Was ist der Unterschied zwischen Anhörung und Vorladung im Strafrecht?
4 Antworten
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren “rechtliches Gehör“ zu gewähren (Art. 103 (1) GG). Der Beschuldigte kann dabei zum Sachverhalt Stellung nehmen.
Die Anhörung erfolgt i.d.R. schriftlich (Anhörungsbogen), eine Vorladung hat ein persönliches Gespräch zur Folge, wenn der Geladene der Vorladung Folge leistet.
Wichtig: Für den Beschuldigten ist eine polizeiliche Vorladung eher eine Einladung, der man grundsätzlich nicht Folge leisten muss und auch nicht sollte. Oder zumindest nur in Begleitung eines Anwalts.
Die Vorladung ist dann sinnvoll, wenn sich evtl. erst während des Gesprächs ergibt, welche Fragen zu stellen sind.Im Anhörungsbogen sind die Fragen ja vorgegeben und daher weniger flexibel.
Ich habe hier einen Anhörungsbogen vor mir zu liegen, indem auf dem ersten blatt der tatvorwurf und auf dem zweiten blatt einfach nur "äußerungsbogen" steht, keine fragen...
und dann steht in dem feld wo man sich äußern kann "Angaben zur Sache" mehr nicht :/ also wie kann ich das deuten?
Es stehen in der Regel keine bestimmten Fragen im Äußerungsbogen. Wenn der Sachbearbeiter bestimmte Fragen hat, kann er sie da zwar mit reinschreiben, aber wenn nicht, wird da bis auf den Tatvorwurf nichts Besonderes drinstehen.
Wenn du nicht weißt, worum es geht, ist es natürlich schwer, sich zu äußersn. In dem Fall kannst du den zuständigen Saghbearbeiter anrufen, ihm das Aktenzeichen nennen, das oben rechts auf dem ersten Blatt angegeben ist und ihn darum bitten, dir zu sagen, worum es geht.
Und wenn du doch weißt, worum es geht, schreibst du da einfach in das freie Feld rein, was passiert ist. Was du für Rechte hast, steht auf dem Bogen drauf.
Dann ist das eine "Einladung", Deine Sicht der Dinge zu schildern.
Du bist aber nicht verpflichtet, dies zu tun. Wenn Du das Feld einfach streichst, darf das für Dich keine Nachteile im Verfahren zur Folge haben. Dafür kannst Du Dich mit ungeschickten Äußerungen ziemlich tief in die Scheixe reiten.
Ich rate dazu, keine Angaben zur Sache zu machen. Zumindest nicht ohne Rechtsbeistand.
Man kann das ganz kurz und einfach "übersetzen" nämlich Vorladung = Einladung Anhörung = Gespräch. Eine Anhörung muss nicht immer vor Gericht stattfinden man kann auch eine Anhörung bei der polizei haben .. meist ist man aber anders als in einem normalen Gespräch bei einer Anhörung Beschuldigter beklagter oder Zeuge. Bei einer Vorladung ist man meist auch Beschuldigter beklagter oder Zeuge und wird zu Gerichtstermin eingeladen .. eine Vorladung kann auch auf zwang erfolgen.
Die Vorladung ist ein Schriftstück, das einen zu einem Vernehmungs- oder Gerichtstermin "einlädt". Je nachdem, von wem die Vorladung veranlasst wurde, besteht eine Pflicht, der Vorladung zu folgen oder auch nicht.
Die Anhörung gibt dem Betroffenen einer Ordnungswidrigkeit bzw. dem Beschuldigten einer Straftat die Möglichkeit, sich schriftlich oder mündlich zum Sachverhalt zu äußern.
Anhörung = Freiwillig
Vorladung = Unter Zwang.
Das ist Quatsch!
Für den Beschuldigten ist beides freiwillig, solange die Vorladung nicht von Staatsanwaltschaft oder Gericht kommt.
Und wann bekommt man von der Polizei eine Anhörung und wann eine Vorladung? Spielt da die Beweislage eine Rolle oder wie?
okay und wann wird entschieden ob man dem beschuldigten jetzt eine Anhörung schickt oder ihn vorlädt? hängt das von der beweislage ab?