Gehaltspfändung was wird abgezogen?
Hallo ich hab folgendes Problem und zwar ich habe eine gehaltspfändung und da wollte ich fragen was alles verpfändet wird da ich von meiner alten zeitarbeitsfirma gewechselt bin zu einer anderen ist es nun so das ich noch 10 Tage Gehalt bekomme am 21.11 das müssten 562 Euro sein dann noch 717 Euro was auf dem zeitkonto ist und 8 Tage urlaubsgeld das sind 450 Euro aber so viel ich weiß wird urlaubsgeld nicht gepfändet und dann kommt noch 1000 Euro Gehalt von meiner neuen Firma dazu am 15.11 zu meiner Frage laut meinen Berechnungen sind es ungefähr 2200 Euro die insgesamt von beiden Firmen eingehen wird das zusammen gezählt und verpfänden das wären 890 Euro oder weil es unterschiedliche Firmen sind von meiner 1 Firma nur die 1279 Euro was dann nur 100 Euro wären und von der 1000 Euro der 2 Firma nix da die nur alles über die 1175 Euro Grenze pfänden dürfen ... so nun seit ihr gefragt ich hoffe mir kann da einer weiter helfen :)
Achja alle Geld Beträge sind schon der ungefähre netto Betrag.
Danke schon mal im voraus :)
4 Antworten
Hallo Mari,
die Berechnung des pfändbaren Betrages ist relativ mühselig. Er ergibt sich aus den §§ 850 - 850 i ZPO, wobei man die Paragraphen nacheinander abarbeiten muß.
Zu beachten ist, dass dies die Gehaltspfändung betrifft, also nicht mit einer Kontopfändung zu verwechseln ist. Verfügt man nämlich über kein Pfändungsschutzkonto (§850k ZPO), dann wird das gesamte Guthaben gepfändet und überwiesen.
Der zweite Teil Deiner Frage ist leider nicht mehr sinnentnehmend zu lesen, da Du keine Interpunktion anwendest. Ich würde doch bitten, bei einer Frage, insbesondere wenn sie einen so relativ komplexen Inhalt hat wie Deine, sich eines verständlichen Stils zu bemühen.
Allerdings spielt es keine Rolle, ob es sich um einen oder zwei Arbeitgeber handelt, da der Gläubiger eine Pfändung gegen beide AGs ausbringen kann.
Freundliche Grüße
itasca
Von wegen Urlaubsgeld wird nicht gepfändet... das ist so nicht korrekt.
Du hast einen pfändungsfreien Grundbetrag von mindestens 1.073,88 €/mtl. Wenn du nur für einen Teilmonat gezahlt wirst, wird das entsprechend runtergerechnet.
Du sagst, Lohn für 10 Tage. Der Gehaltsmonat wird mit 30 Tagen gerechnet, also bekommst du (rechnerisch) 1/3 des Monatslohns. 1/3 des Pfändungsfreibetrages sind 357,96 €.
Alles was darüber liegt, wird dir gepfändet, sprich abgezogen.
Guter Rat von mir:
Setze dich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung und vereinbare mit ihm eine Ratenzahlung (die du dann auch einhältst!). Dann wird nicht beim Arbeitgeber bekannt, dass du Schulden hast, weil dann keine Lohnpfändung erfolgt!
ich frage mich, ob die Pfändung bei deiner neuen Firma überhaupt schon angefordert wurde. Vielleicht muss der Gläubiger einen neuen Vollstreckungsbescheid an die neue Firma ersteinmal schicken. Aber so genau kenne ich mich nicht aus.
Aber ich bin Gläubiger und hatte mal ein Konto pfänden lassen und dann bekam ich Post von der Bank, die Vertragsbeziehung mit dem Schuldner wäre aufgelöst. Tja ..das war es dann für mich.
oder die Pfändung läuft vom Gehaltskonto, also bei der Bank, dann wirst du aus meiner Sicht wirklich nur den Freibetrag behalten können.
Also Du wirst es erleben, sag ich mal.
Ja weil mich interessiert nur ob das Geld von beiden Firmen zusammen gelegt wird und abgezogen wird oder wenn dann von der einen Firma was dann auf 0 kommen würde also da könnte nix gepfändet werden da es nur 1000 Euro sind und die andere einzeln was dann nur 100 Euro sind oder beide zusammen wo es dann knapp 900 Euro sind !?
also, die 1. Firma hat einen Pfändungsbescheid und darf dir nur bis zum Freibetrag dein Gehalt auszahlen, das ist ja klar, wird sie auch tun
die Frage ist, hat die 2. neue Firma auch diesen Pfändungsbescheid, da du ja gerade erst dort angefangen hast zu arbeiten. Ich vermute nein. Du wirst sicher das gesamte Gehalt der neuen Firma behalten können
Du schreibst ja Gehaltspfändung also nicht vom Konto sondern von der Firma
jede Firma zahlt ja separat
habe mir gerade nochmals deine Zahlen angeschaut, wenn es so ist, dass die neue Firma noch keinen Pfändungsbescheid als Drittschuldner hat, wirst du wohl nur 100 Euro Pfändung haben, das sind jedenfalls meine Überlegungen
Also ich wäre Dir dankbar, wenn Du nach dem 15.11. einfach mal schreibst wie es ausgegangen ist, oder ob ich völlig falsch lag
Nicht hilfreich eine genauere Aussage wäre mir lieber das hätte ich mit auch ergooglen können :)
Ok,ok ich lese es mir mal durch.
das wollte er nicht wirklich wissen, wäre aus meiner Sicht die letzte und schlechteste Lösung
Also, dem P- Konto ist es egal woher irgendwelche Geldeingänge kommen, liegt man über der Pfändungsschutzgrenze wird gepfändet.
Ja nur das Pay Konto hat nix damit zutun hab Nicht mal eins da es mir vom Gehalt abgezogen wird und nicht vom Konto ich hab bis jetzt immer nicht mehr als 1175 Euro ausgezahlt bekommen sogar laut Lohn Zettel
Nochmals ein P-Konto steht für Pfändungsschutz-Konto und nicht Pay Konto. Schuldner können kostenlos bei ihrer Bank ihr Giro Konto zu einen P-Konto umschreiben lassen. Ohne P-Konto hast du gar keine Pfändungsschutzgrenze und der komplette Betrag bis zum Existensminimum darf als Pfändungssumme berechnet werden.
Übrigens eine Umschreibung rückwirkend nicht möglich sobald eine Kontopfändung bereits läuft.
Darfst dich bei unser achsoalternativloses Kanzlerin bedanken die hat das 2014 eingeführt.
Eine Gehaltspfändung und keine Kontopfändung? Ok da muss ein Titel für vorliegen.Tut mir leid da kann ich dir nicht weiterhelfen damit kenne ich mich nicht aus
Aber nicht wenn es doch gleich von der Firma aus abgezogen wird und ich eh nur die 1175 Euro bekomme
Hallo trollo,
der von Dir angesprochene pfändungsfreie Betrag bezieht sich auf die Kontopfändung. Wir reden hier über Gehaltspfändung. Grundlage sind somit §§850 c ff ZPO. Ferner ist Urlaubsgeld durchaus pfändungsfrei, sofern es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt (§ 850 a Nr. 2 ZPO).