Prüft das Jobcenter die Immatrikulation
Hallo, ich habe folgendes Problem: Zur Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld II da ich auf Jobsuche bin. Ich habe mich zum Wintersemester 2013/14 exmatrikuliert. Zum Sommersemester 2014 habe ich mich jetzt jedoch wieder eingeschrieben, im Prinzip nur damit ich das Fahrticket nutzen kann für den Nebenjob, den ich nebenbei ausübe. Hier nun meine Frage: Prüft das Jobcenter nach ob ich an einer Hochschule eingeschrieben bin? Denn wenn ja wäre das ein Grund die Leistungen einzustellen. Vielen Dank im Voraus für alle antworten!
4 Antworten
Unabhängig davon, ob das Jobcenter die Immatrikulation prüft: Es ist eine Leistungserschleichung/Betrug. So sind die Regeln und ich kann Dir nur raten, ganz schnell die Immatrikulation anzuzeigen und die zu viel erhaltenen Finanzmittel zurückzuzahlen.
Ja, das wird geprüft.
Könnte passieren. Wäre zudem Leistungsbetrug und Du müsstest rückwirkend Deine Gelder ans Amt zurückzahlen. Könnte teurer werden, als ein Fahrticket :-)
Ja das kommt automatich raus, schon wegen der Krankenversicherung. Keine Chance. UND dann hast du ein echtes Problem, nennt sich Betrug und wird von denen angezeigt!