Radfahrer vorlassen beim abbiegen?
Hallo, beim Autofahren ist es ja so, dass man Fußgänger, die über die Straße wollen, vorlassen muss, wenn man abbiegt.
Also auch wenn man aus einem Kreisverkehr rausfährt. Gilt das auch für Radfahrer?
Heute war es so, dass ich aus einem Kreisverkehr rausgefahren bin. Von links kam ein Radfahrer (Der davor auf dem Geh- und Radweg gefahren ist) und wollte vor mir über die Straße, ist aber auf der Mittelinsel stehen geblieben, daher bin ich weiter gefahren.
Hätte ich ihn vorbeilassen müssen? Oder gilt das nur für Fußgänger?
8 Antworten
Grundsätzlich lass ich einen lieber vorbei als ihn über den Haufen zu fahren.Macht ja keine Mühe mal eben zu bremsen.Wenn der Radfahrer stehen bleibt muss er ja warten um sicher rüber zu kommen und das geht nur wenn einer mal bremst.Und wenn ich bremse kommt er wenigstens sicher rüber.Das allein ist doch schon ein gutes Gefühl.
Das ist nett und eine gute Einstellung. Bei einer nicht ganz klaren Verkehrslage trägt das auch zur Sicherheit im Verkehr bei.
Ich habe (als Radfahrer) oft die Situation, dass ich aus einem Fuß/Radweg oder einer Einfahrt herauskomme und dabei direkt auf oder knapp neben einen Zebrastreifen komme. Hier wäre es mir lieber, die ankommenden Autofahrer würde nicht anhalten, weil ich nun einmal keinen Vorrang habe. Es kostet mich unnötig Zeit und die Autofahrer noch mehr.
Wie lange hast du den Führerschein? Solche Fragen solltest du nicht mehr stellen müssen!
Du möchtest wissen:
Hätte ich ihn vorbeilassen müssen? Oder gilt das nur für Fußgänger?
Beim Ausfahren muss der Vorrang von dort "querenden" Fußgängern und Radfahrern beachtet werden.
Und schlimmer noch!
Du müsstest sogar für Hunde, Katzen, Pferde und Kühe anhalten, wenn es die Situation erfordert!
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Radfahrer aufgrund deiner Beschreibung sehr wahrscheinlich diesen Radweg hätte gar nicht benutzen dürfen.
Das wäre der Fall, wenn rechts vom Radfahrer ebenfalls ein Radweg vorhanden ist.
Gut zu wissen:
Selbst wenn eine Ampel für den Radfahrer Rot ist, darfst du deine Vorfahrtrechte nicht erzwingen!
Hier gilt ganz klar: Vorausschauendes Fahren und der Verzicht auf die Vorfahrt, wenn dadurch ein Unfall provoziert oder fahrlässig in Kauf genommen wird.
Eigentlich sollte dir auch klar sein, dass der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmer auf den schwächeren Rücksicht nimmt.
Oberstes Gebot im Straßenverkehr ist Rücksicht!
Mein Tipp:
Ist die Lage nicht eindeutig, musst du dich mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen!
Wichtig ist der Augenkontakt und jeder Zeit in der Lage zu sein, dass Fahrzeug unmittelbar zum stehen zu bringen.
Leider wird hier häufig lieber aufs Gas getreten um die unsichere Situation hinter sich zu lassen.
Unwissenheit erzeugt Unsicherheit!
Das hat zur Folge, dass sich der Fahrer nicht selten nur auf den Radfahrer von Links konzentriert, ohne zu bemerken, dass sich inzwischen auch von hinten rechts ein Radfahrer nähert.
Mein Tipp:
Unabhängig von deiner Frage, solltest du dich prinzipell noch einal mit dem Thema: Kreisverkehr & Vorfahrt beschäftigen.
Der Grund:
Es gibt unterschiedliche Arten von Kreisverkehren, für die auch unterschiedliche Vorfahrtrechte gelten.
Das nicht immer Radfahrer und Fußgänger beteiligt sein müssen zeige ich dir einmal an diesen Beispielen:
Der klassische KreisverkehrZweispuriger Kreisverkehr
Unechter Kreisverkehr
Wer wann in welchem Kreisverkehr Vorfahrt hat, muss dir unbedingt klar sein, bevor du in den Kreisverkehr einfährst.
Insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen führen Unkenntnis unweigerlich zu stressigen Situationen.
Auf die Rücksichtnahme anderer, kannst du zwar hoffen, solltest sie jedoch nicht bedenkenlos voraussetzen!
Gute Möglichkeiten zum Trainieren bieten Paris und Rom (Scherz).
- Was fällt dir zu Bild 2 ein?
- Du bist Fahrer des grünen PKW!
Hast du Langeweile? ^^
Anscheinend hättest du warten müssen.
Aber, wenn ich das hier bei uns, egal ob als Radfahrer oder als Fußgänger am nächstgelegenen Kreisverkehr versuchen würde, hätte ich gute Chancen, einfach über den Haufen gefahren zu werden.
