BAB trotz 450€ Job neben der Ausbildung?
Hallo Community,
ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung und bekomme zusätzlich noch BAB und Kindergeld. Nun würde ich gerne am Wochenende einen Nebenjob auf 450€ Basis ausführen. Wie wirkt sich dies auf das BAB aus?
Mein Gesamtbedarf beträgt laut Jobcenter 758€ und mein anzurechnendes Einkommen bei 680€, heißt ich bekomme 78€ BAB im Monat.
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Eine geringfügige Beschäftigung bis monatlich 450 € Brutto hat keinen Einfluss auf BAB - oder Bafög.
Bekommst du denn vom Jobcenter zusätzlich noch eine Aufstockung gezahlt oder warum kennst du deinen Bedarf der dir laut Jobcenter zusteht ?
Wenn dein Gesamtbedarf bei 758 € liegt, dann müsste deine Warmmiete ja nach Abzug der 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 334 € liegen.
Dann hättest du nämlich bei zusätzlichen 450 € Brutto = Netto aus deinem Nebenjob ( musst du vorher beim Ausbildungsbetrieb nachfragen ob du einen machen darfst ) keinen Anspruch mehr.
Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt. Auf jeden Fall muss der Ausbildungsbetrieb vorab informiert werden. Der kann den Nebenjob in folgenden Fällen untersagen:
- Der Ausbildungserfolg ist gefährdet, weil sich der Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit des Azubis auswirkt.
- Der Nebenjob findet bei der Konkurrenz statt: Es gilt das „Wettbewerbsverbot“, demzufolge volljährige Arbeitnehmer nebenberuflich nicht für konkurrierende Unternehmen tätig sein dürfen.
https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/
Erst einmal mit dem Chef abklären.
Wenn Du über 950 Euro Brutto (Vergütung, BAB und Nebenjob) verdienst, musst Du Lohnsteuer bezahlen.
Danke erstmal.. also sobald ich mit der vergütung und dem minijob auf 950€ im monat komme muss ich lohnsteuer zahlen? Oder zählt der minijob da nicht zu?
https://www.steuerazubi.com/berufsausbildungsbeihilfe-antrag
siehe Beispielrechnung anrechenbares Einkommen.
Bedenke aber - einen Nebenjob während der Ausbildung - nur mit Zustimmung Deines Ausbildungsbetriebes - und ! unter Beachtung der zulässigen Arbeitsstunden - sprich als Minderjähriger max. 40 Stunden pro Woche, als Erwachsener max. 48 Stunden pro Woche.
Wer überprüft ob ich als 22 jähriger zu viel arbeite?
Ein Minijob ist für BAB und Bafög unschädlich. Du kannst das locker machen.