Einfahrt über Radweg - Wer hat Vorfahrt?
Rechts neben einer 2-spurigen (pro Richtung) Bundesstraße in der Stadt ist ein Radweg und Fußgängerweg, die baulich von der Bundesstraße getrennt sind. Irgendwann kommt dann rechts neben der Straße eine Tankstelle mit jeweils Aus und Einfahrt, die über den Radweg und Fußweg drüber geht. (dort ist dann natürlich das Stück Gras zw. Straße und Radweg geteert) an der Stelle ist ein Fahrrad und Pfeile in beide Richtungen auf der Straße markiert.
Wenn nun ein Auto in die Tankstelle fahren will, hat es dann Vorfahrt oder haben Radfahrer und Fußgänger Vorfahrt?
Ein Vorfahrt achten-Schild ist für die Radfahrer jedenfalls nicht da. Von der Bundesstraße aus kommend weiß ich nicht, ob dort ein Schild ist.
(Wenn möglich mit Beleg aus der StVO oder so)
5 Antworten
Hi,
Wenn nun ein Auto in die Tankstelle fahren will, hat es dann Vorfahrt oder haben Radfahrer und Fußgänger Vorfahrt?
Als Abbieger hat man Fußgänger und Radfahrer, die die Straße oder Einmündung, in welche man abbiegen will, überqueren wollen, Vorrang zu gewähren.
Geregelt ist das in § 9 StVO Abs. 3: (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Ein Vorfahrt achten-Schild ist für die Radfahrer jedenfalls nicht da. Von der Bundesstraße aus kommend weiß ich nicht, ob dort ein Schild ist.
Das wäre zum einen eher unüblich, zum anderen überflüssig - die entsprechende Regelung ist ja getroffen.
LG
Richtig. Und darüber hinaus gibt es auch noch den Absatz 5:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Gerne!
Das ist leider die Gefahr des Radfahrens - im ungünstigen Fall ist man im Recht, aber tot.
Das mit dem "umnieten" ist das klassische "Radweg"problem: Als Autofahrer achtet man nur auf das Geschehen auf der Fahrbahn und rechnet nicht damit, daß rechts von mir noch jemand geradeaus fährt und Vorrang hat. Das führt häufig zu oft schweren Unfällen und ist der Hauptauslöser für meine "Radweg"allergie.
Das Auto hat natürlich KEINE Vorfahrt. Es verläßt die Vorfahrtsberechtigte Straße und muss warten. AUCH für Fußgänger und Radfahrer.
Der der, der geradeaus weiter geht / fährt
§ 1 STVO
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dementsprechend hat der Radfahrer/Fußgänger Vorrang. Außerdem hat der geradeaus fahrende Verkehr vorrang vor dem abbiegenden Verkehr :)
ganz eindeutig: man muß warten, wenn man auf ein Grundstück (Tankstelle) einbiegt oder rausfährt.
So dachte ich es auch, aber als mich vorhin einer beinahe umgenietet hatte, war ich verunsichert... Vielen Dank!