Polizeiliche Vorladung! Verpflichtet?

Vorladung, Brief - (Polizei, Strafrecht, Vorladung)

5 Antworten

Zunächst mal: So wie skyfly schon schrieb, MUSST Du nicht zu dem Termin erscheinen.

Das Kleingedruckte besagt eigentlich nur, dass man bitte Bescheid geben sollte, wenn man nicht zu dem Termin erscheint (entweder "Ich werde keine Aussage zur Sache machen" oder "Ich kann an dem Tag nicht und bitte um einen neuen Termin") oder, wenn man denn eine Aussage machen möchte, aber der deutschen Sprache nicht oder nicht so richtig mächtig ist, dass man einen Dolmetscher für die Sprache XY benötigt. Hintergrund ist, dass sich die Kollegen natürlich für diesen Termin die Zeit freihalten. Und wenn dann die Leute (egal, ob Beschuldigte oder Zeugen) einfach ohne Bescheid zu geben, dann ist das schon ärgerlich - schließlich hätte man in dieser Zeit auch etwas anderes machen können. Oder, derjenige erscheint zwar, versteht aber nix, so dass ein neuer Termin - dann aber mit Dolmetscher - gemacht werden muss. Denn die Kollegen haben ja (meistens) nicht nur den einen Fall in Bearbeitung. Schließlich ist es auch eine Frage der Höflichkeit, einen Termin abzusagen. Stell Dir vor, Du hast eine Verabredung - und stehst dann da wie bestellt und nicht abgeholt...

edgarh 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 14:35

Auch eine hilfreiche Antwort. Dankesehr.

Ich sehe grade, dass man das Kleingedruckte überhaupt nicht erkennt.

Ich ergänze:"Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob ein Dolmetscher (welche Sprache) benötigt wird."

Selbstverständlich mußt Du den Termin NICHT wahrnehmen. Und schon gar nicht als Beschuldigter. Da Du als Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen mußt, brauchst Du natürlich nur dort hin, wenn Du Dich zu den Vorwürfen äußern willst. Sonst wäre Dein Erscheinen ja auch völlig sinnfrei.

Meistens macht es sowieso keinen Sinn, dort hin zu gehen. Denn eine Beschuldigtenvernehmung hat eigentlich nur einen einzigen Zweck: Dir eine Straftat nachzuweisen. Nur dann, wenn Du Dinge weißt, die Dich entlasten und die die Polizei noch nicht weiß, kann es sinnvoll dort hin zu gehen. Ebenso, wenn man vor hat, die Vorwürfe einzuräumen.

Es hat jedenfalls keinerlei negative Konsequenzen für Dich, wenn Du dort nicht erscheinst.

Lkwfahrer1003  26.03.2014, 19:03

DH !!!!!

So ist es ... genau

edgarh 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 19:05
@Lkwfahrer1003

@Lkwfahrer1003 war das jetzt eine Bestätigung zu skyfly71's aufklärung oder zu meiner frage?

Lkwfahrer1003  26.03.2014, 19:07
@edgarh

zu Skyfly71....

du MUSST dort nicht hin......

skyfly71  26.03.2014, 19:08
@edgarh

Da steht aber - und das hat seinen Grund - nicht, was denn passiert, wenn Du einfach nicht erscheinst. Und das liegt genau daran, dass es keine gibt, die man da aufführen kann.

Daß die wollen, daß man absagt, ist doch völlig normal. Niemand verplant gerne sinnlos seine Zeit.

edgarh 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 19:10
@skyfly71

Okay ich bedanke mich bei euch beiden. Sehr hilfreich! Muss ich jetzt nur noch meinen Eltern irgendwie beibringen.

edgarh 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 19:02

Okay und was ist mit dem kleingedruckten welches mir sagt, dass der Termin dann verschoben wird. Ist das einfach ein Mittel, um mir Angst zu machen, dass ich da nicht rumkomme? Soetwas steht ja nicht umsonst auf einem polizeilichen Brief^^

Ich würde sie auf jeden Fall wahrnehmen.

edgarh 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 18:10

Okay. Könntest du mir auch beantworten warum?

Den Termin musst du auf jeden Fall wahrnehmen. Sollte der Termin von deiner Seite aus nicht gehen brauchst du ein ärztliches Attest (Kopie Krankmeldung) oder eine Bescheinigung vom AG, dass du nicht abkömmlich bist. Ein neuer Termin wird dir dann genannt. Geh also gleich zu dem ersten Termin hin, wirst eh nicht darum rumkommen

skyfly71  26.03.2014, 18:49

So ein Unsinn^^