Was bedeutet das in einer Vorladung?
Hallo und zwar habe ich eine Vorldung für den 24.08 bei der Polizei als Beschuldigte bekommen. Als erstes ist meine Frage muss ich dort hin gehen oder bekomme ich dann Probleme? Und in dem Brief von der Polizei steht:
"Es steht Ihnen frei , ihre Tochter/ihren Sohn/die ihrer Obhut anvertraute Person zur Vernehmung /Anhörung zu begleiten bzw. das Erscheinen zu veranlassen. Im Falle der Verhinderung (z.b. berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Ist die Vernehmung oder Anhörung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes bzw. einer unter ihrer Vormundschaft/Betreuung stehenden Person vorgesehen, steht es ihnen frei, ihr Kind bzw. Die genannte Person zu dem Termin zu begleiten."
Kann mir bitte jemand sagen was damit gemeint ist, denn meine Mutter muss ja eigenlich mit, da ich erst 15 bin, aber sie kann leider garnicht. Ist das dann auch damit gemeint das ich dann da alleine hin gehen kann?
Noch eine Frage ich habe jezut ziemlich oft gelesen das man zu einer Vorldung nicht hin muss. Stimmt das ?
4 Antworten
Offenbar musst du dort auf jeden Fall auftauchen, deine Mutter muss nicht, sollte aber. Wenn sie nicht kann, zu dem Termin, soll sie sich rechtzeitig melden, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nicht. Der Hinweis ist an die Eltern gedacht. Diese müssen auch nicht zwangsläufig mit, wenn du aber hingehst, würde ich dir empfehlen, ein Elternteil mitzunehmen.
Du solltest dort nicht alleine hingehen und wenn, dann musst du zum Sachverhalt nichts sagen. Nachdem man dich mit den Vorwürfen konfrontiert hast, kannst du äußern, daß du dazu nichts sagst. Das ist dein gutes Recht.
Wenn du der Meinung bist, der Vorwurf ist unberechtigt, dann sag das so und schweige anschließend.
Weil man sicherlich vesuchen wird, dich unter Druck zu setzen, ist es keine gute Idee, alleine dorthin zu gehen.
Irgendwie hast du etwas gemacht, was wohl nicht in Ordnung war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt. Man muss aber auch deine Version hören. Daher solltest du zur Polizei gehen. Mache dir am Besten Notizen, warum und weshalb du was gemacht hast. Je besser du es begründen kannst, um so geringer wird wohl deine Strafe ausfallen.
Nehme am Besten jemand zur Beruhigung mit. Meist ist man doch aufreget und froh, wenn man jemand dabei hat.
Aber gehe hin. Wenn du nicht hingehst, kannst du dich gar nicht verteidigen und dann wird die Strafe entsprechend wohl höher sein. Die Polizei und Staatsanwaltschaft wird dann annehmen, dass du kein Interesse hast.
Alles Gute sowie viel Erfolg!