Was für eine Strafe bekommt jemand, der einen Radfahrer von der Straße abdrängt und abhaut?

8 Antworten

  1. Gefährdung im Straßenverkehr (§ 315c StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe
  2. Nötigung (§ 240 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe
  3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe
  4. fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe
  5. Und wenn der Staatsanwalt ganz böse ist, stellt er Eventualvorsatz in den Raum: Dann wäre auch eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung denkbar (§ 224 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

Die Punkte 1 und 3 führt außerdem regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 und 3 StGB). Eine Neuerteilung ist erst nach einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahren möglich (§ 69a Abs. 1 StGB).

Kommt mal auf die Begehungsweise an, also fahrlässig, grob fahrlässig, mit bedingtem Vorsatz oder Vorsatz, zudem auf die subjektive Einstellung, also aus momentaner Erregung heraus, aus Mißgunst oder gar in Tötungsabsicht.

So sind da Strafen zuwischen einigen Monaten auf Bewährung bis hin zu lebenslänglich durchaus möglich.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht, Körperverletzung, ggf fahrlässige Tötung oder Totschlag wenn der Radfahrer ums Leben kommt.

Schurschi1510 
Beitragsersteller
 05.04.2022, 18:54

Mir geht es um die Strafhöhe. Der Radfahrer hat übrigens überlebt. Der Täter hat zudem vor kurzem 1 Jahr auf Bewährung bekommen.

DerBayer80  05.04.2022, 18:56
@Schurschi1510

Zwischen einer Geldstrafe und einem längeren Aufenthalt in einem Staatshotel ist alles drin

EddiR  05.04.2022, 18:57
@Schurschi1510

Dann kommt auch noch ein Verstóß gegen die Bewährungsauflagen dazu... Dann fährt der ein!

Schurschi1510 
Beitragsersteller
 05.04.2022, 18:58
@EddiR

Da bin ich mir noch gar nicht so sicher ob das passiert. Der Drachenlord hat immer eine verdammt große Glückssträhne.

Familie2007  06.04.2022, 09:07
@Schurschi1510

Dann wird hoffentlich die Bewährung widerrufen, denn die Person hat sich ja nun nicht bewährt, also gezeigt, dass sie sich regelkonform verhält.

EddiR  03.04.2023, 15:01
@Schurschi1510

Ach der Drachenlord... Dem eilt ja sein Ruf weit voraus... Irgendwann ist dem seine Glücksträne auch mal vorbei. Und wenn er noch bissel weiter macht, fängt er sich bestimmt bald Kollektiv-Haue ein. :-)

Kann dir als versuchter Mord/Totschlag ausgelegt werden.

Dann viel.

Kommt auf den genauen Unfall Verlauf an.

Warum ist es zu der Situation gekommen?

hat der Autofahrer eine dashcam, um seine Unschuld zu beweisen?

Prinzipiell wird hier eine Geldstrafe bzw Bewährung voll ausreichen, wenn es kein Vorsatz war und der Autofahrer sonst auch besonnen fährt (keine Punkte/Unfälle/tempoverstösse etc)

Manche Fahrer stellen sich auch an wie die letzten … trifft auch auf Radfahrer zu, hier gibts ja nicht mal eine Prüfung der Fahrtüchtigkeit