Geld für neuen Lattenrost beim Jobcenter beantragen?

13 Antworten

Du hast deine Erstausstattung für die Wohnung ja schon bekommen und laut SGB - ll hast du in deinem Regelsatz einen gewissen Betrag enthalten,der genau für solche evtl. anfallenden Dinge angespart werden soll !

Es ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich eine erneute Erstausstattung zu beantragen und auch zu bekommen,diese erfüllst du aber nicht.

Das würde z.B. der Fall sein,nach einem Wohnungsbrand,nach einer Trennung vom Partner oder wenn du nach längerer Zeit aus dem Knast kommen würdest.

Du könntest nur einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen und das musst du dann zurück zahlen.

Das wäre eine Ersatzbeschaffung - es kann lediglich ein Darlehen bewilligt werden, das man in kleinen Raten zurückzahlen kann...


Das musst du aus eigener Tasche bezahlen. Es handelt sich ja nicht mehr um eine Erstausstattung sondern um eine Ersatzbeschafftung. Dafür ist das Jobcenter nicht zuständig. Du hättest dafür den entsprechenden Anteil des Regelbedarfes ansparen können.

Für solche Anschaffungen ist im Regelsatz ein "Sparbetrag" vorgesehen. Du wirst also höchstens den Betrag als Vorschuss bekommen. Der wird dann in den nächsten 6 Monaten ratenweise wieder einbehalten.