unter welchen Umständen darf man mit einem Handwagen auf der Straße fahren?
Hallo, also ich habe ja keinen Führerschein mehr, obwohl ich danach noch einige Male ohne Lappen gefahren bin. Jedenfalls habe ich jetzt wohl vom Gericht eine ziemlich deutliche Meinung gesagt bekommen.
Deshalb bin ich jetzt oft mit dem Fahrrad unterwegs, oder zu Fuß mit einem Handwagen.
Neulich habe ich mich mit einem Autofahrer gestreitet, weil ich mit dem Handwagen auf der Straße war.
Meine Frage hier an die Expertinnen und Experten:
Unter welchen Umständen ist es erlaubt, mit einem Handwagen auf der Straße zu fahren?
Liebe Grüße Shaku
6 Antworten
Dazu aus der StVO:
§ 25 Fußgänger
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
Danke.
Kinder- und Lastenanhänger dürfen legal im Straßenverkehr verwendet werden.
Es gibt keine speziellen Vorschriften für Fahrradanhänger, deshalb werden behelfsmäßig die Vorschriften für Anhänger für Kraftfahrzeuge herangezogen.
Maximalmaße sind: 1 Meter breit, 4 Meter hoch, 12 Meter lang.
Kinder dürfen in Anhängern transportiert werden, wenn spezielle Sitze vorhanden sind.
Diverse Reflektoren hinten, vorn und seitlich sind Pflicht. Ein Rücklicht muss vorhanden sein, wenn das des Zugfahrrades durch den Hänger oder seine Last verdeckt wird.
Dies darf auch Batterie betrieben sein.
Spezielle Vorschriften für die Bremsen am Zugrad oder am Anhänger gibt es nicht.
Die Radwegebenutzungspflicht gilt für Gespanne nicht zwingend. Je nach Breite des Weges und Zugänglichkeit (Breite der Absenkung, Poller ...) dürfen Gespanne auch die allgmeine Fahrbahn benutzen.
Tiere dürfen ohne besondere Auflagen transportiert werden.
Saarland60, deine Antwort ist sachlich falsch, und zudem ohne Quellenangabe kopiert !!!
Saarland60, es ist nicht o.k., hier Texte zu kopieren und keine Quelle anzugeben. Du gibst Deine Antwort als Deinen eigenen Text aus und kassierst durch simples copy & paste 15 Punke. Deine Antwort, die zudem am Thema vorbei geht, hast Du von http://www.pdeleuw.de/fahrrad/anhaenger-fakten.html kopiert.
Saarland60,
DU hättest die Quelle deiner KOPIE angeben müssen.
Es geht um HANDWAGEN und nicht um Fahrradanhänger !!!
Fußgänger haben aber auf der Fahrbahn nichts zu suchen. Die ist dem Fahrzeugverkehr vorbehalten.
Was sagt denn die StVO konkret dazu? Ich meine schon, dass Fußgänger die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn sie einen Wagen ziehen. Denn ständig über die Bordsteinkante ist nicht zumutbar.
Fußgänger haben grundsätzlich den Gehweg zu benutzen, auch wenn sie ein Fahrzeug mit sich führen. Das ergibt sich aus § 25 StVO
Die Fahrbahn muss nur benutzt werden, wenn das Mitführen eines Fahrzeugs oder von Lasten eine übermäßige Behinderung auf dem Gehweg hervorrufen würde.
Das kann ich bei einem Handwagen und einem normbreiten Gehweg nicht erkennen.
MIt google fand ich:
Ich denke nicht daß die meisten wissen, was ich meine. In meinen Fahrschulprüfungsbögen von 1984 waren so Stolperfallen mit genau diesen Handwagen eingebaut. Das waren so die Fragen, die nicht 0815 zu beantworten waren. Und ich meine damals hatte man mit Handwagen auf der Straße Vorfahrt, weil man dann als Fahrzeug galt.
und jetzt haben wir es offiziell: Handwagen gehören auf die Straße !
Einfach mal lesen und staunen !
http://de.wikipedia.org/wiki/Handwagen
danach sprechen wir weiter
Ja, und?
Ich kann dort zwar lesen, aber nicht staunen.
Könnte es sein, dass du ein Verständnisproblem hast?
Du verstehst es einfach nicht. Schau Dir bitte mal die wesentlich bessere Antwort von JotEs an.
die Antwort von JotES wurde zur hilfreichsten Antwort gewählt
Unter gar keinen. Du darfst als Fußgänger einen mitführen,
aber fahren darfst du damit nicht!
Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind für Fußgänger tabu, egal ob mit oder ohne Karre.
immer, es sei denn das eine Mindestgeschwindigkeit oder Art des Fahrzeugs durch ein Schild vorgschrieben ist. Also nicht wenn z.B ein Blaues Schild mit 50 steht, nicht auf Kraftfahrtstrassen, Autobahnen usw.
Das dürfte kein Problem darstellen. Autobahnen solltest du meiden.
Mit dem Fahrrad wird er kaum auf die Autobahn dürfen. :-)
Danke. Ich bin zu Fuß mit dem Handwagen unterwegs.