Vorladung erhalten gemäß § 184 StGB. Zählt auch 184a und 184b hinzu?

6 Antworten

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kommt drauf an, wer auf den Bildern drauf ist.
wenn ihr euch nur eure eigenen Körper zeigt, gilt 184c und das dazugehörige Privileg, es straffrei zu tun.

wenn dir deine Traumfrau aber Nacktbilder anderer Leute schickt: yup, da ist sie fällig; weil du eben keine 18 bist.

BFA0812 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 14:29

Was meinen Sie mit das dazugehörige Privileg es straffrei zu tun, also ist das ein Problem oder nicht.

Ranzino  21.10.2021, 14:38
@BFA0812

ups, musste ausbessern: 184c (jugendpornografisches Material) hat so ein Privileg. nicht 184b

das Privileg gilt für heiße Bilder und Filmchen, welche dir deine Freundin oder du deiner Freundin schickst und wo auch niemand anders drauf ist als ihr beide.

guckst du selber: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

wenn man deinem Schatzi aber mit §184 kommt, waren es wohl keine eigenen Bilder oder es lag keine Erlaubnis der abgebildeten Person vor oder es war für Geld eingekauft und sie hat es dir gezeigt ? tjoa, das geht nach hinten los....

das sind wiederum eigene §§, es geht zunächst mal vom § 184 StGB aus

Vielleicht geht es ja gar nicht um "die Bilder" die Du vermutest. Sondern um etwas anderes auf das Du im Moment nicht kommst? Vielleicht irgendwann in die letzten Jahren Sticker bekommen oder weitergeleitet, in irgendwelchen wa-Gruppen?

Wenn es sich um Tier- oder Gewaltpornographie, oder gar Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie handeln würde, würde der Vorwurf exakt so dastehen.

So, wie es jetzt vorgeworfen wird, sind a und b nicht gemeint. Sie sind so unterschiedlich, dass sie auch eigene Nummern haben könnten, wenn welche frei wären.

Die Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre zu gern um ein Verfahren zu stellen wenn zwei Leute sich mögen und Bilder senden.

Wer hat ihre Bilder denn noch?

Und wer ist der anzeigen Erstatter? Wenn das aus dem Brief nicht hervor geht muss der Beamte sich dazu äußern können.

Anrufen. Ruhig bleiben und fragen wer da so einen Mist verzapft.

BFA0812 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 14:27

Auf dem Brief stand nichts zum anzeigen Erstatter und ihre Bilder sollte nur ich haben und ich habe sie natürlich nicht angezeigt.

BerlinerBursche  21.10.2021, 14:40
@BFA0812

Eine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft selbst. Das glaube ich nicht.

Es muss jemand sein, der aus dem Umfeld kommt und davon weiß.

Letzten Endes ist bei euch was nicht in Ordnung. 18/17 ist kein gesetzliches Problem als solches wenn man eine Bindung aufrecht erhält und niemanden dabei belästigt.

Ich gehe mal von Eltern aus denen die Beziehung ein Dorn im Auge ist.

Auch hier gilt Einverständnis.

Sie hat es dir gesendet und sie wollte es. Du hast sie erhalten und du wolltest es.

Es wird zur Einstellung kommen.

Aber natürlich ist eine Anzeige immer ein Makel.

Das kannst du nach Beendigung des Verfahrens beim Datenschutzbeauftragten der Polizei löschen lassen.

iqKleinerDrache  24.07.2022, 00:44
@BerlinerBursche

strafbar sind ja nur die bilder die der 18 jährige an die 17 jährige sendet, also nur eventuell. das müssen dann wohl die anwälte ausbaldowern wie was genau bewertet wird. wenn eine 17 jährige ihr eigenens nacktbild an einen 18 jährigen sendet ist das ja nicht starfbar.

iqKleinerDrache  24.07.2022, 00:47
@iqKleinerDrache

in 184 steht pornographisches material zugänglich machen. wie das nun aber bei liebesbeziehung aussieht wenn man bilder von sich selbst schickt, ob es da ausnahmen gibt muss dann ein anwalt klären. so wie das gesetz geschrieben wäre wäre es schon arg schräg. da darf ein 18 jähriger mit der 17 jährigen sex haben. schickt er ihr aber ein penisbild oder sowas dann wird er verknackt ... echt krass.