Nachmieter hat Übernahme und Ablöse der Küche zu gesagt. Darf er bei Übergabe plötzlich einen Rückzieher machen?
Hallo,
Folgendes Problem habe ich. Auf Grund von Umzug habe ich einen Nachmieter gesucht. So weit so gut. Der Nachmieter hat bei der Besichtigung mir und meinem Mann gegenüber mündlich zu gesagt die Küche für eine Ablöse von 200 Euro zu übernehmen. Nun haben wir dieWohnung geräumt gemalert und geputzt. Mein ehem. Vermieter hat verlangt das ICH die Wohnung übergeben solle. Auf einmal sagt der Nachmieter bei der Übergabe nein die Küche will er doch nicht. Darf er das vor allem wenn er uns vorher alles zugesagt hat? Das war ja ein mündlicher Abschluss eines Kaufvertrages. Dazu haben wir mittlerweile auch nicht mehr den Platz und oder die finanziellen Mittel die Küche zu entsorgen.
4 Antworten
Darf er das vor allem wenn er uns vorher alles zugesagt hat?
Dürfen ist relativ - zwingen die Küche abzunehmen könnt ihr ihn nicht. Das ist die Realität, der ihr gegenübersteht.
Bleiben 2 Möglichkeiten - die Küche kostenlos überlassen ( worauf dem Anschein nach dieser "freundliche" Nachmieter spekuliert ) oder Küche ausbauen und auf den Sperrmüll schaffen.
edit ...
Es muss ja nicht gleich der Sperrmüll sein...Ebay Kleinanzeigen, kostenlos.
Dürfen tut er nicht.
Aber du hast ein Problem, weil du eine mündliche Absprache nicht beweisen kannst außer vielleicht mit Zeugen.
Wenn du es doch beweisen kannst, dann kannst du auf Zahlung der 200€ klagen. Andernfalls hast du Pech. Man sollte sich bei solchen Absprachen wirklich immer zumindest eine Anzahlung geben lassen.
Auf einmal sagt der Nachmieter bei der Übergabe nein die Küche will er doch nicht.
Ich hab das Schlüsselwort mal hervorgehoben.
Wenn er im Beisein eines dritten Zeugen (z.B. Vermieter) genau dieses Wort gebraucht hat, ließe das meiner Meinung nach den Verdacht zu, dass er von einem vorangegangenen Statement (oder Vertrag) zurücktritt.
Aber ein Justiziar kann Dir das besser beantworten. Ich bin da kein Profi.
Dritte Person in dem Fall wäre mein Mann denn ich war alleiniger Mieter der Wohnung und habe den Vertrag mit dem geschlossen
Und da ist es wieder - das Problem mit mündlichen Verträgen...
Theoretisch hast du recht, praktisch Beweis das mal
Ob dein Mann als Zeuge reicht weiß ich nicbt, da er ja quasi nicht neutral ist und was du anderen erzählt hast kann auch gelogen sein...
Auf seine sprachnavhticht würde ich ihn festnagelt und damit und einem Anwalt drohen (selbst wenn du die nicbt mehr hast, muss er ja nicht wissen) vielleicht hast du Glück und das schüchtert ein
“Hör mal, ich hab mich beraten lassen, deine Nachricht bei FB steht einem Kaufvertrag gleich! Ich will keinen Streit, aber ich bin nicht bereit davon zurückzutreten und werde das im Zweifel auch gerichtlich durchsetzen!
Daher forder ich sie hiermit letztmalig auf den vereinbarten vertag von 300€ bis zum 31.5.18 auf folgendes Konto zu überweisen xxx „
Ich bin mir nicht sicher aber er hat mir per FB Sprachnachrichten geschickt wo er das bestätigt hat und die gesagt er hat es mir und meinem Mann gegenüber auch bestätigt und ich habe das am selben Tag sogar noch an meine gesetzl. Betreuerin weitergegeben