Gehaltspfändung trotz Ratenplan durch Gerichtsvollzieher?
Wie oben geschrieben, habe ich einen Ratenplan mit dem Gerichtsvollzieher ausgemacht. Mich machte es allerdings stutzig, wieso er Arbeitgeber wissen wollte. Kann es passieren, dass der Gläubiger nun zusätzlich noch Gehalt pfändet? Darf er das? Und kann ich dann die Ratenzahlung stoppen, weil es ja sonst doppelt wäre? (Wofür ich ja gar nicht so viel Geld hätte)
4 Antworten
Solange Du nicht gerade gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abgegeben hast, hättest Du den Arbeitgeber meines Wissens nach nicht benennen müssen.
Da Du es jedoch offensichtlich getan hast ... natürlich kann der Gläubiger jederzeit Dein Gehalt pfänden lassen, bis die Forderung vollständig bezahlt ist.
Wenn Du Dich jedoch an die Ratenzahlungsvereinbarung hältst, sollte dies ein ausreichender Grund für den Gläubiger sein, auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. eine Gehaltspfändung, soweit zu verzichten.
Das entscheidet jedoch der Gläubiger ganz alleine für sich selbst und weder der Gerichtsvollzieher, noch Du.
Den Arbeitgeber bekommt der Gerichtsvollzieher ganz einfach über das Finanzamt raus.
Das kann durchaus sein, wird er aber vermutlich nicht ohne Weiteres machen.
Nach meinem Wissen kommt es jeweils darauf an, zu was der Gläubiger den GV beauftragt hat bzw. welche Antröge der Gläubiger gestellt hat.
Spätestens in der Vermögensauskunft muß der Schuldner den Arbeitgeber offenbaren.
Ja, erst mit der Vermögensauskunft / eidesstaatliche Auskunft wird er vom Arbeitgeber erfahren, ansonsten fällt es unter Datenschutz. Heute mit dem Gerichtsvollzieher geklärt, dass er es aus dem Dokument herausnimmt.
Hast Du ein Protokoll unterschrieben, in welchem Dein AG genannt wird?
Falls Ja, kann und darf der GV m.K:n. nicht mehr ändern. Datenschutz hin oder her.
Ne hab nichts unterschrieben
geldschulden sind sofort und in voller höhe fällig
du hast kein anrecht auf ratenzahlung und sie dürfen dir auch doppelt udn dreifach alles wegnehmen, bis zum existenzminimum
wenn du eine ratenzahlung vereinbarst, gilt die aber erstmal
Es gibt ein Pfändungsfreibetrag, mehr dürfen sie nicht. Und Ratenzahlung ist im Interesse vom Gläubiger, denn wo kein Geld ist, kann auch kein Geld werden.
wenn du eine ratenzahlung vereinbarst, gilt die aber erstmal
Die Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht höherwertig als der Vollstreckungstitel.
wenn du dich mit deinen gläubigern auf eine ratenzahlung einigst, dann zählt die über vorangegangene dinge
auch den titel zb, sie akzeptieren ja damit, dass er solange ausgesetzt wird, solange du dich an die vereinbarung hälst
Falls du dich nicht dran hälst, Gehaltsabtretung bzw. Pfändung.
du könntest mal den Gerichtsvollzieher fragen!
Hab ich danke. Er hat es herausgenommen. Datenschutz
Den Arbeitgeber bekommt der Gerichtsvollzieher ganz einfach über das Finanzamt raus. Da muss er den Schuldner nicht einmal nach fragen.