Sind die Schilder in Köln kein Widerspruch?

Alles korrekt, weil... 79%
Schilder widersprechen sich 21%

24 Stimmen

15 Antworten

Alles korrekt, weil...

Wo ist das problem? Autos müssen geradeaus fahren, Radfahrer dürfen auch rechts abbiegen, sogar wenn die Ampel Rot zeigt und sie dee Regeln dafür beachten.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 16:28

Weil das blaue Schild auch für Radfahrer verbietet abzubiegen.

Also:

Das weiße Schild sagt: Man darf bei rot (rechts) abbiegen. Das blaue verbietet dir aber das Abbiegen generell. Das ist wie als würde eine Ampel nen Grünpfeil nach rechts zeigen (also "den Verkehr nach rechts freigeben" wie es so schön heißt), gleichzeitig ist aber das blaue Schild da und verbietet dir das Abbiegen grundsätzlich. Das ist ein Widerspruch.

Wieso sollte sich das widersprechen?

Fahrräder können die "Grüner-Pfeil-Regelung" nutzen. Alle anderen müssen gerade aus fahren.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 13:09

Weil das weiße Schild sagt, man darf auch bei rot rechts abbiegen. Das blaue verbietet das Abbiegen aber generell. Und in der StVO taucht nirgends ein Hinweis auf, dass das neue Schild für die Radfahrer das blaue aufheben würde. Dafür gibt es extra das Zusatzschild "Fahrrad frei".

Alles korrekt, weil...

Das untere Schild ist ein Zusatzzeichen, so wie sie die StVO vorsieht.

Du findest das ja auch bei Einbahnstraßen, die in der Gegenrichtung für Räder freigegeben sind und noch in vielen anderen Fällen.

http://www.strassenschilder.de/zusatzzeichen/

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 13:08

Das weiße Schild ist doch kein Zusatzzeichen für das blaue Schild. Es steht völlig alleine da. Ein Zusatzzeichen heißt ja, es kann gar nicht alleine stehen. Das ist bei dem "unteren"/weißen Schild nicht der Fall, das kann sehr wohl alleine stehen.

Altersweise  12.07.2020, 13:11
@paulfragtgf

Na klar ist es das. Es verliert doch seine Aussagekraft nicht dadurch, dass es nicht direkt unterhalb, sondern schräg unterhalb des Gebotsschildes angebracht ist.

Für einen normalen Straßenverkehrsteilnehmer ist ganz offensichtlich, dass für Kraftfahrzeuge die Fahrtrichtung geradeaus vorgeschrieben ist, während Radfahrer nicht nur nach rechts abbiegen dürfen, sondern aufgrund des grünen Pfeils sogar bei roter Ampel.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 13:21
@Altersweise
Na klar ist es das.

Wie gesagt: Dass es kein Zusatzschild ist ergibt sich alleine daraus, dass man Zusatzschilder nie alleine anbringen kann. Sie sind immer ein Zusatz und können nicht alleine stehen. Meistens ergibt das schon beim ansehen keinen Sinn, aber auch wenn man das so verstehen würde, geht das im Sinne der StVO nicht. Beispiel:

"Verkehrsführung geändert" sagt uns Menschen schon alles. Das Schild kann dennoch nicht alleine stehen. Darüber zu finden wäre meistens das Ausrufezeichen ("Achtung"). Es kann nicht alleine stehen.

Das neue Schild hingegen schon. Es kann sehr wohl ohne das blaue Schild angebracht werden. Die Schilder sind keinenfalls direkt miteinander verknüpft. Und doch, ich habe es ehrlich gesagt noch nie gesehen, dass ein Zusatzschild so schräg und nicht direkt unter dem Schild steht.

Aller höchstens würde es Sinn machen, dass es ein Zusatzschild für die Ampel ist. Denn klar: Ohne die Ampel ergibt das Schild auch keinen Sinn. Und ja, es ist auf weißem Grund mit schwarzem Rand, was bei Zusatzschildern der Fall ist. Aber das ist definitiv kein Zusatzschild für das blaue Schild.

Es verliert doch seine Aussagekraft nicht dadurch, dass es nicht direkt unterhalb, sondern schräg unterhalb des Gebotsschildes angebracht ist.

