Polizei mittlerer oder gehobener?
Soll ich mich lieber für den mittleren oder gehobenen Dienst bei der Polizei bewerben? (Ich weiß, dass es den mittleren Dienst in machen Ländern nicht mehr gibt aber in meinem schon!) Sind es große Gehaltsunterschiede zwischen den beiden Laufbahnen?
4 Antworten
Hallo RockyB92,
die Gehaltsunterschiede sind bei weitem nicht so hoch, wie man denkt.
Exemplarisch füge ich Dir mal einen Link für die Besoldungstabelle der Bundespolizei an, aber die der Ländern sehen auch nicht gravierend anders aus:
Hier der Link: http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2012/05/121204_Besoldung_Beamte_Internet.pdf
Auch gibt es keinen Unterschied in den Aufgaben zwischen dem mittleren Dienst und den gehobenen Dienst. In der Anfangszeit, sprich in den ersten Jahren nach der Ausbildung versehen die Beamten des gehobenen Dienstes zusammen mit den Beamten des mittleren Dienstes die gleichen Aufgaben, später dann haben sie allerdings die Möglichkeit Führungsaufgaben zu übernehmen, die den Beamten des mittleren Dienstes verwehr werden.
Allerdings, richtet sich das Gehalt auch nicht, welche Tätigkeit man bei der Polizei wahr nimmt oder ob man eine Führungsposition inne hat, sondern einzig und alleine nach den Besoldungsstufen, die sich wiederum nach dem Dienstgrad richten und den sogenannten Erfahrungsstufen. Es gibt zwar Spezialeinheiten, wie MEK, SEK, GSG9, die erhalten eine Gefahrenzulage für Ihre Tätigkeit, aber die beträgt auch nur ca. 150 Euro und geht schon drauf, weil man in zahlreichen Versicherungen erheblich mehr zahlen muss als Otto Normalpolizist.
Nun füge ich Dir mal paar Infos zur Polizei und die Ausbildung bei der Polizei an:
Ich muss die Beiträge aber splitten, da das Forum nur eine begrenzte Anzahl von Zeichen zu lässt.
Abschnitt Ausbildung
Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:
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Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
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für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.
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für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
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der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.
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der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein
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der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.
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in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.
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der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.
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der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.
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Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.
Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.
Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.
Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.
Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes
Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)
In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.
In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.
Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.
Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.
Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.
In den drei Tagen wirst Du
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medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.
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Ermittlung Deines BMI
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Drogenscreen
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Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.
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Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen
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Sprachverständnistest
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Diktat
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Intelligenztest
Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.
Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein
Ausbildung / Studium
Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.
Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).
Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.
Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.
In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.
Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.
Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:
- Einsatzrecht
- Einsatzlehre
- Verkehrsrecht
- Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
- Strafrecht
- Strafverfahrensrecht
- politische Bildung
- Polizeirech
- politische Bildung
- Dienstrecht
aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:
- Einsatztraining
- Selbstverteidigung
- Waffen- und Schießausbildung
- Führerschein
- Sport
Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.
Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.
Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.
Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.
Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.
Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.
Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.
Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.
Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.
Ich glaube jetzt fällt mir im Moment auch nichts mehr ein.
Ich hoffe, das langt Dir erst einmal an Informationen.
Schöne Grüße
TheGrow
Den mittleren Dienst gibt es in jedem Bundesland und setzt ein abgeschlossenes FH-Studium voraus. Für den gehobenen Dienst benötigt man ebenfalls einen Hochschulabschluss. Abgeschafft ist in einigen Bundesländern, z.B. Niedersachsen, der untere Laufbahnweg.
Den mittleren Dienst gibt es in jedem Bundesland und setzt ein abgeschlossenes FH-Studium voraus
Falsch. Die mittlere Reife reicht.
Für den gehobenen Dienst benötigt man ebenfalls einen Hochschulabschluss.
Hier reicht bereits die Fachhochschulreife.
Für den höheren Dienst wird ein abgeschlossenes Studium gefordert.
Na ja, nicht wirklich. Für die Aufnahme einer AUSBILDUNG im Bereich des mittleren Dienstes reicht die mittlere Reife aus. Ziel aber ist ein abgeschlossenes FH-Studium!
Den gehobenen habe ich tatsächlich mit dem höheren kurzgeschlossen. Aber auch hier ist das eigentliche AUSBILDUNGSZIEL ein abgeschlossenes Studium.
vor allem bist Du mehr, lernst mehr, hast bessere Aufgaben (weniger Falschparker ...) - ja und die Bezahlung sollte sich nicht unwesentlich unterscheiden. Auch wenn ein junger Beamter auch im gehobenen Dienst kein Krösus wird. Und die Chancen in den Höheren Dienst aufzusteigen sind auch wesentlich besser, weil Du nur einmal aufsteigen musst.
Das sind ca. 70€ Unterschied im Netto. Bezogen auf StKl. 1.
Naja ein klein wenig mehr ist das schon.
Als Dienstanfänger verdient ein Kommissar ca. 300 Euro brutto mehr, als ein Polizeimeister als Anfänger. Auch bei Lohnsteuerklasse 1 hast Du ja keine 230 Euro an Abzügen.
Aber ich dachte früher auch immer, dass Jemand der im gehobenen Dienst tätig ist, mindestens 1000 Euro NETTO mehr verdient, schließlich hat der ja statt Ausbildung ein Studium hinter sich.
Leider ist dem aber nicht so, der Unterschied ist wirklich nicht gerade das, was ich als umwerfend großen Unterschied bezeichnen würde.
Naja ein klein wenig mehr ist das schon.
Ja, ist es. Ich wollte auch eigentlich schreiben, dass man pro Besoldungsgruppe ca. 100€ mehr hat, als in der unteren.
Ein Polizeimeister (A7) kriegt zu beginn ca. 1800€ netto.
Ein Kommissar (A9) ca. 2013€ netto.
Zulagen jetzt nicht eingerechnet.
Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei
Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur
gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur
höherer Dienst
In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:
In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:
Zum Gehalt:
Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.
Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.
Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.
Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.
Du kannst z.B. zur:
Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.
Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt