Erstausstattung Vom jobcenter bei privatinsolvenz pfändbar?

2 Antworten

Eine Erstausstattung gibt es nur beim erstmaligen Bezug einer neuen Wohnung.

Diese wird entweder als Geld gezahlt oder in Form von Gutscheinen ausgegeben.

Die Geldleistung ist nach meiner Einschätzung nicht pfändbar, da sie der Sicherstellung des Lebensunterhaltes dienen soll.

Wenn eine Erstausstattung als Geldleistung auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesen wird, muß sich der Kontoinhaber um die vorherige bzw. um die fristgemäße einmalige Erhöhung des monatlichen Pfändungsfreibetrages kümmern.

Ohne Pfändungsschutzkonto wäre das Girokonto, auf welches die Geldleistung überwiesen wird, in ein Selbiges umzuwandeln.

Hinsichtlich der Privatinsolvenz erteilt der Insolvenzverwalter bzw. das Insolvenzgericht Auskunft zur Pfändbarkeit einer Erstausstattung als Geldleistung.

Nein, Lebenswichtige Gegenstände sind nicht pfändbar. Dir wird auch kein Fernseher gewährt bei Erstausstattung, somit ist sowas auch nicht pfändbar.

CoolStory337  11.06.2021, 16:50

Und wenns um das reine Geld geht was der Jobbi dir überweist, schnell abheben... um auf sicher zu gehen oder P-Konto einrichten bzw abändern.

Frag9721 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 16:57
@CoolStory337

Ich hab schon ein p Konto was ist der ich schon diesen Monat mehr als 1200€ auf dem Konto bekommen habe ??

TeamStoffcouch  11.06.2021, 16:55

Ein nicht zu teurer Fernseher pro Haushalt darf auch nicht gepfändet werden