Eingruppierung IGBCE - ist der Arbeitgeber in der Pflicht?

1 Antwort

Gibt es die betriebliche Notwendigkeit einen Chemietechniker einzustellen?

Dann hättest Du auch die Möglichkeit Dich als interner Bewerber Dich auf diese Stelle zu bewerben. Spreche mit dem Betriebsrat, ob Du bevorzugt werden kannst.

Was sagen die Stellenpläne? Der Betriebsrat solle es mitgeteilt bekommen, die Personalabteilung darf nicht schweigen.

Falls Du nach Deinen Erkenntnissen genau weißt, dass Du Tätigkeiten machst, die höher zu bewerten sind, warum hast Du dann nicht schriftlich daraum gebeten die Eingruppierung zu überprüfen?

polarlys917 
Beitragsersteller
 26.02.2019, 19:37

Hallo, es gibt keine betriebliche Notwendigkeit für Chemietechniker, es werden immer nur Chemielaboranten ausgeschrieben/eingestellt.

Der Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung sieht die Unterschrift des Abteilungsleiters vor. Da daran scheitert es. Die Personalabteilung sagt dass sie ohne unterschriebenes Antragsformular nicht tätig werden kann. Der Betriebsratsvorsitzende wurde vom Abteilungsleiter garnicht erst ins Büro gelassen, ihm wurde die Tür vor der Nase zugeschlagen.