Eingruppierung IGBCE - ist der Arbeitgeber in der Pflicht?
Hallo zusammen,
ich wurde vor 12 Jahren in einem Betrieb der chemischen Industrie (>700 Mitarbeiter) angestellt. Der Betrieb zahl nach Tarif (IGBCE) Damals als Chemielaborant in E7. Seit 7 Jahren bin ich jetzt staatlich geprüfter Chemietechniker und bin u.a. zuständig für Validierungen, Methodenentwicklung und -Optimierungen. Laut BETV wäre ich demnach in die E10 einzugruppieren.
Mein Arbeitgeber weigert sich allerdings seit Jahren mich anders einzugruppieren. Auch für E9 oder E8 ist er nicht bereit.
Ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet mich entsprechend meiner Tätigkeit in E10 einzugruppieren?
Was habe ich für Möglichkeiten?
1 Antwort
Gibt es die betriebliche Notwendigkeit einen Chemietechniker einzustellen?
Dann hättest Du auch die Möglichkeit Dich als interner Bewerber Dich auf diese Stelle zu bewerben. Spreche mit dem Betriebsrat, ob Du bevorzugt werden kannst.
Was sagen die Stellenpläne? Der Betriebsrat solle es mitgeteilt bekommen, die Personalabteilung darf nicht schweigen.
Falls Du nach Deinen Erkenntnissen genau weißt, dass Du Tätigkeiten machst, die höher zu bewerten sind, warum hast Du dann nicht schriftlich daraum gebeten die Eingruppierung zu überprüfen?
Hallo, es gibt keine betriebliche Notwendigkeit für Chemietechniker, es werden immer nur Chemielaboranten ausgeschrieben/eingestellt.
Der Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung sieht die Unterschrift des Abteilungsleiters vor. Da daran scheitert es. Die Personalabteilung sagt dass sie ohne unterschriebenes Antragsformular nicht tätig werden kann. Der Betriebsratsvorsitzende wurde vom Abteilungsleiter garnicht erst ins Büro gelassen, ihm wurde die Tür vor der Nase zugeschlagen.