Vorladung Polizei wegen Computerbetrug?

8 Antworten

Du sollst als Zeuge zu einem Computerbtrug etwas aussagen. Das heißt ja vermutlich, dass Du etwas davon wissen könntest und zur Ergreifung der Täter oder zu den näheren Umständen sagen könntest. Offensichtlich bist du nicht deswegen angezeigt worden.

Grundsätzlich brauchst Du bei der Polizei nur Deine Personalien zu nennen. Dort musst du nicht aussagen, wenn Du Dir nicht sicher bist. Etwas, was dich belasten könnte, musst Du auch nicht auszusagen. Wenn Du Dich am Betrug beteiligt hast, brauchst du sicher für das Strafverfahren einen Anwalt.

mlanslans 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 18:29

Was bedeutet dass die meine Personalien aufnehmen? Ich möchte keinen Eintrag im Führungszeugnis haben...

Als Zeuge. Ist doch deine eigene Aussage. Ansonsten würde dort als Beschuldigter stehen. Kenne ich aus eigenen Schriftstücken.

Hast du irgendein Betrugsfall/-versuch gemeldet? 

Du kannst hingehen, kannst dir anhören, was der Polizist zusagen hat und machst einfach keinerlei Angaben außer die, deiner Personalien. Wenn dir was vorgeworfen wird, brauchst du eh nix aussagen. Dann verweigerst du einfach deine Aussage. Kannst dem Polizisten auch was von Einhörner und so erzählen. Darfst die Aussage nur nicht unterschreiben. 

Wenn du schweigst, darf man dir das auch nicht negativ auslegen. 

Ich und ein Freund, hatten die gleiche Anklage, wegen der gleichen Sache. Er hat geschwiegen und hat nix gekriegt. Ich war geständig und habe eine Geldstrafe gekriegt.

Heyho

Ich habe folgenden Text aus einer Frage die schon gestellt wurde die in dein Thema passt:

Einer Vorladung zur Polizei muß man KEINE Folge leisten. Weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Nur bei Ladung zur Staatsanwaltschaft oder Gericht ist man verpflichtet, zu erscheinen. Wenn man bei der Polizei trotz Vorladung nicht erscheint, passiert einem nichts. Die Polizei gibt dann die Akte ohne Vernehmung an die Staatsanwaltschaft ab.

Ja, man kann sich immer "freiwillig" schriftlich äußern. Allerdings ist man auch nicht verpflichtet, überhaupt irgendwelche Angaben zu machen. Eine schriftl. Äußerung hat den Vorteil, daß man sich die Worte und jedes Detail gut überlegen kann.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen ;)

Lg Lara

myltlpwny  19.08.2015, 18:33

Wenn man aber nicht weiß, worum es geht, kann man auch keine Stellung beziehen. Das man zu einer Vorladung nicht gehen muss, stimmt. 

Aber wenn man wissen will, worum es geht, kann man hingehen und den Vorwurf anhören. Eine Verpflichtung zur Aussage, besteht trotzdem nicht. Vorallem wenn einem selbst was vorgeworfen wird.

jurafragen  19.08.2015, 20:23
@myltlpwny

Aber wenn man wissen will, worum es geht, kann man hingehen und den Vorwurf anhören

Die Polizei möchte etwas vom Fragesteller. Und dann ist es ja wohl auch fair, wenn sie ihm frühzeitig sagt, worum es geht. Und nicht erst, wenn man dort voller Erfurcht erscheint und lieb fragt.

Es ist Ratsam in so einen Fall, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden mit der Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht. Gehen Sie auf gar keinen Fall ganz alleine und unvorbereitet als Beschuldigter zu solchen Terminen der Polizei. Es ist nicht zu empfehlen solche Termine als Beschuldigter überhaupt wahrzunehmen. Besser wäre es vorher wie schon gesagt Rat beim Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Strafrecht ggf. Fachanwalt für Jugendstrafrecht aufzusuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du nicht weißt worum es gehen soll, dann hast du nichts zu befürchten, und wenn du nichts zu befürchten hast, dann brauchst du auch kein Rechtsanwalt. Wobei man den normalerweise bei einer polizeilichen Vorladung sowieso nicht braucht. Einfach Fragen beantworten.