Problem mit Nachmieter - will Ablöse nicht zahlen!
Hallo! Wir hatten am SA unsere Wohnungsabnahme mit der Vermieterin. Es lief alles problemlos und nach einer dreiviertel Stunde war alles geritzt. Kurz darauf hatten unsere Nachmieter die Übergabe mit der Vermieterin. Heute bekomme ich eine bitterböse E-mail von unserem Nachmieter und er schreibt, dass er uns die Küche nicht um den schriftlich festgehaltenen Betrag ablösen will! Wir haben im August bereits einen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt, in dem steht, dass ER die Streicharbeiten übernimmt und er uns die Küche ablöst, sobald sein Mietvertrag wirksam wird. Und jetzt will er uns die Küche nicht ablösen, weil er a) sagt, wir hätten irgendwelche Regale in der Küche entfernt --> wir hatten noch nie Regale in der Küche! b) Dübel in der Decke noch etwas aus dem Putz rausschauen, er das alles ausbessern musste --> stimmt nicht. Hat außerdem ein Maler gemacht. c) Die Ausbesserungsarbeiten an der Wand, also das Verputzen der zurückgebliebenen Löcher von Dübeln oder Nägeln ist ihm zu großflächig ausgeführt. --> Das war ein Maler, der das bestimmt nicht zum ersten Mal gemacht hat. d) das Backblech ist zu alt --> alles klar, oder? Darf er jetzt wirklich von dem Vertrag zurücktreten und die Zahlung der Küche verweigern? In unserem Vertrag steht eindeutig, dass er die Streicharbeiten übernimmt. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe.
16 Antworten
Ihr habt einen schriftlichen Vertrag (doch von beiden Seiten unterschrieben?). Auf den kannst Du Dich berufen. Nimm einen Anwalt.
Auch Hausverwalter haben sich an geltendes Vertragsrecht zu halten. Und sei mal sicher: Nur weil einer als Hausverwalter arbeitet, muss er noch lange nicht wissen, wovon er spricht. :-)
Erinnere ihn mal an seinen Vertrag und schreibe ihm, daß Du Deinen Rechtsanwalt mit Deinen Interessen beauftragen mußt.
Löcher von Dübeln und Nägeln sind normal, wenn nicht gerade Fliesen angebohrt sind.
schreibe ihm, wenn er sich nicht an die schriftliche Abmachung hält, schaltest du einen Anwalt ein
such dir einen anderen Nachmieter der es zahlt
so einen Blödsinn, anscheinend hat er doch schon einen Mietvertrag
Wichtig ist der genaue Wortlaut des Vertrages und die Auslegungsmöglichkeiten. Es ist immer besser im Vorfeld einen Vertrag juristisch korrekt zu formulieren, oder formulieren zu lassen. Sonst kommt es oft doch anders, als man es ursprünglich gedacht hat. Auf jeden Fall einen Anwalt fragen und den Vertrag vorlegen, kostet aber auch Geld.
Problem ist nur, dass der Typ Hausverwalter ist. Von daher glaub ich eigentlich, dass er weiß, wovon er spricht. Aber wir sind uns keiner Schuld bewusst. Unser Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben. Bin sehr beruhigt, dass ihr das genauso seht wie ich. Hab ihm schon ein paar wirklich freundliche Emails geschrieben und zu seinen Punkten Stellung genommen. In der letzten E-mail habe ich ihn nochmal dazu aufgefordert, den Betrag innerhalb der nächsten 14 Tage zu überweisen. Sollte er jetzt nochmal Ärger machen, gehen wir zum Anwalt. Ist aber halt immer die unschönste Lösung :-(