Ist Reizdarm/Magenprobleme ein Hinderungsgrund für eine Verbeamtung?
5 Antworten
Das ist eine individuelle Entscheidung. Wenn dadurch mit einer Frühpensionierung zu rechnen ist, ist das ein Ausschlusskriterium.
Zum Einen musst Du bei der amtsärztlichen Untersuchung alle relevanten Angaben machen - also musst Du auch den Reizdarm angeben - und der Arzt kann, ja nach Ausprägung, eine Empfehlung aussprechen oder auch nicht.
Zum Anderen könntest Du ein Problem mit einer möglichen PKV bekommen, diese Erkrankung chronisch ist und viele Gesellschaften einen Antrag ablehnen würden (95%), aber auch das ist eine Sache der Ausprägung.
Ich weiss nicht wann die Beamtung ansteht, aber zumindest Punkt 2 sollte von Dir schnell geklärt werden. Geh mal auf die Seite: https://info-beihilfe.de/das-referendariat/gkv-oder-pkv-fuer-referendare/ dort findest Du einen Test. Auch Hilfestellung zum Problem mit Vorerkrankungen und ggf. Hilfe für einen Vertrag mit Öffnungsklausel wenn das nötig sein sollte.
Ja, dann schon.
Reizdarm ist keine Krankheit.
Einen Reizdarm kannst du getrost verschweigen.
Ich denke nicht, dass gesundheitliche Aspekte dabei einbezogen werden dürfen. Die musst du deinem Arbeitgeber aus Datenschutzgründen gar nicht offenlegen.
Vor einer Verbeamtung MÜSSEN alle Vorerkrankungen mitgeteilt werden. Und es gibt eine amtsärztl. Untersuchung. Wer sich weigert, der wird gleich nicht verbeamtet!
Beamte haben keinen Arbeitgeber sie haben einen Dienstherrn und stehem dem gegenüber in einem Dienst- und Treueverhältnis. Dieses wird nach Anwärterschaft und Probezeit mitunter auf Lebenszeit geschlossen.
Klar, dass dort die Eignung zum Dienst geprüft wird.
Oder wäre es dir recht, wenn z.B. jemand psyschisch gefährliches bei Polizei oder Bundeswehr an Waffen und im Nahkampf ausgebildet würde?
Doch, es wird ja vorher ein Gesundheitstest gemacht...
Wer verbeamtet werden soll, muss seine Gebrechen schonungslos dem Amtsarzt offenbaren. Tut er das nicht, kann die Verbeamtung widerrufen werden.
Kontrahierungszwang?