können Genossenschaftsanteile für eine Wohnung gepfändet werden?
Hallo, ich befinde mich in der Privatinsolvenz und seit 1 Jahr in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Im Sept. 2008 bin ich in meine jetzige 2-Raum-Wohnung eingezogen und habe dafür Genossenschaftsanteile in Höhe von ca. 800,- € gezahlt. Diese wurden von mir in monatlichen Raten beglichen, weil ich erwerbsunfähig berentet bin und mein Einkommen weit unter dem Pfändungsrahmen liegt. Ohne mich zu informieren hat mein Insolvenzverwalter die Wohnungsgenossenschaft angeschrieben und nach Ablauf diesen Jahres um die Überweisung der Anteile auf sein Verwalterkonto gebeten. Diese haben ihm mitgeteilt (habe Kopie erhalten), dass nach Ablauf 2010 die Anteile überwiesen werden und ich somit nicht mehr Genossenschaftsmitglied bin. Sollte dann Nachfrage nach meiner Wohnung bestehen, so müßten sie mir kündigen. Ist das zulässig? Dürfen die Anteile gepfändet werden? Ich bin zu 80% (unbegrenzt) schwerbehindert und ein Umzug ist weder körperlich noch finanziell zu realisieren. Wer weiß Bescheid?
Liebe Grüße kwaheri
2 Antworten
Mieter, die Anteile an einer Genossenschaftswohnung besitzen, müssen aufpassen, denn Genossenschaftsanteile gelten, anders als eine Mietkaution, eher als eine Art Finanzanlage. Sie können daher auch gepfändet werden. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes hat das im März 2009 bestätigt (IX ZR 58/08): "Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen." Das kann unter Umständen sogar zur Obdachlosigkeit führen, wenn der Mieter hoch verschuldet ist und somit auch keine Mietkaution für eine andere Wohnung zahlen kann. Die Genossenschaft als Vermieter kann die Wohnung kündigen, denn ohne Genossenschaftsanteile gibt es auch keine Genossenschaftswohnung.
Danke Cora71 für Deine Antwort. Logischerweise bin ich sehr enttäuscht, aber dafür kannst Du ja nicht. Zumindest habe ich ein Aktenzeichen, was erst einmal aussagekräftig ist.
Grüße von kwaheri
Mit erscheint das sehr übergriffig.
Ich würde mal mit dem Insolvenzverwalter reden und mit der Genossenschaft. Wo sollst du denn dann wohnen? Das ist die Frage an beide
Danke Raimund1 für Deine Antwort. Leider kann man nicht mit dem Insolvenzverwalter reden. Sein Kommentar: "das ist ein schriftliches Verfahren!" Auch auf meine diesbezügliche Post kommt keine Resonanz. Darum habe ich hier um Rat gefragt... Der WG sind die Hände gebunden und die können mir auch nicht helfen.
Liebe Grüße kwaheri