Mietrecht bei Auszug Flüssiggasablöse
Hallo,
ich bin aus einem EFH ausgezogen, welches mit Flüssiggas beheizt wurde. Als Mieter war ich selber verantwortlich den Gastank aufzufüllen.
Nun bin ich ausgezogen und hinterlasse Flüssiggas mit einem Wert von ca. 2000 Euro.
Meine Vermieterin weigert sich mir diese Summe abzulösen und schreibt, dass wäre mein Problem und Sie habe keinen Vertrag mit mir, das Sie mir das Gas ablösen muss.
Da ich das Gas mit monatlichen Abschlägen an die Lieferfirma bezahlt habe, fordert diese jetzt zu Recht, den Wert der Restfüllmenge von mir.
Wer ist verpflichtet das Gas zu bezahlen? Die Vermieterin? Der Nachmieter? oder bleibe ich auf diesen Kosten sitzen? Vielen lieben Dank für die Antworten
4 Antworten
Hallo, ruf deinen Anbieter an, lass absaugen und den Betrag gutschreiben abzüglich der kosten fürs Absaugen
Wenn Du dich nicht mit dem Nachmieter einig wirst, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Oder Du nimmst es irgendwie mit.
wie war es dann bei Tank übernahme beim Einzug hast du da auch ein vollen Tank bekommen >fordert diese jetzt zu Recht, den Wert der Restfüllmenge von mir.< und warum zahlst das denn, wenn du ausgezogen bist ? ansonsten der Nachmieter
immer der es kauft. wenn du glück hast gibt dir evtl der nachmieter ein paar euro .
Bevor man es der Vermieterin schenkt, sollte man es auspumpen lassen. Da man möglicherweise nichts darüber erfährt, wer als nächstes das Haus Mietet, bleibt dann auch gar nichts anderes übrig. Die Vermieterin ist jedenfalls nicht verpflichtet, Dir das Gas abzulösen.
Wer es gekauft und bezahlt hat ist aber auch der Eigentümer und man ist nicht verpflichtet es zu verschenken nur weil man auszieht. Jeder Lieferant hat die Möglichkeit einen Gastank abzusaugen und das machen die gegen Kostenübernahme auch. Man kann sich hier den Betrag wieder gut schreiben lassen oder das Gas in den nächsten Tank ( wenn es denn wieder einer wird) einfüllen lassen.