Hilfe bei ALG 2 Antrag (3.std Täglich Arbeiten Ja oder Nein)?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Mutter ist 63 Jahre alt und seit längerer Zeit Krank. Sie steht jedoch noch im Arbeitsverhältnis.
Sie ist bereits durch die BKK ausgesteuert und nächsten Monat läuft das ALG 1 aus. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wurde bereits letztes Jahr gestellt. Es wird noch auf den Gutachter Termin gewartet.
Nun muss sie gezwungenermaßen ALG 2 beantragen bis sie in Rente geht.
Frage: Im vereinfachten Antrag auf ALG2 steht unter 4
"Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage,
eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."
Was muss man hier ankreuzen? Wenn man NEIN eintragen würde, würde man doch kein ALG2 bekommen oder, also trotz Rentenantrag und dieser Ausnahmeregelung?? Hoffe ihr versteht was ich meine.
Die Hilfe soll nur die Zeit bis zur Rente überbrücken.
Was ist denn wenn die Rente abgelehnt wird ?
Mit Größter Wahrscheinlichkeit wird diese bewilligt da alle Voraussetzungen erfüllt sind.
5 Antworten
Sie muß die Angaben schon wahrheitsgemäß machen.
Wenn sie nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und dies über einen Zeitraum von > 6 Monaten, dann hat sie keinen Anspruch auf ALG 2 und muß Sozialhilfe beantragen.
ALG 2 aka "Hartz IV" ist keine Sozialhilfe, wie viele glauben.
eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."
Wie Du auch immer antwortest, die Erwerbsunfähigkeit - keine 3 Std. arbeiten zu können - muss, bevor ALG 2 abgelehnt wird, amtsärztlich festgestellt werden.
Das (die Klärung) wird u.U. durch den Rentenversicherungsträger erfolgen.
doch, wenn grundsätzlich der Anspruch besteht.
den antrag kann sie sich schenken. steht sie nicht mind. 3h täglich dem arbeitsmarkt zur verfügung hat sie keinen anspruch auf alg2
Es sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen, aber selbst wenn Nein angekreuzt würde, sollte sie bei Bedürftigkeit erst einmal ALG - 2 bekommen, dann aber sicher erst einmal nur für max. 6 Monate und dann müsste vor Ablauf der Bewilligung ein WBA - Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Würde dann immer noch ein Kreuz bei Nein gemacht, dann würde man sie ans Sozialamt verweisen, macht vom Geld her keinen Unterschied.
Dann wird sie an das Sozialamt verwiesen und bekäme Grundsicherung . Ankreuzen, denn wenn nicht würde das dem EMR- Antrag entgegensprechen.
Könntest du den letzten Satz bitte begründen. Inwiefern wäre es ein Widerspruch? Vielen Dank!
Naja, einerseits EMR beantragen= man kann weniger als 3 Stunden in IRGENEINEM Beruf arbeiten und andererseits für das Jobcenter MEHR als 3- um die Leistung von dort beantragen zu können.
Bekommt man dann solange KEIN ALG2??