TVöD EG 9B - Stellenausschreibung an Personen mit nur Ausbildung?
Hallo Freunde,
Ich habe eine städtische Ausschreibung für eine Stelle im Ordnungsamt vorgefunden. Im Ausschreibungstext steht, dass die Stelle mit bis zu EG9b bewertet wird.
Die Ausschreibung ist allerdings nur an Personen mit Ausbildung gerichtet worden.
Soweit ich weiß, gilt ab EG9B ein Hochschulstudium oder sonstige mit gleichwertiger Fähigkeiten.
Da ich ein Hochschulstudium und entsprechend Tätigkeit ein Jahr lang ausgeübt habe, habe ich mich beworben.
Nach Gespräch führte es zu einer Absage ohne genaue Begründung. Meine Konkurrenten konnten kein Hochschulstudium vorlegen, sondern dafür lange Berufserfahrung. Ich bin der einzige Bewerber mit einem Hochschulabschluss gewesen.
Ist dies korrekt gelaufen?
danke
Hast Du an einer Fachhochschule oder an einer Universität studiert?
Universität
Master oder Bachelor?
Bachelor-Abschluss . Bin aber im Master (nebenbei, privat mache ich es)
8 Antworten
Der Hochschulabschluss sollte der Tätigkeit dienlich sein. Mit einem Mathematikstudium ist man nicht automatisch für eine Ordnungsverwaltung qualifiziert.
Da können sich durchaus Bewerber durchsetzen, die nur die Qualifikation für den mittleren Dienst haben, aber schon eine jahrelange Berufstätigkeit in einem Ordungsamt haben.
Durch die Beschreibung "bis EG 9 B" ergeben sich auch Möglichkeiten, die Stelle auf Sachbearbeiterebene zu besetzen.
Nach dem Prinzip der Bestenauslese muss die Stelle nicht zwangsläufig mit dem Höchststudierten besetzt werden, sondern mit dem- oder derjenigen, die am besten für diese Stelle geeignet ist.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dann weiß ich bescheid.
ich habe studiert und Ansätze für Ordnungsamt gehabt. Also die Stelle war für Verkehrsüberwachung. Habe ein Geographie Studium mit Stadt Raum und Verkaufsplanung. Zusätzlich eine Sonderausbildung für diesen Bereich.
Wurde abgelehnt, da andere Bewerber überzeugen konnten.
Dachte EG9B müsste an mich vergeben werden, da ich von meinem Abschluss her der Beste war.
Mit einem Master-Abschluss würdest Du höher eingruppiert werden, möglicherweise war das der Ablehnungsgrund, weil Du dann eine andere Laufbahn einschlägst.
Aber es kann auch ein völlig anderer Grund gewesen sein, der wird ja nicht genannt. Vielleicht hat jemand anders einfach besser ins Team gepasst oder hatte mehr Berufserfahrung als Du.
Natürlich war das korrekt- bei uns wärst du noch nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Wegen Überqualifizierung aussortiert, hier hätte dir höchstens noch ein GdB die Tür geöffnet.
Wenn ich jemanden mit abgeschlossener Ausbildung suche - benötige ich keinen Studenten,.
Und bis zur E9b - bedeutet nicht, dass ich in der E9 einstellen werde.
Die E9b kann bei entsprechender Tätigkeit auch die Endstufe für AN mit abgeschlossener Berufsausbildung sein.
Für die Studierten ist es im Verwaltungsbereich die Eingangsstufe. Und warum soll ich den Studierten einarbeiten? Damit er sich auf die nächste frei werdende Stelle > E10 bewirbt...
Ich denke eher, dass man dich als überqualifiziert angesehen hat. Leute von der Uni fangen meist bei mindestens EG10 und höher an und werden häufig in der IT oder Stadtplanung eingesetzt. EG9 ist ja noch Fußvolk, also "normale" Sachbearbeiter.
Warum sollte das nicht korrekt sein? Offenbar wurde die Berufserfahrung eben über Dein Studium mit nahe NULL Erfahrung gestellt. Willkommen im richtigen Leben.