unter welchen Umständen darf man mit einem Handwagen auf der Straße fahren?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu aus der StVO:

§ 25 Fußgänger

(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.

Shakuhachi 
Beitragsersteller
 14.04.2012, 17:22

Danke.

Kinder- und Lastenanhänger dürfen legal im Straßenverkehr verwendet werden.

Es gibt keine speziellen Vorschriften für Fahrradanhänger, deshalb werden behelfsmäßig die Vorschriften für Anhänger für Kraftfahrzeuge herangezogen.

Maximalmaße sind: 1 Meter breit, 4 Meter hoch, 12 Meter lang.

Kinder dürfen in Anhängern transportiert werden, wenn spezielle Sitze vorhanden sind.

Diverse Reflektoren hinten, vorn und seitlich sind Pflicht. Ein Rücklicht muss vorhanden sein, wenn das des Zugfahrrades durch den Hänger oder seine Last verdeckt wird.

Dies darf auch Batterie betrieben sein.

Spezielle Vorschriften für die Bremsen am Zugrad oder am Anhänger gibt es nicht.

Die Radwegebenutzungspflicht gilt für Gespanne nicht zwingend. Je nach Breite des Weges und Zugänglichkeit (Breite der Absenkung, Poller ...) dürfen Gespanne auch die allgmeine Fahrbahn benutzen.

Tiere dürfen ohne besondere Auflagen transportiert werden.

Echinacea42  05.10.2013, 16:50

Saarland60, deine Antwort ist sachlich falsch, und zudem ohne Quellenangabe kopiert !!!

user353737  14.04.2012, 20:43

Saarland60, es ist nicht o.k., hier Texte zu kopieren und keine Quelle anzugeben. Du gibst Deine Antwort als Deinen eigenen Text aus und kassierst durch simples copy & paste 15 Punke. Deine Antwort, die zudem am Thema vorbei geht, hast Du von http://www.pdeleuw.de/fahrrad/anhaenger-fakten.html kopiert.

Tebartz  03.11.2013, 15:07

Saarland60,
DU hättest die Quelle deiner KOPIE angeben müssen.

Es geht um HANDWAGEN und nicht um Fahrradanhänger !!!

Shakuhachi 
Beitragsersteller
 14.04.2012, 13:32

Danke. Ich bin zu Fuß mit dem Handwagen unterwegs.

Saarland60  14.04.2012, 13:33
@Shakuhachi

Fußgänger haben aber auf der Fahrbahn nichts zu suchen. Die ist dem Fahrzeugverkehr vorbehalten.

Shakuhachi 
Beitragsersteller
 14.04.2012, 13:39
@Saarland60

Was sagt denn die StVO konkret dazu? Ich meine schon, dass Fußgänger die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn sie einen Wagen ziehen. Denn ständig über die Bordsteinkante ist nicht zumutbar.

Saarland60  14.04.2012, 13:59
@Shakuhachi

Fußgänger haben grundsätzlich den Gehweg zu benutzen, auch wenn sie ein Fahrzeug mit sich führen. Das ergibt sich aus § 25 StVO

Die Fahrbahn muss nur benutzt werden, wenn das Mitführen eines Fahrzeugs oder von Lasten eine übermäßige Behinderung auf dem Gehweg hervorrufen würde.

Das kann ich bei einem Handwagen und einem normbreiten Gehweg nicht erkennen.

Shakuhachi 
Beitragsersteller
 14.04.2012, 14:01
@Saarland60

MIt google fand ich:

Ich denke nicht daß die meisten wissen, was ich meine. In meinen Fahrschulprüfungsbögen von 1984 waren so Stolperfallen mit genau diesen Handwagen eingebaut. Das waren so die Fragen, die nicht 0815 zu beantworten waren. Und ich meine damals hatte man mit Handwagen auf der Straße Vorfahrt, weil man dann als Fahrzeug galt.

Saarland60  14.04.2012, 15:00
@Shakuhachi

Ja, und?

Ich kann dort zwar lesen, aber nicht staunen.

Könnte es sein, dass du ein Verständnisproblem hast?

Shakuhachi 
Beitragsersteller
 14.04.2012, 17:21
@Saarland60

Du verstehst es einfach nicht. Schau Dir bitte mal die wesentlich bessere Antwort von JotEs an.

Shakuhachi 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 18:19
@Saarland60

die Antwort von JotES wurde zur hilfreichsten Antwort gewählt

Unter gar keinen. Du darfst als Fußgänger einen mitführen,
aber fahren darfst du damit nicht!
Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind für Fußgänger tabu, egal ob mit oder ohne Karre.

immer, es sei denn das eine Mindestgeschwindigkeit oder Art des Fahrzeugs durch ein Schild vorgschrieben ist. Also nicht wenn z.B ein Blaues Schild mit 50 steht, nicht auf Kraftfahrtstrassen, Autobahnen usw.

Das dürfte kein Problem darstellen. Autobahnen solltest du meiden.

Saarland60  14.04.2012, 13:23

Mit dem Fahrrad wird er kaum auf die Autobahn dürfen. :-)