verlassen...
Auch dann wäre es aber falsch von dir? Beim reinfahren nicht, beim rausfahren ja. Also solltest du ohne blinken reinfahren, und dann sofort blinken, das wäre korrekt in meinen Augen. :D
Glaube du könntest verwechselt werden mit den Idioten, die immer blinken. Zudem gefährdest du in meinen Augen den jenigen der Hinter dir fährt
Ich weiß was du meinst, aber das ist tatsächlich von Kreisel zu Kreisel unterschiedlich. Stell dir vor die erste Ausfahrt ist direkt nach der Einfahrt. In welcher Zeitspanne hätte ich da die Möglichkeit zu blinken?
Ja stimmt auch. Versteh dich schon. Kenne auch sehr "Knappe" Kreisel.
Danke für die Anwort. Den Artikel des ADAC hab ich schon gelesen. Leider ist mir der nicht detailreich genug.
Was sagst du zur der ersten Frage?