Mitteilung bei Beendigung des Ermittlungsverfahren?

4 Antworten

Grundsätzlich wirst du als Beschuldigter des Ermittungsverfahrens über die Einstellung benachrichtigt, ja. Dies ergibt sich aus § 170 Abs. 2 S. 2 StPO.

Du bekommst allerdings keine Nachricht, wenn du gar nicht als Beschuldigter vernommen wurdest. Da die Vernehmung des Beschuldigten im Regelfall zum Ende des Ermittlungsverfahrens erfolgt, kann es sein, dass das Verfahren schon vorher eingestellt wird.

Ja, du bekommst Post

Wird ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen / beendet, gibt es drei Möglichkeiten dazu:

  • Einstellung, oder
  • Strafbefehl, oder
  • Anklage und Verhandlung

Wie auch immer ein Ermittlungsverfahren beendet wird - du bekommst entsprechende Mitteilung.

ja...

.........siehe auch hier.

Was bedeutet die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153 StPO bzw. nach § 153 a StPO bzw. nach § 170 Abs. 2 StPO ?

Sind die Ermittlungen abgeschlossen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

Haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten keine Anhaltspunkte einer Straftat ergeben, die die Erhebung einer öffentlichen Klage zulassen, stellt diese das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Der Beschuldigte erhält eine Einstellungsmitteilung, wenn er vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war.https://ra-bluemel.de/de/rechtsanwaelte.php?kategorie=Rechtsgebiete&gebiet=Strafrecht&bereich=Das%20Ermittlungsverfahren