Promotion trotz E10 Stelle?
Wäre es hypotetisch möglich als Arbeitgeber im öffentlichem Dienst, mit einem Mitarbeiter der nach E10 eingruppiert ist (Tarifvertrag TV-L, Vollzeit, Festanstellung), eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu schließen, die ihm gestattet, sich als Promotionsstudierender an einer Uni einzuschreiben, die entsprechenden Veranstaltungen dort zu besuchen (Promotionskolleg).
Zudem soll vereinbart werden, dass ein Teil der Arbeitszeit zur wissenschaftlichen Forschung (im Nutzen des Arbeitgebers) verwendet wird.
Wichtig dabei ist, dass die Eingruppierung in E10 nicht gefährdet wird, ich selber sehe dabei kein Problem solange mehr als 50% der ausgeübten Tätigkeiten E10 entsprechen. Oder übersehe ich hier eine Hürde?
1 Antwort
Die Eingruppierung hängt nicht an deiner Arbeitszeit. Wenn du Tätigkeit der E10 ausführst, ist es irrelevant, ob du dies mit 10% der regelmäßigen, wöchentlich Arbeitszeit oder mit 100% machst. Deine Tätigkeit soll sich ja nicht ändern.
Wenn du neben der Vollzeitstelle studieren willst, wirst du vermutlich deine Arbeitszeit reduzieren müssen. Die Unizeit/ Vorlesungen ist keine Arbeitszeit. Wenn du dann im Rahmen eines großzügigen Gleitzeitkonto anwesend bist: übst du die Tätigkeit wie bisher aus.
Knackpunkt ist dann die wissenschaftliche Forschung: zum einen benötigst du hierfür die Möglichkeit beim AG, zum anderen weicht dies vermutlich von deiner jetzigen Tätigkeit ab und erfordert unter Umständen die Zustimmung einer anderen Abteilung. Kann dir also verweigert werden. Was dem AG nutzt, entscheidet er selbst.
Alternativ kann man natürlich mit dem AG über die Möglichkeit des dualen Studium verhandeln.