Was ist der Unterschied zwischen Anhörung und Vorladung im Strafrecht?
4 Antworten
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren “rechtliches Gehör“ zu gewähren (Art. 103 (1) GG). Der Beschuldigte kann dabei zum Sachverhalt Stellung nehmen.
Die Anhörung erfolgt i.d.R. schriftlich (Anhörungsbogen), eine Vorladung hat ein persönliches Gespräch zur Folge, wenn der Geladene der Vorladung Folge leistet.
Wichtig: Für den Beschuldigten ist eine polizeiliche Vorladung eher eine Einladung, der man grundsätzlich nicht Folge leisten muss und auch nicht sollte. Oder zumindest nur in Begleitung eines Anwalts.
Man kann das ganz kurz und einfach "übersetzen" nämlich Vorladung = Einladung Anhörung = Gespräch. Eine Anhörung muss nicht immer vor Gericht stattfinden man kann auch eine Anhörung bei der polizei haben .. meist ist man aber anders als in einem normalen Gespräch bei einer Anhörung Beschuldigter beklagter oder Zeuge. Bei einer Vorladung ist man meist auch Beschuldigter beklagter oder Zeuge und wird zu Gerichtstermin eingeladen .. eine Vorladung kann auch auf zwang erfolgen.
Die Vorladung ist ein Schriftstück, das einen zu einem Vernehmungs- oder Gerichtstermin "einlädt". Je nachdem, von wem die Vorladung veranlasst wurde, besteht eine Pflicht, der Vorladung zu folgen oder auch nicht.
Die Anhörung gibt dem Betroffenen einer Ordnungswidrigkeit bzw. dem Beschuldigten einer Straftat die Möglichkeit, sich schriftlich oder mündlich zum Sachverhalt zu äußern.
Anhörung = Freiwillig
Vorladung = Unter Zwang.