Kann also gut sein, dass dir dabei auch noch jemand hinten drauf fährt.
Ich möchte dich aber trotzdem nicht davon abhalten, ein gutes Vorbild zu sein.
In einer 30 Zone braucht man keine Zebrastreifen (deshalb gibt's da keine) und man muss Fussgänger rüber lassen wenn die queren wollen. Das wissen 90 % der Autofahrer nicht. Rad Fahrer sind Strassenverkehrsteilnehmer, für die gilt das nicht. Die müssen sich an die STVO halten, egal wo. Bei 50 Zone gilt das auch für Fussgänger. So hat's mir mal ein Polizist erklärt und macht auch Sinn.
Weiß ich nicht, ich sagte das war ein Polizist von dem ich annahm dass er das weiß. Schließlich hat er das studiert. Aber Tatsache ist bei uns gibt's keine ZS in der 30erZone. Lese mal in der STVO das mit der 30erZone genau durch.
Mag ja sein, ich kenn etliche T30-Zonen mit Zebrastreifen. Und ansonsten muß ich querenden Fußgängern keinen vorrang gewähren.
Guck da mal hin ob das nicht vorher 50 Zonen waren und die also praktisch noch von früher sind. Das hat der Polizist auch gesagt.
Auch da muss ich dich enttäuschen, ich kenn auch Zebrastreifen, die erst nach umwindmung zur T30-Zone eingerichtet wurden und vorher waren da Fußgängeramplen (die ja in T30-Zonen auch weiterhin zulässig wären).
Hab auch nochmal die R-FÜG 2001 rausgekramt, darin ist folgende abschließende Aufzählung enthalten:
2. Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ
2.1 Allgemeines
(1) FGÜ dürfen nur angelegt werden
innerhalb geschlossener Ortschaften
auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist.
(2) FGÜ dürfen nicht angelegt werden
in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (LZA)
auf Straßenabschnitten mit koordinierten LZA ("Grüne Welle")
über Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245 StVO)
über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper
auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt
im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)
http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html
Du siehts, in T30-Zonen dürfen Fußgängerüberwege sehr wohl angelegt werden.
Vielleicht noch von Land zu Land verschieden? Ich wohne in BW. Hier bei uns ist ne riesige 30er Zone, praktisch der halbe Stadtteil. Die 2 ZS sind noch von früher 50er Zone. Am Rand in der 50er Zone sind Ampeln und Überwege wie über all in D auch. Sonst nix. Ist für mich auch nicht so wichtig. Ich komme trotzdem zurecht und bin auch nicht rechthaberisch.
Vielleicht noch von Land zu Land verschieden?
Nein, Strassenverkehrsrecht ist Bundesrecht.
Aber vielleicht haben da Städte und Gemeinden ein Einspruchsrecht wie sie das anpassen/gestalten, das ist was ich meine. Aber du bist hartnäckig und ich gebe auf. Der Polizist hatte also keine Ahnung.
Der Polizist hatte also keine Ahnung.
In dem Fall ja, die "Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen" (RFG 2001) habe ich o0ben zitiert und verlinkt.
Aber vielleicht haben da Städte und Gemeinden ein Einspruchsrecht wie sie das anpassen/gestalten,
Die zuständige Straßenverkehrbehörde (die bei der Stadt oder beim Kreis angesiedelt ist) darf natürlich im Rahmen der Vorschriften selbst entscheiden, ob sie einen Fußgängerüberweg anlegt oder nicht.
In einer 30 er Zone bei einer Schule bei uns gibt es einen Zebrastreifen. Und ansonsten lasse ich wild über die Straße laufende Menschen auch nicht vor... Natürlich achtet man gerade bei Schulen immer auf Kinder. Aber in der Nachbargemeinde ist eine ganze Ortschaft im Innenstadtbereich 30 er Zone. Da rennt Niemand einfach so über die Straße. Vielleicht hast du den Polizisten missverstanden?
In einer 30 er Zone bei einer Schule bei uns gibt es einen Zebrastreifen.
Ja und? Seid wann dürfen in T30-Zonen keine Zebrastreifen mehr eingerichtet werden oder sein?
Und ansonsten lasse ich wild über die Straße laufende Menschen auch nicht vor...
Warum sollte man auch, Querende Fußgänger müssen den Fahrzeugverkehr beachten und sind diesem gegenüber nachrrangig.
Das war doch eine Info für Berieger und somit habe ich genau das bestätigt, was du sagtest :-).
Ach so, dann hab ich das missverstanden, sorry. :)
Kein Problem :-)...
Wenn du Abbiegst, musst du Fußgänger und Radfahrer, die auf derselben Straße unterwegs sind von der du kommst, vorrang gewähren. Wenn du einen Kreisverkehr verlässt, biegst du ab.
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Dafür hätt ich gern mal eine Quelle. In meiner StVO steht das nämlich nicht.