"Privatinsolvenz" werden Provisionszahlung gepfändet?
Guten Abend,
eine kurze Frage:
Sind bei einem Angestellten Provisionszahlung pfändbar?
Und wenn ja, wie sieht die Pfändung aus, wird die komplette Provision eingezogen, oder wird der gesamt Nettobetrag (Festgehalt und Provision) errechnet und gepfändet?
Wie schaut es mit Reisekosten bzw. Speesen aus, sind diese pfändbar?
Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.
Vielen dank und beste Grüße, L
2 Antworten
Die Antwort mit dem P-Konto ist falsch. Natürlich ist nicht alles was auf einem P-Konto eingeht unpfändbar. Es kommt immer darauf an, was eingeht, als ob es Gehalt, Lottogewinn oder sonstwas ist. Provision = Gehalt. Gehalt insgesamt, also einschließlich Provision. Pfändbaren Betrag nach Tabelle ermitteln und du siehst, was pfändbar ist. Was ansonsten unpfändbar ist findest du in § 850 a ZPO (siehe hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html). Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen sind nicht pfändbar.
das wollte ich wissen, vielen dank dafür!
da gibt es zum 1.1.2012 eine neue Regelung du (wenn es Dich betrifft) bei der Bank ein P-Konto eröffnen oder das bereits bestehende umschreiben lassen. Unbedingt schnell machen, da musst Du Belege etc. vorlegen. Mach Dich schlau!!! Da wird dann ein Betrag eingetragen, der NICHT pfändbar wird, alles was mehr an Geld eingeht (gleichgültig, was ) wird dann gepfändet.
Stimmt du hast Recht.Bis zu einem gewissen Grad an Geldeingang wird alles gepfändet.Auch anteilmässig Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Keller seine Antworten sind meist sonderbar und kaum zu verwerten da er alles aus dem Frühstückfernseher hier reinkopiert