Preisnachlass bei nicht gelieferter Geräte einer Einbauküche?
Wir haben letzten Montag unsere Einbauküche geliefert bekommen, jedoch kamen die Monteure ohne die Küchengeräte, sprich Backofen, Ceranfeld, Geschirrspüler sowie Kühlgefrierkombi fehlen. Wir wurden darüber im Vorhinein allerdings nicht verständigt obwohl wir mit der Lieferfirma ständig in Kontakt waren. Wir haben nun telefonisch die Auskunft bekommen das wir in ca. 3-4 Wochen die Geräte bekommen. Nach Rückfrage ob man denn den Kaufpreis reduzieren kann wurde uns mit Nein geantwortet. Da die Küche bereits aufgebaut ist und nur die Geräte fehlen möchten wir natürlich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Können wir einen Preisnachlass fordern bzw. ist dies rechtlich überhaupt möglich?
3 Antworten
Lest die AGBs des Lieferanten. Meistens sind dort irgendwelche Klauseln, dass Liefertermine geändert werden können.
Es dreht sich praktisch um eine Differenz von 14 Tagen, für die ihr einen Preisnachlaß wollt. Wie sollte der denn aussehen?
Wartet ab, ob die Geräte innerhalb der 3-4 Wochen kommen. Wenn dann immer noch nicht, könnt ihr nochmals an den Lieferanten herantreten.
ihr könnt froh sein, dass die Küche bereits aufgebaut wurde. Man hätte auch auf Vollständigkeit der Küche warten können.
Warum sollte da ein Preisnachlass drinn sein?
Wir kennen da keine Vertragsinhalte.
Warum sollte da ein Preisnachlass drinn sein?
weil sie schlimmstenfalls 3-4 wochen nicht kochen, spülen und kühlen können?
wir kennen keine Vertragsinhalte - auch ohne Geräte kann man durchaus 3-4 Wochen überbrücken. Umständlich aber machbar.
ein guter Freund von mir hat es durch - Wasserschaden in der Küche
Wäre uns auch lieber gewesen aber wie gesagt wir wurden darüber nicht verständigt dass die Geräte nicht kommen sie standen in der Tür mit den Möbeln und meinten Geräte haben sie keine, wenn wir das gewusst hätten hätten wir die alte Wohnung ein weiteres Monat behalten so stehen wir jetzt ein Monat ohne Küche da!
Ihr habt einen Liefervertrag und AGBs. Danach richtet sich, ob ihr einen Preisnachlaß fordern und möglicherweise gerichtlich durchsetzen könnt.
Bei Umzügen sind derartige Vorkommnisse eigentlich "normal". Es passiert immer etwas Unvorhergesehenes. Klar, ihr tragt daran keine Schuld, das weiß ich.
Aber 4 Wochen ohne Küche kann man sehr gut und unbeschadet überleben. Ich weiß, wovon ich schreibe. Man kann sich auch anstellen und außerdem sollte man nicht versuchen, immer und aus allem Geld zu schinden.
was steht denn im vertrag zur lieferung bzw. bzgl. nichterfüllung?
Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden das wollen wir allerdings nicht da die Möbel bereits stehen und die Neuanschaffung der Geräte würde uns mehr Kosten als die Restzahlung der bestehenden..
ich meine zum liefertermin
Dort steht, dass vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, das haben wir gemacht und danach wurde uns eben mitgeteilt das es länger dauert als unsere Nachfrist (2 Wochen Nachfrist und 3-4 Wochen dauert es noch bis die Geräte kommen) wir könnten zwar zuücktreten dann würden uns allerdings mehr Kosten entstehen als wenn wir den vollen Preis bezahlen wegen Anschaffung neuer Geräte etc.