Nächstes Jahr Höhergruppierung. Welche Stufe?
Hallo,
derzeit bin ich in E9b Stufe 2 eingruppiert. Und das alles Master!
Naja, jedenfalls ist es so, dass ich nächstes Jahr im September in E10 eingruppiert werden soll auch mit einem neuen Arbeitsvertrag.
Welche Stufe werde ich dann kriegen? Eigentlich würde ich in E9b auf Stufe 3 kommen. Wie sieht es dann da aus?
2 Antworten
Kommt drauf an, ob du vorher deine Stufe 3 erhälst oder zuerst in E10 eingruppiert wirst. Grundsätzlich gilt, dass du bei der Höhergruppierung die Stufe beibehälst.
Wirst du aber kurz vor Erreichen der Stufe 3 Höhergruppiert, so fängt die Stufenlaufzeit bei der Stufe 2 von vorne an.
Bezüglich Master:
Das ist richtig, dass du in E13 eingruppiert werden kannst, jedoch muss dafür es auch eine E13 Stelle geben und der Master müsste anerkannt werden in dem Bereich wo du arbeitest.
Kurz gesagt: Es müssen sachliche und persönliche Voraussetzungen zutreffen, damit man eine E13 Stelle antreten darf/kann.
Wie es gleichzeitig ist, keine Ahnung. Den du erhälst deine neue Stufe aber auch gleichzeitig die neue Entgeltgruppe...
Dem im TVÖD steht, das die Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung von vorne beginnt.
Wird wohl auf deine Berufserfahrung ankommen:
https://www.jobs-beim-staat.de/tarif/tvoed-bund_e10
Und das alles Master!
Was willst du damit sagen?
Ja eigentlich muss ich in E13 und höher kommen.
Sagt wer?
Die TVöD Ordnung... Hast du überhaupt ne Ahnung davon?
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/entgeltgruppen.html
"Eckpunkte".....mehr nicht....
Hast du überhaupt ne Ahnung davon?
Ich gebe die Frage freundlich zurück :-)
Anscheinend hast DU wenig Ahnung von den Voraussetzungen im öffentl. Dienst!
Ihr habt keine Ahnung. Einer der z. B. ungelernt ist bekommt z. B. keine E13 Stelle. Das ist vollkommener Quatscht, dass die Arbeitstelle das Einkommen bestimmt.
Eventuell lebst du auch einfach nur im Traumland. Die Realität erlebst du ja gerade....
Also DU kennst dich überhaupt nicht im öffentlichen Dienst aus...dein Einkommen richtet sich nach der Beurteilung deiner Arbeitsstelle und nicht nach deinen Qualifikationen. Natürlich kommt kein Ungelernter in E13. Aber wenn deine Arbeitsstelle eben nur eine E9 Stelle ist, dann kannst du zig Doktor Titel vorweisen und bekommst nicht mehr Geld
Doch genauso ist es. Die Stelle muss auf E13 geplant sein und dann ist ein Hochschulabschluss auch Voraussetzung. Ist sie es nicht, ist Dein Master egal.
Also eigentlich gleichzeitig 🤔 Weil ich erhalte ja einen neuen Vertrag. Auf der Gehaltsabrechnung steht: Nächste Stufe: 09.22