Prüft das Jobcenter ob man mehrere Kontos hat?
Und wenn ja wie überprüfen die das würde mich mal interessieren vielen dank
11 Antworten
Sollte das Jobcenter Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben im Antrag haben, kann es ein Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten, welches einen Kontendatenabruf bei den Kreditinstituten vornimmt (§ 93 Absatz 8 AO). Voraussetzung ist, dass ein vorheriges Auskunftsersuchen beim Leistungsberechtigten nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg versprechen würde, die Daten zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind und die Informationen nicht mit einfacheren Mitteln beschafft werden können.
Das Bundeszentralamt für Steuern darf dem Jobcenter folgende Daten als Ergebnis des Abrufs mitteilen: Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und anderer Verfügungsberechtigter, Name und Anschrift eines abweichend wirtschaftlichen Berechtigten, das Datum der Eröffnung und gegebenenfalls der Auflösung des Kontos sowie die Kontonummer, nicht jedoch Kontostand oder getätigte Umsätze. Nach erfolgtem Abruf muss das Jobcenter den Betroffenen regelmäßig über die Durchführung des Abrufs unterrichten.
Neben der Möglichkeit des anlassbezogenen Kontendatenabrufs gleicht das Jobcenter vierteljährlich automatisch die Bezieher der Leistungen nach dem SGB II mit den von Kreditinstituten und Versicherungen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Kontoinhabern ab, die für Kapitalerträge einen Freistellungsauftrag erteilt haben (§ 52 SGB II). Aus dem automatisierten Datenabgleich erhält das Jobcenter Kenntnis, bei welcher Bank im Kalenderjahr des Leistungsbezuges oder im vorangegangenen Jahr wie hohe Kapitalerträge erzielt wurden. Hierbei werden dem Jobcenter weder die Kontonummer noch der Kontostand, getätigte Umsätze oder der Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge mitgeteilt.
Die Banken sind verpflichtet, die Daten in einer gesonderten Datenbank bereitzuhalten und erfahren nicht, auf welche Daten die Behörden zugreifen.
Dat is mal ne Antwort Dankeschön! :-)
Ja, sie können prüfen, ob bei anderen Banken noch Guthaben versteckt sind. Alles ist vernetzt, es gibt sogar im Osten unserer Republik eine Einrichtung nur dafür.
Ich habe es leider vergessen, it schon sooo lange her.
Ich habe boch einmal gesucht und gefunden, in Brandenburg a.d.Havel. Die Kontrolle ist durch die ID-Nummer jeden Bürgers möglich, der gläserne Mensch.
Es werden bundesweit mit diversen Behörden Datenabgliche gemacht ...
z.B. auch mit der DRV Bund (zur Aufdeckung von Einkünften aus Arbeit - die nicht angegeben wurden)
das ist alles gesetzlich geregelt und dient der Bekämpfung des Lesitungsmißbrauchs - iast also zulässig
genauso ist es möglich vorhandene Konten festzustellen ... ist auch rechtlich zulässig ...
also ... alles angeben .. es kommt sowieso irgendwann raus ...
und verschweigen von Einkünften / Vermögen führt zu Rückforderungen und schlußendlich Strafanzeige wegen Betrugs ...
Hallo,
Banken sind aufgrund der Terroranschläge von 2001 verpflichtet einer Behörde täglich aktualisiert eine Datei zur Verfügung zu stellen mit
Welches Konto mit welcher Nummer existiert. Wer ist der Kontoinhaber Wann wurde es eröffnet bzw geschlossen Wer ist Bevollmächtigt.
Zum Kreis der Terroristen wurden später hinzugefügt: Verdächtige einer Straftat, Empfänger von Sozialleistungen (Bafög, Sozialhilfe etc), Schuldner und im Fall von Steuerbetrug.
Es ergibt sich daraus eine riesige Menge an Personen die auf diese Datei zugreifen können.
Schöne Grüße
Wie heist diese Einrichtung ?