Auto streift Radfahrer, wessen Schuld?
Heute war ich im Baumarkt und habe Holzbretter gekauft, die ich auf dem Gepäckträger quer befestigt habe, sodass sie 70 cm nach rechts und links rausschauen, ein Auto fuhr an mir vorbei und die Bretter streiften das Auto, nun sind Kratzer im Auto. Der Autofahrer reagierte wütend und wollte meine Adresse, weil er nun zu seiner Versicherung gehen will. Ich hatte direkt danach mein Fahrrad mit den Brettern fotografiert, danach bin ich weitergefahren und ärgere mich, dass ich weder sein Kennzeichen weiß noch seinen Namen er aber dafür von mir. Hat das irgendwelche Konsequenzen? Er ist doch an mir vorbei gefahren und ist gegen die Bretter gefahren. Muss ich den Schaden an seinem Auto zahlen?
11 Antworten
Kam die Polizei zwecks Unfallaufnahme?
Dumm für ihn, wenn er nicht die Polizei gerufen, oder informiert hat.
Dann dürfte erstmal nichts passieren. Wenn dann müsste er zum Anwalt und das Zivilrechtlich einkalgen und erstmal Geld ausgeben. Ob er dann Recht bekommt ist wieder eine andere Sache und ob du dann überhaupt Zahlungsfähig und Pfändbar bist auch.
Kannst es auch so drehen das er dich gefährdet und fast umgefahren hat. Immerhin ist ja garnicht klar wer Schuld an was hat, denn die Situation wurde wohl nicht protokolliert.
Im schlimmsten Falls bekommst du Post von seinem Anwalt worin er wohl nach einer außergerichtlichen Einigung betteln wird. Kannst ihn dann an die Verkehrsopferhilfe verweisen
Es ist ganz klar wer Schuld hat. Hält der Autofahrer den gesetzlichen Mindestanstand ein, dann wäre es zu keinem Kontakt gekommen.
Der Autofahrer muss einen Meter Abstand halten beim Überholvorgang soweit ich das noch in Erinnerung habe. 🤔
🤷🏻♂️ Google würde helfen. 😂
Es sind 1,5 m, hatte es vor kurzem in der Fahrschule ^^
Richtig. Hätteste Google gefragt, hätteste gewusst, dass es 1,5 m und nicht 1m sind.
Wieso solltest du seinen Schaden bezahlen müssen, wenn er nicht in der Lage ist, sein Auto auf eine Weise zu bewegen die andere Menschen nicht in Lebensgefahr bringt?
Die Rechtsprechung geht von notwendigen 1,5 m Abstand beim Überholen aus... zwischen rechtem Außenspiegel des Autos und linkem Lenkerende des Radfahrers. Wenn man nun einen 50 cm breiten Lenker annimmt, hätte er von deinen Brettern also mindestens 1,05 m weg bleiben müssen. Wie jetzt Kratzer in sein Auto kommen sollen, wenn er sich an diesen Abstand gehalten hätte, müsste er mir erstmal erklären.
Eigentlich solltest du ins Krankenhaus fahren und dich wegen irgendwelcher Schmerzen durchchecken lassen. Und wenn der gute Herr dann mit seiner Rechnung kommt, ihm die dokumentierte Körperverletzung zeigen und ihn fragen, ob er es wirklich auf einen Rechtsstreit anlegen will.
Und selbst wenn nicht... soll er dir halt Rechnungen stellen wie er will. Soll er halt Geld für nen Anwalt rauspulvern oder dich sogar vor Gericht zerren, wenn er das will. Wird nichts daran ändern, dass er erstens nicht mit adäquatem Abstand überholt hat und außerdem noch sein Fahrzeug, dessen Gefährdungspotential unbestritten ist, in einer Weise bewegt hat die dein Leben gefährdet hat.
Hat die Polizei das aufgenommen? Im Zweifelsfall stünde Aussage gegen Aussage
Nein, wir haben die Polizei nicht gerufen, ich gehe davon aus er hätte es nicht gewollt, ist aber nur eine vermutung.
Muss ich den Schaden an seinem Auto zahlen?
Nein, er hat eine viel zu geringen Überholabstand gewählt und ist daher selbst schuld an dem Schaden. Die Rechtssprechung geht regelmäßig von einem Seitenabstand von mindestens 1,5m beim Überholen von Radfahrern aus.
sogar von 2 Metern ist die Rede. Da dürfte auf manchen Straßen kein Fahrrad mehr überholt werden.
Die 2 Meter werden in der Rechtssprechung erwähnt wenn
- Ein LKW den Radfahrer überholt
- An starken Steigungen
- Bei zulässigen Geschwindigkeiten über 50 km/h
Richtig, hab ich geschrieben weil nicht nur 1,5 Meter gelten sollen.
Genau, 1,5m ist die Untergrenze und wird nun auch endlich so konkret in die StVO übernommen. Unter bestimmten Umständen sagen die Richter dann eben: Muss 2 Meter Abstand sein.
Sicher das es nicht 1,5 m waren?