Wie entscheidet sich, in welche Entgeltgruppe zwischen E 5 und E 8 man nach TVöD eingruppiert wird?
Hallo Community,
ich weiß, dass der Abschluss eine Voraussetzung für die Eingruppierung ist. Also E 1 bis E 4 für An- und Ungelernte, E 5 bis E 8 für Leute mit 3-jähriger Berufsausbildung, E 9 bis E 12 für Leute mit Bachelorabschluss und E 13 bis E 15 für Leute mít Masterabschluss.
Aber mir ist nicht klar, wie die weitere Unterteilung vonstatten geht. Also wie entscheidet sich, wenn man z. B. 3 Jahre Berufsausbildung gemacht hat, ob man in E5, E6, E7 oder E8 eingruppiert wird?
Ich habe gehört, dass es mit den ausgeübten Tätigkeiten zu tun hat, bzw. den Tätigkeiten, die in der Stellenbeschreibung stehen. Aber woher weiß man welche Tätigkeiten in welche Entgeltgruppe fallen? Und gibt es noch andere Faktoren, die da mit rein spielen können?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ist sehr wichtig für mich. :)
Dankeschön und liebe Grüße Caleya
3 Antworten
Hallo,
bisher war es so, dass es im ehemaligen Tarifvertrag BAT (BAT-O) entsprechende Regelungen gab, die die Wertigkeit bestimmter Aufgaben definierten und im Zusammenspiel mit Art und Umfang der Einzeltätigkeiten, dann zu einer Gesamtbewertung der Stelle führten. Grob gesagt, je selbstständiger und anspruchsvoller eine Tätigkeit ist, desto höher die Vergütung.
Mit dem TVÖD und der zum 01.01.2017 beschlossenen EGO muss man Abwarten wie sich die Stellenbewertung und Bemessung ändert bzw. entwickelt.
Die Eingruppierung ist eine Wissenschaft für sich. Es gibt zwar eine Entgeltordnung, wo einiges aufgeführt ist, aber da wird man in der Regel auch nicht schlau draus.
Wenn du noch nicht im öffentlichen Dienst arbeitest, du dich aber für eine bestimmte Stelle bewirbst, liegt das ja dann an dir, ob du diese Stelle für das angebotene Entgelt antreten willst. So ist es durchaus üblich, dass Master- oder Diplom-Absolventen durchaus auch Stellen annehmen, die unterhalb von E13 angesiedelt sind.
Wenn du dort aber bereits arbeitest, gibt es z.B. die Möglichkeit, die Stelle von einer Stellenbewertungskommission bewerten zu lassen. Was da aber rauskommt, ist dann auch verbindlich. D.h. man kann unter Umständen auch weniger bekommen.
Stimmt, natürlich ist es möglich, dass Hochschulabsolventen auch niedriger eingruppierte Tätigkeiten übernehmen, da es letztendlich jedem selbst überlassen ist, einem angebotenen Vertrag zuzustimmen, oder nicht.
In meinem Fall ist das ganze, als wäre es nicht schon kompliziert genug, noch ein wenig schwieriger zu beurteilen, vermute ich.
Vielen Dank jedenfalls für deinen Hinweis auf eine Stellenbewertungskommission. Ich werde mich mal genauer darüber informieren, ob das im Fall der Fälle eine Option wäre.
Es sollte für jede Stelle, die angeboten wird auch eine Stellenplatzbeschreibung geben. Die Tätigkeiten sind je nach Aufwand und Fachwissen mit E5-E8 bewertet und die überwiedende Tätigkeit ist ausschlaggebend.
Steht dann, blöd gefragt, in der Stellenplatzbeschreibung auch welche Tätigkeiten wie bewertet wurden? Man muss es ja irgenwie nachvollziehen können.