Aquarium pfändbar?
Liebe Community, das Thema mit dem Auto hatten wir ja um letzten Beitrag, das hat den GV nicht im geringsten interessiert... nun ist es,so dass ich vor Gericht gegen meinen Ex tatsächlich verloren habe. Die Richterin war der Meinung, ich hätte die ganzen Sachen ja bestellt und als Geschenk auch direkt an ihn senden lassen.. was wenn man seinen Verstand einschaltet völlig irrational ist, da wir seit mehreren Jahren getrennt sind und seit nun 2 Jahre prozessieren... warum also sollte ich ihm dann letztes Jahr teure Geschenke machen...auf jeden Fall muss ich seine Schulden bezahlen. Nun ist es so dass ich kein besonders Gehalt habe , es ist nicht gross was pfändbar. In der Wohnung gehört nichts mir, Auto ist 19 Jahre alt und noch ca 650 e wert. Ansonsten besitze ich ja nichts mehr, da mein lieber Ex ja seit Jahren mein komplettes Hab und Gut unterschlägt und munter mein Eigentum verkauft. So nun haben mir liebe Freunde eine Freude gemacht und mir zu Weihnachten zusammen mit meinen Eltern ein kleines Meerwasser Aquarium gekauft. Alles gebraucht, Inhalt und Besatz ist von befreundeten Aquarianern zusammen getragen, paar Dinge natürlich von meinem schmalen Gehaltdazu gekauft. Da mein Gehalt nicht pfändbar ist, hat einer der Gläubiger die Vermögensauskunft gefordert. Ist im Grunde kein Problem, da weder das Gehalt gepfändet werden kann, noch ich sonst etwas besitze. Der GV kam zu mir nach Hause, wie kennen und ja schon, hat mich beraten und zusammen mit mir den Bogen ausgefüllt, dachte damit wäre das erledigt. Nun wurde doch tatsächlich dir Pfändung des Aquariums beantragt... Ich bin völlig geschockt. Das ist das einzige, was ich überhaupt noch habe, das einzige womit ich meine Freizeit verbringe, ich hänge an meinen Tieren .. mal abgesehen davon dass es auch ja nicht um ein 1000 l Luxus Teil handelt, sondern um ein Nano! Was kann ich denn jetzt tun, um das zu verhindern? Bin völlig verzweifelt!
6 Antworten
Haustiere sind nach meinem Wissen nichts mehr pfändbar.
Im Zweifelsfall nimm' Dir einen Anwalt. Der könnte Dich auch daraufhin beraten, ob es Sinn macht, das Urteil anzufechten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Sorry, aber bessere Tipps habe ich leider nicht.
Der Tipp mit der BerH bezieht sich auf die Pfändung. Den Rest muß der Anwalt beurteilen.
Nein, ein Aquarium wird nicht gepfändet.
Grundsätzlich ist es pfändbar. Ob es, wie Du schilderst ein Nano-Becken?, sinnvoll und zielführend ist, glaub ich erstmal nicht.
Muss sich ja jemand drum kümmern, oder hat der GV einen Gläubiger dafür? Sehr merkwürdig
Gläubiger sind Werkzeug Firmen etc. Wie ich mittlerweile weiss . Wpsdze nicht was die damit wollen. Ich kenne die Materie, Glasbecken kriegst geschenkt, gebraucht sowieso. Kenn viele die es zertrümmern und weg werfen weil sie es nicht verkauft bekommen. Ich habe auch keinen teuren Besatz, paar Weichkorallen und ein Pärchen Nemos. Zu dem läuft es ja erst 4 Monate. Wer meerwasser kennt weiss was das heisst! Es ist mitten in der Problem Phase, Algen, cyano Bakterien etc. Sieht momentan furchtbar aus! Wenn man das so einem Händler anbietet nimmt er es vielleicht ab aber zahlen tut dafür kein Mensch was !
Dann müsste ja der Transport des Beckens mit dem Besatz teurer sein, als der Marktwert.
Sag ich doch, nicht zielführend.
Frag den GV. Mit denen kann man reden. Er wird Dir die Motivation evt. verraten.
Ich kenne aber auch Pfändungen von Schlangen in meheren Terrarien.
Wenn ich jetzt irgendwo nen teuren Dokrorfisch hätte sähe ich's ja noch ein . Die Kosten schnell mal 400 bis 1000 e... aber Sowas passt ja nicht mal in das kleine Becken!
Sehr merkwürdig.
Die Seite kannst du dir mal durchlesen. https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/kann-Hund-gepfaendet-werden-Gerichtsvollzieher-pfaendung-haustiere.html
0815 Fische sowie ein 0815 Aquarium sind völlig uninteressant für einen Gerichtsvollzieher, würdest du nun irgendwelche Rassetiere halten die ihr Geld auch wert sind würde das anders aussehen.
Es sind meerwasser Fische, 2 Clownfische kosten ca 20 bis 30 e im Handel, sie korallen die drin sind würde ich sagen von Kosten gar nichts bis die teuerste vielleicht 15 bis 20 e... dazu kommt dass man ein meerwasser Becken nicht mal einfach leer macht und wo anders aufstellt. Da laufen chemische Prozesse ab die die meisten der Tiere gar nicht überleben würden
die sind trotzdem nichts wertvolles und von daher auch nicht pfändbar, so ein Aquarium kostet auch nicht die Welt, also auch hier nichts wertvolles.
Ich tippe mal auf nichts. Eine Kollegin hat schon mal ein Pony gepfändet. Daher glaube ich fest daran, dass ein Aquarium ebenfalls pfändbar ist.
Ein Pferd ist was anderes als ein kleiner Fisch würde ich sagen ... das sehe ich ja noch ein
So wenig Mitgefühl anderen gegenüber?
In der Hinsicht hat er schon Recht, ein Pferd ist vom Preis her was völlig anderes als so ein 30€ Fisch, das hat nichts mit Mitgefühl haben zu tun.
Der GV hat damit ja dann auch nichts weiter am Hut, das kann mitunter solange in dem jeweiligen Stall verbleiben.
BerH ist oft ein guter Tipp, aber in einem laufenden Verfahren dürfte keine BerH mehr zu bewilligen sein 🤷