Werde ich exmatrikuliert wenn ich alle Klausuren versäume?
Hey,
ich habe fest vor meinen Studiengang im Wintersemester zu wechseln. Ich brauche jedoch noch das Bafög über das Sommersemester bis ich wechseln kann. Ich bekomme aber gerade Angst dass ich nach diesem Semester exmatrikuliert werde wenn ich alle Prüfungen verhaue/nicht hingehe.
In der Prüfungsordnung steht bloß, dass wenn ich eine Prüfung ohne triftige gründe versäume diese als "nicht ausreichend" bewertet wird. Wird mir dann bloß ein Versuch abgezogen?
Ich habe noch was in der PO gelesen:
"§ 10 Freiversuch
(1) Erstmals nicht bestandene Prüfungsleistungen gelten als nicht unternommen, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und zu dem im Prüfungsplan vorgesehenem Zeitpunkt abgelegt werden.
(2) Eine im Freiversuch bestandene Prüfungsleistung kann zur Notenverbesserung im nächsten Semester wiederholt werden. Wird eine Verbesserung der Bewertung nicht erreicht, bleibt die im ersten Versuch erzielte Note gültig."
Heißt das, dass ich den zweiten Versuch nur habe wenn ich hingehe und die Prüfung nicht bestehe?
2 Antworten
Wenn man zu einer Prüfung angemeldet ist, diese aber nicht antritt, dann verliert man einen Prüfungsversuch, hat aber noch die übrigen laut PO vorgesehenen Versuche.
Wie viele das sind und ob es z.B. eine Obergrenze an Fehlversuchen gibt, musst du in der PO nachlesen.
Der Paragraph, den du zitierst, hat damit nur am Rande zu tun. Hier geht es um Freiversuche, also um nicht bestandene Prüfungen, die nicht als Fehlversuch gewertet werden und damit auch nicht auf die mögliche Anzahl der Prüfungswiederholungen angerechnet werden. Diese Regelung greift nur, wenn die Prüfung auch "abgelegt" wird. (Man muss sie nach meinem Verständnis also tatsächlich durchführen.) Das ganze beeinflusst aber, wie gesagt, nicht direkt die zur Verfügung stehenden Prüfungswiederholungen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass durch diese doch sehr großzügige Freiversuchsregelung insgesamt weniger Wiederholungsprüfungen zur Verfügung stehen. Überprüfe also unbedingt, ob du nicht im neuen Studiengang Module hast, die du jetzt im alten Studium absichtlich vergeigst. Fehlversuche können durchaus mitgenommen werden (zumal innerhalb einer Uni oder eines Bundeslandes) und dann wäre es schade, wenn du einen Versuch einfach verschenkt hast.
Zusammengefasst: Du wirst nicht exmatrikuliert, wenn du ein paar Prüfungen das erste Mal nicht antrittst, du solltest dabei aber alle Eventualitäten bedenken. Sprich daher auch nochmal mit dem Prüfungsamt und der Studienberatung.
Beste Grüße!
Frag doch einfach in Deinem Prüfungsamt/Dekanat nach. Die kennen die Prüfungs- und Studienordnungen wesentlich besser als wir.