Gehaltspfändung was wird abgezogen?

4 Antworten

Hallo Mari,

die Berechnung des pfändbaren Betrages ist relativ mühselig. Er ergibt sich aus den §§ 850 - 850 i ZPO, wobei man die Paragraphen nacheinander abarbeiten muß. 

Zu beachten ist, dass dies die Gehaltspfändung betrifft, also nicht mit einer Kontopfändung zu verwechseln ist. Verfügt man nämlich über kein Pfändungsschutzkonto (§850k ZPO), dann wird das gesamte Guthaben gepfändet und überwiesen.

Der zweite Teil Deiner Frage ist leider nicht mehr sinnentnehmend zu lesen, da Du keine Interpunktion anwendest. Ich würde doch bitten, bei einer Frage, insbesondere wenn sie einen so relativ komplexen Inhalt hat wie Deine, sich eines verständlichen Stils zu bemühen.

Allerdings spielt es keine Rolle, ob es sich um einen oder zwei Arbeitgeber handelt, da der Gläubiger eine Pfändung gegen beide AGs ausbringen kann.

Freundliche Grüße

itasca

Von wegen Urlaubsgeld wird nicht gepfändet... das ist so nicht korrekt.

Du hast einen pfändungsfreien Grundbetrag von mindestens 1.073,88 €/mtl. Wenn du nur für einen Teilmonat gezahlt wirst, wird das entsprechend runtergerechnet.

Du sagst, Lohn für 10 Tage. Der Gehaltsmonat wird mit 30 Tagen gerechnet, also bekommst du (rechnerisch) 1/3 des Monatslohns. 1/3 des Pfändungsfreibetrages sind 357,96 €.

Alles was darüber liegt, wird dir gepfändet, sprich abgezogen.

Guter Rat von mir:

Setze dich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung und vereinbare mit ihm eine Ratenzahlung (die du dann auch einhältst!). Dann wird nicht beim Arbeitgeber bekannt, dass du Schulden hast, weil dann keine Lohnpfändung erfolgt!

itasca  05.11.2017, 09:51

Hallo trollo,

der von Dir angesprochene pfändungsfreie Betrag bezieht sich auf die Kontopfändung. Wir reden hier über Gehaltspfändung. Grundlage sind somit §§850 c ff ZPO. Ferner ist Urlaubsgeld durchaus pfändungsfrei, sofern es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt (§ 850 a Nr. 2 ZPO).

ich frage mich, ob die Pfändung bei deiner neuen Firma überhaupt schon angefordert wurde. Vielleicht muss der Gläubiger einen neuen Vollstreckungsbescheid an die neue Firma ersteinmal schicken. Aber so genau kenne ich mich nicht aus.

Aber ich bin Gläubiger und hatte mal ein Konto pfänden lassen und dann bekam ich Post von der Bank, die Vertragsbeziehung mit dem Schuldner wäre aufgelöst. Tja ..das war es dann für mich.

oder die Pfändung läuft vom Gehaltskonto, also bei der Bank, dann wirst du aus meiner Sicht wirklich nur den Freibetrag behalten können.

Also Du wirst es erleben, sag ich mal.

Mari0995 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 17:11

Ja weil mich interessiert nur ob das Geld von beiden Firmen zusammen gelegt wird und abgezogen wird oder wenn dann von der einen Firma was dann auf 0 kommen würde also da könnte nix gepfändet werden da es nur 1000 Euro sind und die andere einzeln was dann nur 100 Euro sind oder beide zusammen wo es dann knapp 900 Euro sind !?

UteSusanne  04.11.2017, 17:15
@Mari0995

also, die 1. Firma hat einen Pfändungsbescheid und darf dir nur bis zum Freibetrag dein Gehalt auszahlen, das ist ja klar, wird sie auch tun

die Frage ist, hat die 2. neue Firma auch diesen Pfändungsbescheid, da du ja gerade erst dort angefangen hast zu arbeiten.  Ich vermute nein. Du wirst sicher das gesamte Gehalt der neuen Firma behalten können

Du schreibst ja Gehaltspfändung also nicht vom Konto sondern von der Firma

jede Firma zahlt ja separat

UteSusanne  04.11.2017, 17:20
@UteSusanne

habe mir gerade nochmals deine Zahlen angeschaut, wenn es so ist, dass die neue Firma noch keinen Pfändungsbescheid als Drittschuldner hat, wirst du wohl nur 100 Euro Pfändung haben, das sind jedenfalls meine Überlegungen

Also ich wäre Dir dankbar, wenn Du nach dem 15.11. einfach mal schreibst wie es ausgegangen ist, oder ob ich völlig falsch lag

Mari0995 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 17:02

Nicht hilfreich eine genauere Aussage wäre mir lieber das hätte ich mit auch ergooglen können :)

Hitmangerst  04.11.2017, 17:06
@Mari0995

Ok,ok ich lese es mir mal durch.

UteSusanne  04.11.2017, 17:06
@Mari0995

das wollte er nicht wirklich wissen, wäre aus meiner Sicht die letzte und schlechteste Lösung

Hitmangerst  04.11.2017, 17:11
@UteSusanne

Also, dem P- Konto ist es egal woher irgendwelche Geldeingänge kommen, liegt man über der Pfändungsschutzgrenze wird gepfändet.

Mari0995 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 17:13
@Hitmangerst

Ja nur das Pay Konto hat nix damit zutun hab Nicht mal eins da es mir vom Gehalt abgezogen wird und nicht vom Konto ich hab bis jetzt immer nicht mehr als 1175 Euro ausgezahlt bekommen sogar laut Lohn Zettel 

Hitmangerst  04.11.2017, 17:19
@Mari0995

Nochmals ein P-Konto steht für Pfändungsschutz-Konto und nicht Pay Konto. Schuldner können kostenlos bei ihrer Bank ihr Giro Konto zu einen P-Konto umschreiben lassen. Ohne P-Konto hast du gar keine Pfändungsschutzgrenze und der komplette Betrag bis zum Existensminimum darf als Pfändungssumme berechnet werden.

Übrigens eine Umschreibung rückwirkend nicht möglich sobald eine Kontopfändung bereits läuft.

Darfst dich bei unser achsoalternativloses Kanzlerin bedanken die hat das 2014 eingeführt.



Hitmangerst  04.11.2017, 17:23
@Mari0995

Eine Gehaltspfändung und keine Kontopfändung? Ok da muss ein Titel für vorliegen.Tut mir leid da kann ich dir nicht weiterhelfen damit kenne ich mich nicht aus

Mari0995 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 17:32
@Hitmangerst

Aber nicht wenn es doch gleich von der Firma aus abgezogen wird und ich eh nur die 1175 Euro bekomme