Erstausstattung Vom jobcenter bei privatinsolvenz pfändbar?
Hey ich bin gerade dabei privatinsolvenz anzumelden.... Ich lebe zurzeit von Harz 4 und habe eine neue Wohnung wie es ist bei der erstausstattung vom jobcenter kann das gepfändet werden ???... oder kann ich das geld behalten und damit meine wohnung einrichten?
2 Antworten
Eine Erstausstattung gibt es nur beim erstmaligen Bezug einer neuen Wohnung.
Diese wird entweder als Geld gezahlt oder in Form von Gutscheinen ausgegeben.
Die Geldleistung ist nach meiner Einschätzung nicht pfändbar, da sie der Sicherstellung des Lebensunterhaltes dienen soll.
Wenn eine Erstausstattung als Geldleistung auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesen wird, muß sich der Kontoinhaber um die vorherige bzw. um die fristgemäße einmalige Erhöhung des monatlichen Pfändungsfreibetrages kümmern.
Ohne Pfändungsschutzkonto wäre das Girokonto, auf welches die Geldleistung überwiesen wird, in ein Selbiges umzuwandeln.
Hinsichtlich der Privatinsolvenz erteilt der Insolvenzverwalter bzw. das Insolvenzgericht Auskunft zur Pfändbarkeit einer Erstausstattung als Geldleistung.
Nein, Lebenswichtige Gegenstände sind nicht pfändbar. Dir wird auch kein Fernseher gewährt bei Erstausstattung, somit ist sowas auch nicht pfändbar.
Ich hab schon ein p Konto was ist der ich schon diesen Monat mehr als 1200€ auf dem Konto bekommen habe ??
Ein nicht zu teurer Fernseher pro Haushalt darf auch nicht gepfändet werden
Und wenns um das reine Geld geht was der Jobbi dir überweist, schnell abheben... um auf sicher zu gehen oder P-Konto einrichten bzw abändern.