Polizei Aussage als Beschuldigter?
Hallo,
was passiert wenn ich als Beschuldigter eine Vorladung bei der Polizei erhalten habe, ich aber nicht Aussagen will. Die Aussage wurde verweigert und läuft über den Anwalt.
Ist es möglich das die Anzeige somit auch fallen gelassen wird ? Laut Polizei erhalte ich keine Briefe mehr.
Danke im Voraus.
6 Antworten
Kommt drauf an was du gemacht hast und wieviele beweise es dafür gibt. Mit deiner Aussage kannst du dinge klarstellen und deine Sicht präsentieren. Wenn du nicht aussagst, ist das nicht negativ. Es werden dann die dinge Genutzt die vorhanden sind.
Wenn du z.b. Online jemanden bedroht hast, keine Aussage machst wie das zustande gekommen ist dann bleibt am ende die Aussage des Gegenübers und dein Schreibverkehr.
Ist es möglich das die Anzeige somit auch fallen gelassen wird ?
Weil du nicht aussagst? Dein Ernst? Bedeutet, ich kann machen, was ich will, sage nichts und bin aus dem Schneider?
Eher nicht, oder? Gesunder Menschenverstand - selbst in geringer Menge - sollte für diese Antwort reichen!
Es ist dein gutes Recht als Beschuldigter, zu schweigen.
Und was eine ANZEIGE ist, musst du sowieso nochmal nachlesen.
Gruß S.
Die Aussage zu verweigern ist Dein gutes Recht als Beschuldigter.
Die Polizei ermittelt dann dennoch und gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet dann ob es eingestellt, weiter ermittelt, od Anklage erhoben wird.
Aber besser erst einmal schweigen und abwarten was passiert, als Dich selbst belasten , vor Gericht kannst Du Dich immer noch äussern.
Ist es möglich das die Anzeige somit auch fallen gelassen wird ?
Nein! Wenn das so wäre, würden alle Beschuldigten die Aussage verweigern und die Angelegenheiten wären damit beendet. So einfach ist es glücklicherweise nicht.
Du kannst die Aussage verweigern. Das ist richtig. Wenn du von der Polizei "keine Briefe" mehr erhältst, kann (muss aber nicht) es bedeuten, dass deine Akte an die Staatsanwaltschaft zwecks Anklage weitergeleitet wurde. Dann bekommst du irgendwann eine Kopie der Anklage und eine Einladung zur mündlichen Verhandlung. Ob es so sein wird, kann ich nicht beurteilen.
Du hast einen Rechtsanwalt. Bitte konsultiere ihn! Er kennt die gesamte Akte, ich nicht.
Nur, weil du nicht aussagen willst wird die Anzeige auf keinen Fall fallengelassen.
Könnte man ja als Täter gut mit Arbeiten.