ARBEITSRECHT/ GEHALTSGLEICHHEIT?
Hallo,
ich arbeite derzeit im öffentlichen Dienst in einer Kommune. Nach der Ausbildung wurden ausnahmslos alle Auszubildenden die mit der Ausbildung fertig geworden sind, in die EG EG8 eingestuft.
Ich jedoch arbeite in einem Bereich der nach EG9a bewertet ist. Meine Kollegen bekommen alle ausnahmslos die EG9a.
Auch Leute die sich von extern auf die Stelle bewerben, die noch weniger Aufgaben übernehmen können, kommen direkt in die EG Stufe EG9a.
Mittlerweile übernehme ich fast alle Aufgaben selbstständig.
Darf das so sein?
3 Antworten
Im öffentlichen Dienst hat man dort einen Personalrat. DAS ist dein Ansprechpartner.
Und welchen Rat suchst du? Sei froh, dass deine Stellen bewertet sind.
Nach einer Berufsausbildung hättest du in meiner Behörde in der EG 5 (TV-L) begonnen, unabhängig von der Tätigkeit. Es dürfen dir halt noch nicht alle Tätigkeiten der Stelle übertragen werden.
Ob es rechtens ist: wenn dein PR auf Verhandlungsebene nicht weiter kommt, bleibt dir nur die Feststellungsklage. Alternativ kannst du vorher eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung anfordern und weiter am Ball bleiben, dich auf andere interne Stellenausschreibungen bewerben.
Hallo,
Arbeitsplätze im ÖD werden "bewertet" und danach dann eingruppiert.
Wende dich also an das Personalbüro oder den Personalrat und laß dir die Eingruppierung zeigen.
Der Personalrat ist an der Sache dran(SEIT 6 Monaten) aber kann es irgendwie nicht einfordern. Es fanden 100 Gespräche statt (unter anderem mit dem zuständigen Personaldezernenten) und es konnte keine Einigung gefunden werden.
Deswegen Suche ich hier nach rechtlichem Rat um ggf. einen Anwalt einzuschalten.