Arglistige Täuschung bei Privatverkauf von Auto?

7 Antworten

Wenn als Verkäufer eine Firma im Vertrag steht, und es kein Vermittlungsgeschäft ist, greift die gesetzliche Sachmangelhaftung.

Allerdings muss ich auch mal folgendes dazu sagen. Hatte vor kurzem einen Fall wo der Kunde zum GTÜ für eine HU gegangen ist. Danach ist er in seine Werkstatt und die haben noch ganz andere Mängel gefunden und einige beanstandete vom GTÜ für nicht so wichtig angesehen. Reparaturkosten nach GTÜ ca. 500,- Euro, nach Werkstatt ca. 1.000,- Euro.

Da er noch gut 6 Monate Zeit hatte, ist er erst mal weiter gefahren. Dann zur Hauptfälligkeit zur Dekra. Oh Wunder, plötzlich wieder ganz andere Mängel.

Mit der neuen Mängelliste zu einer anderen Werkstatt, und die neue HU wurde mit 400,- Euro Reparaturkosten inkl. HU-Gebühr erledigt.

Das mal zum Thema "HU und Wirklichkeit". Jeder Prüfer hat seine Freiheiten bei JA oder NEIN.

chevydresden hat es auf den Punkt gebracht - einerseits ist dein PRO - dass bei Firmen der Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam ist, andererseits: beweise mal, dass das Öl schon vorm Verkauf tropfte usw. .... wobei

ehrlich gesagt, solltest Du wegen der Ungereimtheiten deinem Werkstattmann weniger trauen als den Verkäufer: Tropft Öl gibt es keine bestandene HU! Ich vermute, der Motor verliert einfach etwas Öl, was bei 20 Jahre alten Autos einfach normal ist! Deswegen nimmt man bei älteren Autos ein zähflüssiges Motor-Öl: 10W40 oder sogar 15W40.

Bei den Rostlöchern ist es ähnlich: Schwer nachzuweisen, dass er davon wußte, außerdem sind sie ebenso für 20 Jahre alte Autos "altersbedingt". Die Karrosserie ist selbstragend. Rostlöcher am Boden sind irrelvant - gehören aber konserviert und ausgespachtelt - kannst Du selbst machen.

       

Bei arglistiger Täuschung musst Du nachweisen, dass der Verkäufer Dich wissentlich getäuscht hat. Du müsstest also wirklich Belege haben, dass die Mängel nicht nur irgendwo versteckt geschlummert haben, sondern dass der Verkäufer sie kannte.

Das ist in der Regel nicht möglich.

Der TÜV-Bericht sagt eigentlich nur, dass das Auto zum Prüfungszeitraum verkehrssicher ist - Roststellen werden da nur relevant, wenn sie unmittelbar die Stabilität des Fahrzeugs gefährden. Andere Mängel, die den Wert sehr stark mindern, aber nicht unmittelbar der Verkehrssicherheit schaden (Kupplung kurz vor Verschleißgrenze, Zahnriemen fast durch etc.), interessieren bei der Hauptuntersuchung gar nicht; insofern schließt eine bestandene HU schwere Mängel nicht aus.

Bei einem gewerblichen Verkäufer ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Jetzt musst du selbst entscheiden, ob sich ein Rechtsstreit wegen einer 700€-Karre für dich lohnt. Dass man in der Preisklasse keinen Neuwagen erwarten kann, dürfte klar sein.

Der TÜV-Prüfer könnte ein Problem bekommen, wenn er wissentlich falsch beurkundet hat.

Allerdings muss im Streitfall ein unabhängiger Sachverständiger ein Beweissicherungsgutachten anfertigen und dann steht die Karre im Idealfall bis zum Gerichtsverfahren. So kann es passieren, dass du schlechtem Geld noch mal gutes hinterherwirfst.

Alternativ könnte man den Haufen zwei Jahre fahren und dann wegwerfen oder nach Nordafrika verscherbeln.

Dann hat er die Mängel vermutlich vor der HU kaschieren lassen. Wenn du ein Gutachten bekommst, dass der Wagen vor 2 Monaten auf jeden Fall schon defekt war, könntest du damit durchkommen. Ohne wird's schwer.