Wann bekommt man Hartz IV, wenn man mitte des Monats gekündigt wurde?
Wann bekommt man Hartz IV, wenn man mitte des Monats gekündigt wurde und man kein Geld zur Verfügung hat?
Bekommt man das noch anteiligbauf den jeweiligen Monat angerechnet?
Vielen Dank schon mal.
3 Antworten
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 beginnt immer mit dem 01. eines Monats.
angenommen du reichst deinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 am 30.09.2020 ein , dann bekommst du trotzdem den vollen September bezahlt.
Es kommt darauf an ob du vorrangige Ansprüche auf ALG - 1 hast oder nicht, wie du deinen ALG - 2 Hauptantrag ausfüllst, was dir / euch nach dem SGB - ll an Grundbedarf zustehen würde, was du für den halben Monat an Brutto und Nettoeinkommen bekommen würdest und wann du dein Nettoeinkommen aufs Konto ( Zuflussprinzip ) bekommen würdest.
Wenn du in deinem Antrag kein anderes Datum für den Beginn des Antrags angeben würdest, dann gilt dein Antrag ab dem 1.des Antragsmonats, alles was dir dann in diesem Monat zufließen würde, gilt als Einkommen und würde dann entsprechend den Verordnungen auf den Bedarf angerechnet.
Mal ein Beispiel :
Du bist Single, hast keinen Anspruch auf ALG - 1, dein ALG - 2 Antrag würdest du ohne einen anderen Beginn im Monat September beim Jobcenter einreichen, deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom läge bei angemessenen 418 € und du würdest für den halben Monat noch 1000 € Brutto und 800 € Netto noch im September aufs Konto bekommen.
Dann kämen zu den 418 € KDU - derzeit min.noch 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dann würde dein Grundbedarf bei min.850 € pro Monat liegen.
Auf dein Bruttoeinkommen stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, die ersten 100 € würde der Grundfreibetrag sein, ab 100 € -1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 1000 € Brutto käme man also auf 280 € Freibetrag und die würden dann theoretisch von den 800 € Netto abgezogen und würde dann voraussichtlich ein anrechenbares Erwerbseinkommen von max.520 € ergeben.
Diese max.520 € würden dann von den angenommenen 850 € Grundbedarf abgezogen, es stünden dir dann min.330 € als ALG - 2 Aufstockung zu.
Der Antrag wird auf den 1. des Monats "zurückdatiert", in dem der Antrag gestellt wird.
Die Bearbeitung dauert aber einige Zeit.