Darf das Hauptzollamt den Regelsatz pfänden?
Hallo,
ich bin in einer ziemlich kniffligen Situation. Also folgendes; Ich zahle momentan 220 Euro an das Arbeitsamt in 25 Euro Raten zurück, monatlich. Das ganze habe ich letzen Monat, ich gebe zu; Dummerweise einen Monat zu spät angefangen. Also haben Sie nun schon immerhin 50 Euro von mir, da ich aber nicht mehr abdrücken kann hab ich mich mit denen darauf geeinigt, das halt inn Raten zu zahlen. Letzen Mittwoch schrieb mich dann das Zollamt an, mit einem Vollstreckungsbescheid. (Beigelegt ein gelber Zettel mit netten Hinweisen) Da steht nun drauf, dass bei Nicht-Zahlung von verbleibenden 195 euro Meine Gegenstände oder das Konto gepfändet wird.
Wie lang dauert es bis es zu einer Pfändung kommt, binnen einer Woche? & meine nächste Frage ist; Kommen die erstmal um pfändbare Gegenstände bei mir zu suchen? DÜRFEN DIE MEINEN REGELSATZ VON 228 EURO ZUM LEBEN PFÄNDEN !?Ich wohne bei einem Freund der mir Asyl gewehrt.. Ich fühl mich so macht und wehlos und weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ich befürchte, wenn ich dort anrufe wird das auch nichts ändern.. Die werden sich ihr Geld holen.
Viele Grüße und danke an die Community
5 Antworten
Klappern gehört zum Handwerk, und der Zoll klappert auch gene laut.
Aber keine Bange. Lies Dir mal den Abschnitt "Pfändungsfreigrenzen" in dieser Webseite durch:
Vielen Dank, ich werd es mir zu Herzen nehmen.
Es gibt tatsächlich einen unpfändbaren Betrag, der die grundsätzlichen Bedürfnisse abdecken muss. Erhebe Einspruch gegen den Pfändungsbescheid und erkläre Deine Situation inklusive Offenlegung des Einkommens und der Ausgaben. Erkläre, dass Du einer Pfändung widersprichst, weil Du meinst, dass der Dir noch zur Verfügung stehende Betrag nicht mehr Pfändbar ist und du auch nicht über pfändbare Gegenstände verfügst - soweit das wirklich so ist. Mach das SCHRIFTLICH per Post und Einschreiben innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Pfändungsbescheides.
Und wende Dich an einen Schuldnerberater, wie Peter Zwegat z.B. Vielleicht kann Dir einer wirklich helfen. Ein Anwalt kann´s wohl kaum... weil zu teuer? Ja. Prozesskostenhilfe kannst Du beim Amtsgericht beantragen, da gibts auch einen Anwalt.
Nach dem Armutsgesetz steht dir auch ein Rechtanwalt zu Verügung. Gehe zum nächstliegenden Amtsgericht und Erkundige dich dort wie es damit ist wenn man einen Rechtsanwalt benötigt und wie man da vorgehen muss. Generell solltest du bei solchen Sachen IMMER Einspruch bzw. Wiederspruch einlegen. Und sofern du nicht Insolvenz bist dürfen Sie dir auch nur nach der Normalen Pfändungsfreigrenze den Betrag Pfänden. Liegst du unterhalb dieser grenze dürfen Sie dir keinen Betrag Zwangspfänden oder dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzten.
http://www.sozialleistungen.info/schulden/pfaendungstabelle.html
Achtung! Meiner Tochter ist es so gegangen das Ihr ganzes Geld von Konto gepfändet wurde und das ist rechtens es sei denn Du hast ein P-Konto das darf nur ab einem bestimmten Mindestguthaben gepfändet werden. Pländungen laut Tabelle gelten nur für Lohnpfändung. Wichtig ist jetzt das Du Dich an das Zollamt wendest Deine wirkliche Situation schilderst und dann findet sich ein Weg. Desweiteren gehe umgehend zur Bank und richte ein P-Konto ein damit immer ein unpfändbarer Betrag zur verfügung hast.
Du m usst denen deine Situation natürlich darlegen. Woher sollen die das sonst wissen?