Da wäre ich mir nicht so sicher, siehe §39 Absatz 3 der StVO:

Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Aber was "unmittelbar" heißt, ist wieder fraglich. Ist aber auch relativ egal, wichtig ist was ich vorher schrieb.

Altersweise  12.07.2020, 13:27
@paulfragtgf

Unterhalb des blauen Schildes befindet sich, falls du das übersehen haben solltest, bereits die Ampel. Und der von dir zitierte Paragraf sagt "in der Regel unter...", was beinhaltet, dass diese Regel auch Abweichungen kennen kann.

Wenn schon Semantik, dann richtig.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 13:29
@Altersweise

Ja, in der Regel unterhalb. Aber es ist unmittelbar in Nähe des Schildes, worauf es sich bezieht, angebracht. Wie gesagt, was unmittelbar hier bedeutet, weiß ich nicht. Darum geht es aber auch gar nicht. Es geht immer noch darum, dass ich nirgends nachlesen kann, dass das weiße Schild das blaue (für Radfahrer) aufheben würde.

Altersweise  12.07.2020, 13:32
@paulfragtgf

Tu felix Colonia! Wat habt eh nur für Sorje.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 13:38
@Altersweise

:D

Interessiert mich halt, weil ich es verstehen will, wie genau die StVO da funktioniert. Klar, hier ist jedem am Ende bewusst, was das aussagen soll, egal ob das nun richtig oder falsch ist.

Aber bei irgendeiner anderen Kombi wo das vlt auch wichtiger und nicht mehr so erkenntlich ist will ich als Autofahrer dann auch wissen, was denn nun Sache ist.

Wie gesagt: Kann sehr gut sein, dass du Recht hast. Irgendwie auch schwer zu glauben, dass das keinem bei der Stadt Köln aufgefallen wäre. Aber ich finde dazu eben nichts.

schwarzerkicker  04.08.2020, 10:43
@Altersweise

Zusatzschilder können aber nicht für mehrere übergeordnete Verkehrszeichen gleichzeitig gelten.
Der grüne Pfeil ist ein Zusatzschild für die Ampel. Korrekterweise müsste unter dem blauen Pfeil noch ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ hin.

Alles korrekt, weil...

So etwas gibt es nicht nur für Radfahrer, auch z.B. für die Abfallentsorgung und Linienbusse.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 20:57

Richtig. Das sind aber ganz andere Schilder, und genau deswegen bin ich der Meinung, dass das weiße Schild hier eben nicht eine Ausnahme für Radfahrer macht.

Wenn ein Linienbus z.B. von dem Verbot für das Abbiegen nicht betroffen ist, sieht das ja so aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Busfahrstreifen#/media/Datei:Busspur_und_Haltestelle_in_Mannheim_100_9128.jpg

Auf dem Bild ist auch genau das Schild was ich jetzt für die Radfahrer eben erwarten würde, wenn sie denn eine Ausnahme wären. Das unterste Schild befreit die Fahrradfahrer auch von dem blauen Schild oben. Genau das gleiche müsste auf dem Bild aus meiner Frage zu sehen sein. Ist es aber nicht. Und die Bedeutung hat das neue Schild nicht mit inbegriffen, das steht nirgends, auch nicht hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

schleudermaxe  11.07.2020, 21:01
@paulfragtgf

Dann teste es einfach mal, und schaue dann in den Anhörungsbogen.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 12:17
@schleudermaxe

Ne du, ich warte bis Montag, was die Stadt Köln schreiben wird. Das Foto wurde am Freitag um 18 Uhr veröffentlicht. Wahrscheinlich hat danach auch keiner mehr reingeschaut und es war Feierabend. Montag wird hoffentlich einer von der Stadt in die Kommentare schauen der dafür zuständig ist und etliche Kommentare finden, die genau diesen Widerspruch hinterfragen. Vielleicht antwortet man darauf, vielleicht verschwindet der Post auch auf einmal. Vielleicht passiert aber auch gar nichts.

Schilder widersprechen sich

Zusatzschilder können nicht für mehrere übergeordnete Verkehrszeichen gleichzeitig gelten. 

Der grüne Pfeil ist ein Zusatzschild für die Ampel, das für Radfahrer das Abbiegen bei rotem Signal erlaubt. Es hebt aber den blauen Richtungspfeil nicht auf. Korrekterweise müsste unter dem blauen Pfeil noch ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ hin.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 11:28

Genau so sehe ich das auch. Danke!