Habe ich Anspruch auf E-13 (TVöD)?


23.04.2022, 16:21

PS: Der Bereich meines Abschlusses entspricht dem Bereich dieser Stellenausschreibung.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, hast Du nicht. Ich bin auch Master und werde sogar in E 9b eingruppiert, weil die Mindestvoraussetzung ein Bachelor war. Ab September erhalte ich E 10. Ein Kumpel von mir ist sogar bei E 8 als Master eingruppiert. Es hängt immer davon ab, was die Mindestvoraussetzung in der Stellenausschreibung ist.

IA3007 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 13:03

Das Problem ist, dass ich vor kurzem von einer Stelle gekündigt wurde, wo ich sogar mehr als E-13 erhalten hatte (war in der Privatwirtschaft). Und es war nicht meine Schuld, dass ich gekündigt wurde. Deswegen habe ich jetzt gewisse Ansprüche.

Eifelkind2506  24.04.2022, 14:04
@IA3007

Tja, dann muss man die halt runterschrauben. Dafür ist beim öffentlichen Dienst mehr Sicherheit da als in der Privatwirtschaft. Muss man halt wissen was man will. Immer wieder neue Jobs suchen und viel verdienen oder einen sicheren Job und dafür weniger. Aber wie andere schon sagten: Du wirst in E 11 eingruppiert, weil das die deren Stelle Kontingente sind.

IA3007 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 15:36
@Eifelkind2506
Dafür ist beim öffentlichen Dienst mehr Sicherheit da als in der Privatwirtschaft.

Ein weiteres Problem ist, dass die Stelle (vorerst) auf 2 Jahre zu besetzen ist. Der Vertrag bei der Firma, wo ich gearbeitet habe, war unbefristet. Ich wurde in der Probezeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.

Klar, so etwas ist unwahrscheinlicher im öffentlichen Dienst (dass ich wegen Versagen eines Auftraggebers in der Probezeit gekündigt werde). Aber erstens kann ich natürlich auch im öffentlichen Dienst aus ganz anderen Gründen in der Probezeit gekündigt werden und zweitens muss ich selbst nach dem Durchstehen der Probezeit hoffen, dass dieser 2-Jahre-Vertrag verlängert wird. Und das alles zusammen ergibt nicht gerade viel Sicherheit.

Eifelkind2506  24.04.2022, 17:23
@IA3007

Tja, so ist es halt nun mal. Also entweder Du nimmst den Job an oder lässt es. Ich hatte auch einen 2-Jahres-Vertrag auf E 9b und werde jetzt übernommen. Man kann sich froh schätzen, wenn das nach dem Studium so ist. Was sollen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sagen? Die haben meistens immer nur einen befristeten Vertrag. Nach dem Studium direkt einen unbefristeten Vertrag zu bekommen und dann auch noch gleich richtig Kohle zu verdienen ist nicht. So sieht es leider aus. Egal was man im Studium geleistet hat. Und um im öffentlichen Dienst gekündigt zu werden, musst Du schon richtig Mist (Straftaten) bauen, überhaupt nicht arbeiten, wirklich unqualifiziert sein oder riesen Pech haben. Wenn Du dich gut anstellst, dann wird ein 2-Jahres-Vertrag verlängert und dann kannst Du auch noch einmal über die Entgeltstufen verhandeln, da Du ja einen neuen Vertrag bekommst.

IA3007 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 17:30
@Eifelkind2506
Was sollen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sagen? Die haben meistens immer nur einen befristeten Vertrag.

Das stimmt nicht. Bin im naturwissenschaftlichen Bereich tätig. Es gibt etliche Stellen mit unbefristeten Verträgen für wissenschaftliche Mitarbeiter, auch im öffentlichen Dienst.

Eifelkind2506  24.04.2022, 17:53
@IA3007

Das ist aber relativ selten, dass wissenschaftliche Mitarbeiter*innen unbefristet sidn.

Nein, hast du nicht. . Kommt jetzt drauf an, ob in der ausschreibenden Behörde eine Stellenbewertung existiert oder eben nicht.

Bei Bewertung- wäre E 11 die Endstufe. Warum man hierfür einen Master fordert, kann man verstehen, muss man aber nicht. Wäre für mein Verständnis ziemlich unlogisch.

Ohne Bewertung- kann die E11 der Einstieg sein. Wird streng nach Vorschrift eingruppiert mit Master FH Endstufe E13, mit Master Uni drüber hinaus. Dann kommt es drauf an, ob du Berufsanfänger bist, mit Berufserfahrung könnte unter Umständen auch die Eingruppierung eine höhere sein. Dem Berufsanfänger kann man zum Anfang noch nicht alle Tätigkeiten übertragen.

Im öffentlichen Dienst läuft es so:

Es gibt eine bestimmte Stelle. Diese Stelle hat ein bestimmtes Anforderungsprofil und eine bestimmte Stellenbewertung, d.h. ihr ist eine bestimmte Entgeltgruppe zugeordnet.

Ob jetzt diese Stelle von jemand ungelerntes oder von einem mehrfachen Doktor besetzt wird, spielt letztendlich keine Rolle, man bekommt die Bezahlung, die angegeben ist.

Wenn du einen Master hast, gibt das dir zumindest grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf E13+ Stellen zu bewerben, aber nicht den Anspruch, für eine beliebige Stelle auch diese Bezahlung zu erhalten.

