Radweg nicht benutzt, Radfahrer angehupt, er hat gesagt dass wir ein Bußgeld oder Strafe bekommen

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Die Frage ist nun, kommt es zur Anzeige oder nicht?

Erfahrungsgemäß wird oft mit einer Anzeige gedroht, diese dann aber nach der ersten Aufregung nicht gemacht.

Was aber könnte kommen?

Der Radfahrer war unter Umständen überhaupt nicht verpflichtet den Radweg zu benutzen, denn das wäre nur dann der Fall wenn dieser mit Zeichen 237, 240, oder 241 ausgeschildert war und auch in zumutbarem Zustand gewesen ist. Sollte das so gewesen sein und er hat ihn nicht benutzt dann hat der Radfahrer lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen die ihn 20€ kosten kann wenn er Dich dadurch behindert hat.

Das Hupen von Dir allein würde auch nur 20€ kostet auch nur 10 oder 20€. Dann muss man aber auch betrachten wie der Radfahrer das gesehen hat, denn wenn er sich durch Dich behindert oder sogar gefährdet sah kann auch schnell mehr draus werden...

MiGaMax78  27.10.2012, 11:03

Tja, und selbst wenn er verpflichtet wäre, muss ich als Autofahrer mich nicht als Erzieher aufspielen und ihn anhupen. Ich lass die Leute fahren, wo sie sich sicherer fühlen. Das kann ich als Autofahrer eh' nicht entscheiden.

M.

user353737  27.10.2012, 13:09

Das kann ggf. sogar als Nötigung aufgefasst werden. Das ist eine Straftat und entsprechend teuer.

Oh man.

Dann hoffe mal, dass der Radfahrer das hier nicht liest du von deinem Kürzel auf deinen Namen schließen kann. Denn bisher stand Aussage gegen Aussage. Wenn er dich wegen Nötigung anzeigt, dann wird es ungemütlich. Und ja, die Polizei wird das aufnehmen, das muss sie sogar. Denn Nötigung ist eine Straftat. Wenn es richtig schlecht läuft und er Zeugen hat, dann bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft. Sollte das passieren, nimm dir einen Anwalt.

Das alles ist unwahrscheinlich. Aber es KANN passieren und sollte dir vor Augen führen, dass man im Straßenverkehr aufeinander Rücksicht nehmen sollte und sich nicht als deutlich stärkerer Verkehrsteilnehmer mit Hupen Gehör und im Zweifel auch Platz verschafft. Hoffe, dass es nicht soweit kommt und denke mal darüber nach, dies als Lehre zu sehen für das nächste Mal, wenn ein Radfahrer vor dir auftaucht. Ich drücke dir ernsthaft die Daumen, dass du davon nie wieder was hörst.

Sathupradit  27.10.2012, 21:07

Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Schon gar nicht gegenüber einer Betroffeneneinlassung.

Im besten Fall - wovon ich aber nicht ausgehe - bekommst Du eine Owi über 10 Euro.

Üblicherweise kann es teurer werden, könnte auf Gefährdung und Nötigung hinauslaufen.

Also das Strafmaß kenne ich jetzt net, aber hat man euch in der Fahrschule nicht beigebracht wofür dieses Gerät ist? Großes Lob an den Fahrlehrer!!! Ich hoffe es wird dir eine Lehre sein, weil wir ja alle frei von Fehlern sind, gelle! Jeder macht mal einen Fehler im Straßenverkehr, deswegen gibts auch den §1 der STVO. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot, nicht kopfloses draufloshupen. Wenn das jeder machen würde, wäre dieses Instrument für den Notfall nutzlos.

Falls es soweit kommen sollte, sag einfach, du wolltest den Radfahrer warnen, dass du von hinten kommst. Es hätte ja sein können, dass er einfach einen Schlenker auf der Straße machen wollte.

Ich fahre selbst öfter mit dem Rennrad. Auch auf der Straße, aber nur dann, wenn der Radweg in einem so schlechten Zustand ist, dass dieser mein Rad beschädigen könnte. Da ich dass natürlich nicht riskieren will, fahre ich lieber auf der Straße. Denn die Kosten für die Reparatur trage ja ich und nicht die Stadt.

Sathupradit  27.10.2012, 21:06

Innerorts dürfen Autofahrer nicht hupen !