Muss ich eine Vorladung der Polizei folge leisten?
Hallo,
ich habe eine Vorladung von der Polizei als Zeuge bekommen. Nun die frage muss ich dieser folge leisten oder kann ich diese ablehnen um somit vllt möglichen Folgen aus dem weg zu gehen (wie z. B. selbst beschuldigt werden wegen einer Aussage).
Bitte um antworten mit Quellen.
4 Antworten
Die Strafprozessordnung kennt nur dann eine Pflicht, einer Vorladung zur Polizei Folge zu leisten, wenn die Ladung ausdrücklich im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Dies gilt sowohl für Zeugen und erst Recht für Beschuldigte einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.25.05.2012
Muss man einer Vorladung durch die Polizei Folge leisten?Seit August 2017 sind Sie als geladener Zeuge verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Quelle: https://www.rudolph-recht.de/muss-ich-als-zeuge-zur-polizei/
Hättest Du übrigens auch selbst googeln können...
Indem man im Zweifel dort unter der Angabe des Aktenzeichens anruft und nachfragt.
Noch eine Frage, da ich erst 17 bin müsste ich oder meine Eltern diese ablehnen?
woran erkennt man eine Vorladung einer Staatsanwaltschaft, da ich gelesen habe das diese sehr gleich aussehen.
Ich denke mal, dass das am Absender erkennbar sein wird.
Noch eine Frage, da ich erst 17 bin müsste ich oder meine Eltern diese ablehnen?
Nein. Egal ob schuldig oder unschuldig. Bleib Heime und Spar die Zeit und Nerven.
Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen. ... Vor der Staatsanwaltschaft haben sowohl Zeugen als auch Beschuldigte die Pflicht, zu Erscheinen.
woran erkennt man eine Vorladung einer Staatsanwaltschaft, da ich gelesen habe das diese sehr gleich aussehen.
Link oben.. Statt Revier XYX steht da ne Adresse vom Staatsanwalt ...^^^ Wüsste nich das die gleich aussehen.
Frag aber lieber nach.. 2017 hat sich da wirklich was geändert oder siehe Link.
ok danke
du weißt nicht zufällig noch ob ich die mit 17 falls es möglich ist selber ablehnen kann oder meine Eltern es müssen?
Eltern müssen nicht mit..
war nicht die frage, die Frage war ob ich es selber ablehnen kann oder nicht da ich noch minderjährig bin.
Du bist nicht mehr minderjährig und daher strafmündig. Also kannst du auch natürlich selbst absagen.
Veraltet und ohne Quellenangabe...
woran erkennt man eine Vorladung einer Staatsanwaltschaft, da ich gelesen habe das diese sehr gleich aussehen.