"Privatinsolvenz" werden Provisionszahlung gepfändet?

2 Antworten

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Die Antwort mit dem P-Konto ist falsch. Natürlich ist nicht alles was auf einem P-Konto eingeht unpfändbar. Es kommt immer darauf an, was eingeht, als ob es Gehalt, Lottogewinn oder sonstwas ist. Provision = Gehalt. Gehalt insgesamt, also einschließlich Provision. Pfändbaren Betrag nach Tabelle ermitteln und du siehst, was pfändbar ist. Was ansonsten unpfändbar ist findest du in § 850 a ZPO (siehe hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html). Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen sind nicht pfändbar.

lefty1602 
Beitragsersteller
 15.11.2011, 11:12

das wollte ich wissen, vielen dank dafür!

da gibt es zum 1.1.2012 eine neue Regelung du (wenn es Dich betrifft) bei der Bank ein P-Konto eröffnen oder das bereits bestehende umschreiben lassen. Unbedingt schnell machen, da musst Du Belege etc. vorlegen. Mach Dich schlau!!! Da wird dann ein Betrag eingetragen, der NICHT pfändbar wird, alles was mehr an Geld eingeht (gleichgültig, was ) wird dann gepfändet.

martello  27.03.2012, 09:50

Stimmt du hast Recht.Bis zu einem gewissen Grad an Geldeingang wird alles gepfändet.Auch anteilmässig Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Keller seine Antworten sind meist sonderbar und kaum zu verwerten da er alles aus dem Frühstückfernseher hier reinkopiert