verkaufsangebot für ein Autohaus verbindlich?
Hallo,
ich habe mir ein neues Fahrzeug gekauft und für meinen alten ein Angebot zur Inzahlungsnahme bekommen. Da es noch um eine Restfinanzierung ging wurde ein Preis für meinen gebrauchten in das Angebot eingetragen. Es steht noch ein Dekra Termin an. Unter sonstige Vereinbarung steht: "Unter vorbehalt der technischen und optischen Prüfung im Haus"
Mein Riesenproblem ist nun das der gesetzte Wert mMn sehr niedrig ist und ich anderswo mehr bekommen könnte. Durch 2 Beulen würde der Preis wahrscheinlich noch gedrückt werden. Laut dem Kleingedruckten zahle ich allerdings 15% Strafe bei Nichtlieferung. Das habe ich natürlich erst jetzt gelesen, mir wurde es als unverbindlich dargelegt. :(
Ich würde lieber den gesetzten Wert noch selbst zuzahlen. Habe ich da rechtlich Chancen oder können sie in jedem Fall auf die 15% "ausfall" bestehen? Wenn die technische Prüfung z.b. (durch nicht erscheinen) nicht stattfindet? Sie ist immerhin bestandteil des Vertrags. Oder bin ich gar zu der Prüfung verpflichtet? Termin zur Prüfung wurde nur mündlich vereinbart.
Vielen Dank
7 Antworten
ohne den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen, würde ich sagen, du bist daran gebunden. Eine Chance könntest du haben, wenn die technische Prüfung einen geringeren Wert ergibt. Allerdings entstehen durch diese Prüfung ja Kosten für das Autohaus, vermutlich wirst du selbst in diesem Fall die 15% zaheln.
Sieh das Geld als Lehrgeld und lies Vereinbarungen ab jetzt genauer und notfalls 2 mal durch ;)
1500€ Lehrgeld würde ich mir gern ersparen. :(
Die Vereinbarung im Detail:
"Verkaufsangebot für ein gebrauchtes KFZ"
Zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet:
--Meine Daten--
--Daten KFZ--
zum Gesammtkaufpreis von xxxxx€ an.
Unter Sonstige Vereinarung steht: "Hereinnahme vorbehalt der technischen und optischen Durchsicht durch die Dekra hier im Hause"
Seite 2:
AGB
-
Allgemeines.. vollständige Mitteilung von Unfallschäden usw.
-
Preis gilt frei Haus
-
Zahlung erfolgt Zug um Zug ..oder ist anzurechnen
4 Lierferung und Lieferverzug
a).Der Verkäufer ist verpflichtet den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um 7 Tage überschritten hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine Nachfrist von 5 Tagen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
b) Stellt sich vor oder bei der Abnahme des KFZ herraus das der Verkäufer ihn nicht in der vorseitig beschriebenen Beschaffenheit liefern kann,ist der Käufer berechtigt, die Abnahme zu verweigern und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn die nichtlieferung auf das Verschulden der Verkäufers beruht, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
c) Verlangt der Käufer Schadensersatz so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger wenn der Käufer einen höheren oder der Verkäufer einen geringeren Schaden nachweist.
Wenn der Preis der eingesetzt wurde, wie du ja schreibst, durch die Prüfung nicht erreicht wird, ist das Angebot hinfällig. dafür kann dir das Autohaus auch keine 15 % in Rechnung stellen.
da müsste man schon den ganz genauen wortlaut deines vertrages / deiner vereinbarung kennen...
Die Vereinbarung im Detail:
"Verkaufsangebot für ein gebrauchtes KFZ"
Zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet:
--Meine Daten--
--Daten KFZ--
zum Gesammtkaufpreis von xxxxx€ an.
Unter Sonstige Vereinarung steht: "Hereinnahme vorbehalt der technischen und optischen Durchsicht durch die Dekra hier im Hause"
Seite 2:
AGB
Allgemeines.. vollständige Mitteilung von Unfallschäden usw.
Preis gilt frei Haus
Zahlung erfolgt Zug um Zug ..oder ist anzurechnen
4 Lierferung und Lieferverzug
a).Der Verkäufer ist verpflichtet den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um 7 Tage überschritten hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine Nachfrist von 5 Tagen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
b) Stellt sich vor oder bei der Abnahme des KFZ herraus das der Verkäufer ihn nicht in der vorseitig beschriebenen Beschaffenheit liefern kann,ist der Käufer berechtigt, die Abnahme zu verweigern und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn die nichtlieferung auf das Verschulden der Verkäufers beruht, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
c) Verlangt der Käufer Schadensersatz so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger wenn der Käufer einen höheren oder der Verkäufer einen geringeren Schaden nachweist.
Wenn im Vertrag steht, dass der Preis abhängig vom Wertgutachten der DEKRA ist, dann gilt diese Vereinbarung. Du könntest eben versuchen, den Wagen anderweitig zu verkaufen und auf die Inzahlungsnahme verzichten. Das aber musst du mit dem Händler besprechen, ob er dich aus dieser Vereinbarung entlässt. Wenn 15% Strafe bei Nichtlieferung im Vertrag vereinbart wurden, frage ich mich, ob das rechtlich zulässig ist. Du hast das erst später gelesen. Wenn man diese Vereinbarung als "unverbindlich" auslegt, solltest du dich vergewissern, dass dem auch so ist. Das aber kannst du nur mit dem Händler klären. Am besten diesen Passus im Vertrag streichen lassen, dann bist du sicher.
Wenn du das Fahrzeug nicht durch die DEKRA im Wert bestimmen lassen möchtest, weil du es anderweitig verkaufst, auch diesen Passus streichen lassen. Das auch mit dem Händler abklären.
Meist ist es so, dass die Wertermittlung recht dürftig ist. Das Fahrzeug vom Händler "hergerichtet" wird und mit ordentlichem Gewinn verkauft. Deshalb verlangt er auch die 15% bei Nichtlieferung, weil er ein gutes Geschäft für sich sieht.
Also, alles mit dem Händler besprechen und die Fallstricke streichen lassen.
Du hast doch NUR ein Angebot bekommen, du must doch nicht darauf eingehen!
Mein Riesenproblem ist nun das der gesetzte Wert mMn sehr niedrig ist und ich anderswo mehr bekommen könnte.
Dann verkauf doch anderweitig