Verstoß gegen das BtmG -Jugendliche?

7 Antworten

Hallo Meri66

Du brauchst für die Sache keinen Anwalt. Die Polizei hat wegen der Sache eine Anzeige geschrieben, aber die Anzeige wird in 3-4 Wochen bestimmt vom Staatsanwalt eingestellt. Wie man mit der Polizei umgeht, wenn man eine Vorladung bekommt, kannst Du hier nachlesen: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln Ich hoffe, es ist nicht zu schwer für Dich zu verstehen.

Mach Dir nicht zu viele Sorgen um Dein Kind. Viele andere Kinder machen in dem Alter ganz ähnliche Experimente und Erfahrungen.

Bis zu einem bestimmten Alter geht das Kind immer straffrei aus... google mal! Bei Wiederholungsfällen und Vernachlässigung der Aufsichtspflich der Eltern: Heim!

primusvonquack  30.07.2013, 19:32

Steht doch da: über 14 Jahre, also strafmündig.

JulianFlorian  30.07.2013, 19:37
@DeliriumTremens

Der Artikel widerspricht sich selbst.

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor.


Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind, können nicht bestraft werden.

Das vollendete 14. Lebensjahr wäre ja dann der Anfang des 15. Lebensjahres, aber wenn man Jünger als 14 ist, ist man Schuldunfähig. Ja ne, is klar. Was passiert zwischen 14 und 15?

primusvonquack  30.07.2013, 19:44
@JulianFlorian

Nein, das 14. Lebensjahr endet am 14. Geburtstag vollendet. Am ersten Geburtstag hat man wohl schon ein Jahr gelebt.

JulianFlorian  30.07.2013, 19:45
@primusvonquack

Das ergibt für mich keinerlei Sinn. Wenn man das 14. Lebensjahr beendet, dann ist man 15. Dann ist die Schreibweise auf Wikipedia falsch.

DeliriumTremens  30.07.2013, 19:48
@JulianFlorian

wenn jemand seinen 1. Geburtstag feiert, hat er ein Jahr vollendet, wenn jemand 14.J wird, hat er 14 Lebensjahre vollendet.... =vollendetes 14. LJ alles nach dem 14. Geburtstag.

Mit 14,9 Jahren ist Kind X strafmündig, Jugendstrafe. Der Erwerb/Besitz von BTM ist strafbar. Wenn er Ersttäter ist und nicht vorbestraft, dürfte es bei der Menge eigentlich maximal Arbeitsstunden geben. Ich denke, sofern das der Fall ist, ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig, das Gute ist aber, das er Akteneinsicht beantragen kann...

LG :)

Falls es überhaupt zu einer verhandlung oder einem gespräch kommt, sag dass es dir leid tut und du es nie wieder machen wirst, da du aus deinen fehlern gelernt hast. Da brauchste keinen anwalt für. Wird aber eh eingestellt sofern es das erste mal war.

Warnende Worte, bestenfalls eine Verwarnung und Arbeitsstunden, wenn es keine gerichtliche Vorgeschichte gibt.

primusvonquack  30.07.2013, 19:34

Sind beide mit je drei Gramm erwischt worden oder nur einer? Wenn letzteres, wer? Strafbar ist nämlich nur der Besitz, nicht der Konsum.

Meri66 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 19:45
@primusvonquack

In Person Y seinem Geldbeutel war noch ein Päkchen mit 3 gramm.

JulianFlorian  30.07.2013, 19:47
@Meri66

Das wird für euch beide einzeln gewertet, sofern die Polizisten das Marihuana in seinem Portmonee überhaupt bemerkt haben.

Meri66 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 21:06
@JulianFlorian

Ich bedanke mich für so viele Antworte und bitte streitet euch nicht! Mir ist jeder Antwort auch eine Mut und Unterstuzung! Ich bin Mutter von diese dumme X, und er ist nicht vorbestraft oder ähnlicher…Er ist eine gute Schuler von Gymnasium mit durschnit 2,6 und eine Sportler! Er nimmt keine Droge und das war eine Dumme Entscheidung das zu probieren, aber tat Sache ist das Junge Y hat ihm da zu eingeladen, und die beide dööfe haben sich sogar über Feisbook verapredet!!!Die beide wurden gespannt wo der Joint schon getret war und liegt an Bank! D.h. Junge X war nicht im Besitz von Droge! Junge X ist da weg gelaufen, aber von selbst wieder zurik gekommen wo er mit Polizei Schiele zum Polizei Station gebracht ist! Da ist er verhort und dann hat Polizei mich, betroffene Mutter angerufen, ich soll ihm abholen!!!In Polizeipräsidium (unter Schok gekommen) habe ich noch mit Polizei geredet, unterschieben und Junge X nachause genommen! Also, Tatsache ist das er war nicht erwischt wie er Raucht, er hätte Marihuana auch nicht bei sich! Und er ist nicht bestraft oder so was… Aber ich mache mir Sorge wegen seine Zukunft, was wenn das in seine Polizei Akte steht, was wenn er Füreschein macht, und so? Außer dem hat mir niemand von euch Rat gegeben wie sollte ich mich als Mutter verhalten übermorgen bei diese Vorladung – Ermitlung???Ich habe Feisbook Gespräche wo Kind X eingeladen wurde bei ,,Marihuana, rauchen Fotokopiert, und da steht auch das diese Y von meine Kind 15 Euro verlangt, weil er hat das besorgt! Soll ich diese Kopie Polizei Übergeben? Die sind Interessiert daran wer hat die Jungs das verkauft, aber Kind x kennt Ihm nicht, nur Kind Y hat bei Feisbookgesprech eine Nahme erwähnt …. Hat gutes Zeug!!! Was soll ich tun???Ich will dieses Kind auch nicht belasten aber ich will mein Kind Retten von diese dumheit!!! Und verzeiht mir meine Rechtschreibungs- Fehler – ich bin Auslenderin!