Radfahrer auf der Straße - und ich bekomme die Strafe!
Vor drei Wochen habe ich einige Radfahrer angehupt (richtig schön lange!!!) die auf der Straße gefahren sind. Unverschämtheit, denn Autofahrer zahlen Steuern. Radfahrer nicht! Außerdem war da ein Radweg vorhanden. Jedenfalls, die waren wohl zu dritt oder zu viert, und ich habe sie absichtlich eng überholt, um sie auf den Radweg zu zwingen.
Meine Frau kann übrigens bezeugen, dass die auf der Straße gefahren sind !
Jedenfalls bekomme ich heute voll den Schock. ICH habe Post von der Bußgeldstelle bekommen, und soll mich zum Tatvorwurf äußern.
Mir wird gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen, und Nötigung. Mir drohen sogar drei Punkte in Flensburg.
Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass ich eine Strafe bekomme, nur weil ich hupe, weil diese Radfahrer, die sich wohl kein Auto leisten können, auf meiner Straße fahren.
Was soll ich jetzt machen ?
27 Antworten
Auch Radfahrer dürfen die Straße benutzen, die sich übrigens nicht in Ihrem Eigentum befindet.
und ich habe sie absichtlich eng überholt, um sie auf den Radweg zu zwingen.
Da haben Sie die Nötigung auch schon selbst zugegeben. Tatbestand erfüllt.
Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass ich eine Strafe bekomme, nur weil ich hupe
Siehe oben, es geht nicht um's hupen.
Was soll ich jetzt machen ?
Benehmen Sie sich im Straßenverkehr ordentlich und erhalten Sie die Strafe für Ihren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
alles genau auf den Punkt gebracht fehlt nur der Hinweis das bedingt durch seine vielen Ausfälle gegen Radfahrer hoffentlich irgendwann eine MPU fällig ist....
Siehe oben, es geht nicht um's hupen.
Obwohl das Hupen in dieser Situation (zumindest "richtig schön lange!!!" auch verboten ist ...
Im öffentlichen Straßenverkehr sehe ich aber täglich genug Autofahrer, die sich nicht an die StVO halten (Radfahrer eng überholen, oder mit zwei Rädern auf dem Geh/Radweg stehen)
Nötigung ist ja wohl klar: Du fährst absichtlich eng vorbei, um die Radler zu zwingen, den Radweg zu benutzen, vom zusätzlichen anhupen mal abgesehen, musst du froh sein, wenn es nur eine Ordungswidrigkeit bleibt, sonst fällt das unter Straftat!
weil diese Radfahrer, die sich wohl kein Auto leisten können, auf meiner Straße fahren.
Meine Güte, den Mist habe ich jetzt erst gelesen! Es ist weder DEINE Straße, auch wenn du dich mit deiner Fahrweise so aufführst als ob das so wäre...noch ist es gesagt, daß sich ein Radfahrer kein Auto leisten kann. (Vielleicht hat einer davon eine dickere Kiste als du dir je leisten könntest!).
......sorry, falsche Abteilung...
Aber du sagst doch selber, das du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast, und auch mehrmaliges Hupen wird als Nötigung angesehen
Jedenfalls, die waren wohl zu dritt oder zu viert, und ich habe sie absichtlich eng überholt, um sie auf den Radweg zu zwingen.
Allein für diesen Satz hast Du es verdient.
Das ist Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Dafür gibt es aber keine 3 Punkte sondern mehr, denn es handelt sich um eine Straftat die deutlich härter geahndet wird.
Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass ich eine Strafe bekomme, nur weil ich hupe, weil diese Radfahrer, die sich wohl kein Auto leisten können, auf meiner Straße fahren.
Vielleicht solltest Du mal anfangen nachzudenken.
Das Verhalten der Radfahrer war eventuell überhaupt nicht falsch, denn ein Radweg muss nur benutzt werden wenn er auch als solcher ausgeschildert ist. Und selbst wenn sich die Radfahrer falsch verhalten haben wäre das lediglich eine Ordnungswidrigkeit gewesen.
Du hingegen hast eine Straftat begangen.
Ich erlebe es aber auch immer wieder das Radfahrer auf der Straße sich einen gemütlichen machen und sich gar nicht darum scheren das hinter ihnen die Autoschlange immer länger wird.
Nur weil wir Radfahrer uns sportlich betätigen heisst das noch nicht, dass wir uns kein Auto leisten können und keine Steuern bezahlen. Ich leiste mir 3 Familienfahrzeuge und ein Motorrad. Habe ich getzt mehr Rechte auf der Strasse wie Du? Das Dich die Radfahrer angezeigt haben ist mal so richtig geil. Vollpfosten wie Du gehören nicht hinter das Lenkrad eines Autos, sondern eher auf den Fussweg. Übrigens wird es wohl nicht bei den Punkten bleiben, es droht ggf. auch FAHRVERBOT. Und solltest Du noch auf Probe sein gehst Du eben nochmal in die Fahrschule.
Sollte der Radfahrer der die Anzeige gestellt hier mitlesen, 100% richtig gemacht.
Mittlerweile muss davon ausgegangen werden, dass es sich beim Fragesteller um einen TROLL handelt.
Jede Woche erneute Fragen zum Straßenverkehr, eine dümmer als die andere (parken auf Radwegen, Parken entgegen Fahrtrichtung etc.), also Fragen, die mit einem kurzen Blick in die StVO überflüssig wären, besonders das Verhältnis zu Radfahrern scheint mittlerweile irreparabel sehr gestört zu sein.
...so doof kann man einfach nicht sein, von daher wünsche ich noch einen schönen Trolltag.