Wenn du dich also auf eine E11 Stelle bewirbst, hast du wahrscheinlich aufgrund deiner Qualifikation eine höhere Chance, den Zuschlag zu erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
IA3007 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 16:26
Es gibt eine bestimmte Stelle. Diese Stelle hat ein bestimmtes Anforderungsprofil und eine bestimmte Stellenbewertung, d.h. ihr ist eine bestimmte Entgeltgruppe zugeordnet.

Ok, aber warum verlangen sie dann einen Masterabschluss für eine Stelle, die man sie dann auch mit einer niedrigeren Qualifikation ausüben kann?

moreblack  23.04.2022, 16:31
@IA3007

Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, welche Anforderungen er verlangt. Die Einteilung E9-E12 --> Bachelor oder >E13 --> Master ist nur eine grobe Orientierung.

Wenn der Arbeitgeber denkt, man bekommt einen "Master" auch für E11, kann er das ohne weiteres verlangen. Vielleicht gibt es in diesem Bereich immer viele Bewerber? Sollte sich niemand bewerben, würde man wahrscheinlich die Anforderungen runterschrauben.

IA3007 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 16:37
@moreblack
Vielleicht gibt es in diesem Bereich immer viele Bewerber?

Das glaube ich nicht. Hier geht es nicht gerade um BWL…

Eifelkind2506  24.04.2022, 12:24
@IA3007

Ich habe mich letztens mal nach einem anderen Job erkundigt. Dort habe ich nachgefragt, ob ich mit meinem Master mich bewerben könnte, da es nicht genau der ist, den sie verlangen. Es kam die Antwort, dass mein Bachelor ausreichen würde und sogar die Bewerbungsfrist für mich verlängert werden würde. Hier wurde die Anforderung heruntergeschraubt, weil sich wohl niemand oder nur wenige beworben haben. Zudem fanden sie es wohl lukrativ, einen Bachelor einzustellen, dem sie dann weniger zahlen müssten. Ich habe abgelehnt, weil die Stelle eh befristet war.

Und ey, ich weiß nicht, ob Du Berufsanfänger bist, aber E 11, das ist schon gutes Geld. Als Single ist das ein richtig gutes Einkommen. Sogar mit E 9b, völlig ausreichend. Ich kann mir viel leisten, 2x Urlaub, 72 qm Wohnung. Klar, es wurmt etwas warum man überhaupt dann einen Master gemacht hat, aber das ist ja auch für sich selbst.

IA3007 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 13:00
@Eifelkind2506
es wurmt etwas warum man überhaupt dann einen Master gemacht hat, aber das ist ja auch für sich selbst

Jein. In meinem Bereich ist das so, dass der Bachelor allein „lediglich“ die Grundlagen sind und man den Master zur Vertiefung braucht. Kenne niemanden in meinem Bereich, der nach dem Bachelor aufgehört und sich um eine Stelle bemüht hat. Wenn man in meinem Bereich schon den Bachelor hinbekommt (was nicht leicht ist), dann hängt man den Master immer hinterher.

Eifelkind2506  24.04.2022, 14:06
@IA3007

Ja gut, aber das sind halt keine Kriterien im TVöD. Glaub mir, ich fand es auch ätzend, dass ich E 9b bin, obwohl ich meinen Master sehr gut abgeschlossen habe und nun nach Bachelor-Niveau bezahlt werde. Da kam die Antwort, dass ich halt Fortbildungen machen soll oder ich muss mir etwas anderes suchen.

Es gibt viele Kommunen bei denen die Stellenbewertung Anwendung findet.

Findet diese statt, dann wird die jeweilige Stelle bewertet, welche Entgeltgruppe das wäre 》》Sachliche Voraussetzungen. Wenn du dich darauf bewirbst, dann bekommst du auch diese Stelle mit der angegebenen Entgeltgruppe.

Die persönlichen Voraussetzungen, also dein Abschluss, bestimmt nur, ob du die Möglichkeit hast, bei einer höher bewerteten Stelle zu arbeiten. Bewirbst du dich auf eine EG13 Stelle, hast du zumindest die Möglichkeit die Stelle zu bekommen, weil deine persönliche Voraussetzung erfüllt ist, nämlich:

1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.

D.h. nur weil du einen höheren Abschluss hast, begründet dies nicht automatisch, dass du einen Anspruch hast, eine Stelle zu erhalten was für Master Absolventen geeignet ist.

Bei deiner Stelle handelt es sich wohl um eine sachliche Voraussetzung dieser Art nach EG 11:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

EG 9c:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

EG 9b

1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

Dadurch kam die Bewertung nach EG11 zustande.

Bei mir war es damals als Beispiel so, dass ich direkt nach der Ausbildung die Stelle EG 9a ergattert habe. Bei mir lag die persönliche Voraussetzung vor, da ich eine abgeschlossene Ausbildung erhalten habe (Möglichkeit ab EG5 einzusteigen), jedoch war das Maximum EG 9a, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen für E9b und höher nicht vorlagen 》FH Hochschulabschluss als Beispiel.

Jedoch waren die sachlichen Voraussetzungen in der Stelle erfüllt, ich habe Arbeiten übernommen die selbstständige Leistungen erfordert:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)

Du darfst sogar zum Mindestlohn arbeiten.

Wenn die Stelle keine andere Einstufung hergibt, gibt es auch keine höhere Entgeltgruppe.

IA3007 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 16:20

Wahrscheinlich wenn die Stelle nicht in dem Bereich meines Abschlusses liegt. Diese tut es aber.

GutenTag2003  23.04.2022, 16:21
@IA3007

Du musst sie ja nicht annehmen.