Kann der Vermieter "Nein" sagen wenn der Nachmieter bereit ist die Malerarbeiten zu übernehmen?
Wir sind kürzliche umgezogen..und jetzt stehen die Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung an. Wir haben auch schon einen Nachmieter der sich dazu bereit erklärt hat die Küche mit zu übernehme und dafür würde er die Malerarbeiten übernehmen. Das haben wir dann auch so schriftlich festgehalten. Eben rief mich dann die Vermieterin an und meinte wir haben das nicht zu entcheiden und sie guckt sich das erstmal an. Darf sie das ??Kann ihr doch egal sein wer das im Endeffekt streicht
9 Antworten
Eben rief mich dann die Vermieterin an und meinte wir haben das nicht zu entcheiden und sie guckt sich das erstmal an. Darf sie das ??
Ja. Mit wem sie Mietvertrg schliesst, bestimmen weder du noch dein Nachmietinteressent. Ihre Mieter sucht sie sich schon selbst aus :-O
Und du, niemand sonst, schuldet mietvertraglich bzw. gesetzl. bestimmten geräumten Zustand wie bei Anmietung überlassen, mithin Rückbau deiner Einbauküche sowie Schönheitsreparaturen, soweit sie wirksam vereinbart und fällig sind :-O
Solltest du das unter angemessener Fristsetzung nicht erledigen, darf sie sich auf deine Kosten (Kautionseinbehalt) Fachleute dafür holen, statt es den Neumietern zu überlassen :-O.
G imager761
Der Vermieter hat schon Anspruch auf fachgerechte Durchführung von Malerarbeiten. Wenn er dem Nachmieter das nicht zutraut, kannst Du in Regress genommen werden für schlechte Arbeit.
Die Rechtslage ist da im Prinzip recht einfach. Der Vermieter hat (insofern vertraglich geregelt) Anspruch auf eine fachgerechte Durchführung. Fachgerecht heißt dabei aber nicht zwingend vom Fachbetrieb- sondern halt nur "ordentlich". Solange du noch Mieter der Wohnung bist, kannst du jede x-beliebige Person mit den Arbeiten beauftragen- auch den Nachmieter. Nachdem der Nachmieter die Arbeiten ausgeführt hat, stehst du aber gegenüber dem Vermieter immer noch in der Pflicht, sprich hat er es nicht fachgerecht erledigt, musst du für die fachgerechte Umsetzung weitere Schritte veranlassen.
Nein, das Thema ist nicht verfehlt. Was du persönlich glaubst ist nicht relevant und lies mal genau meinen Text, irgendwas hast du da nicht verstanden, hab sinngemäß nichts von dem geschrieben, was du behauptest. Die jetzigen Mieter stehen in der Pflicht und können die Arbeiten an jede Person delegieren, die dies ordentlich erledigen kann. Der Ausbau der Küche steht ja überhaupt nicht zur Diskussion, dem Vermieter geht es um die Renovierung. Also erspare uns hier zukünftig solche unqualifizierten Kommentare.
Ich bleibe bei meiner Rechtsauffassung und kommentiere erneut qualifiziert: Der aktuelle Mieter ist Vertragsschuldner der Rückbaupflicht seiner Einbauküche und hat die geschuldeten Schönheitsreparaturen nach Aufforderung unter Fristsetzung bis zum Ende der Mietzeit gegenüber seinem Vermieter zu leisten.
Andernfalls wäre der VM zu Ersatzvornahme auf dessen Kosten berechtigt.
Was der Mieter da mit seinem Nachmieter in spe ausmacht, von dem er nicht einmal weiß, ob er Nachmieder würde, darf dem VM schnurz sein.
Deine Annahme, der Nachmietinteressent macht das vorfristig und kostenlos, weil er hofft, die Küche noch eingebaut vorzufinden oder gar die Wohnung zu bekommen, entbehrt jeder Lebenserfahrung.
Selbstverständlich kann der Vermieter auf Leistungserfüllung durch den VertragsPARTNER bestehen. Er hat jedes Recht, dass aus dem alten Mietvertrag hervorgeht.
Der Vormieter kann jedoch den Nachmieter vertraglich verpflichten, die anfallenden Tätigkeiten auszuführen. Ob er das dann tun wird, bleibt bis zur Erfüllung ungewiss und Risiko des VORmieters
Wenn du den Nachmieter kennst und ihr das schriftlich abmacht ist das kein Problem. Ist in manchen Situationen sogar sinnvoller, wenn der Nachmieter kein Weiß an den Wänden haben möchte zum Beispiel.
Ja sinnvoller finde ich das auch... vorallem weil ihr das auch egal sein kann wer streicht. und es geht auch wirklich nur um Wände streichen keine schwerwiegendem arbeiten oder so
Tatsächlich schuldest du mietvertraglich Rückbau der EBK und Schönheitsreparaturen - was du da mit Nachmiteinteressenten vereinbarst, darf deiner Vertragspartnerin Vermieterin völlig schnurz sein.
Selbst da sie jetzt denen eure Wohnung tatsächlich vermietet hat, eben ohne eure eingebaute Küche und frisch renoviert :-O
Thema verfehlt: Die Vermieterin hat ihren derzeitigen Mietern gegeüber Anspruch auf Renovierung und Rückbau.
Was die mit ihren Nachmietern vereinbart haben, ist für sie gegenstandslos.
Ich glaube nicht, dass die Nachmieter streichen, die Küche erst ausbauen, nur um sie wieder einzubauen. Oder Nachbesserungspflichten übernehem, wenn die Renovierung als nicht sachgerecht ausgeführt bemängelt würde.