Gegen mich wird ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt ...

11 Antworten

Ein Anwalt ist hier erst mal nicht notwendig. Schon gar nicht wegen so einer "Pillepalle". Am Besten ist, Du rufst Deinen Sachbearbeiter [SB] an (Name und Telefonnummer müssten aus dem Anschreiben hervorgehen) und mach einen Termin zur Vernehmung. Bei diesem Termin wird/muss der SB Dir ersteinmal genau vorhalten, was Dir vorgeworfen wird ("Am ... um ... sollen Sie zu XY ... gesagt/gezeigt haben. Zeugen waren .... keine.") Und wenn der Kollege/die Kollegin richtig belehrt haben (natürlich auch, wenn nicht!), hat man/frau als Beschuldigte/r das Recht zu sagen "OK, dazu sage ich nichts." Angaben zur Person muss man machen - ansonsten nichts. Aber wenn Du gehört hast, was Dir vorgeworfen wird, kannst Du Dich äußern - das kannst/musst Du dann vor Ort entscheiden ... Aber mach Dich nicht heiss - hier kann jeder wegen jedem Mist ne Anzeige machen. Und es gibt genug Leute, die das ausgiebig in Anspruch nehmen :(

Halt den Stress so gering wie möglich. Wenn du nicht genug Geld für einen Anwalt hast, dann würde ich auch nicht unbedingt eine Gegenanzeige riskieren. Im schlimmsten Fall schaukelt sich das immer mehr hoch.

Ich würde auch sagen: geh zur Polizei und kläre das da. Dann kannst du beim Ausfüllen auch nichts falsch machen. Sag dort einfach aus, dass du gewiss niemanden beleidigt hast. Dass dich ihr Lärm stört, aber du auf eine Gegenanzeige verzichtest. Im Normalfall wird die Beamten das freuen. Dann wird alles passen.

Geh der Frau so gut wie möglich aus dem Weg. Macht nur Ärger das alles.

Du solltest nicht den Fehler machen und "ins blaue hinein" irgendeine Stellungnahme abgeben. Frag Dich erst mal schlau, was Dir genau vorgeworfen wird. Das muß Dir die Polizei verraten. Und dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du Dich zur Sache äußerst.

Ich kann und darf keine Rechtsberatung machen, weil ich kein Jurist bin. Aber ich kann Dir dennoch sagen, dass Du bei der Polizei nicht zur Sache aussagen musst. Wann es gut ist und wann weniger gut, ist schwer zu sagen. Du solltest nur nichts Unwahres sagen. Du kannst auch widerrufen, was Du bei der Polizei gesagt hast. Natürlich könnte das dumme Fragen zur Folge haben. Eine Anzeige bedeutet noch nicht, dass die Sache vor Gericht geht. Wenn Du kein Geld hast, kannst Du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Der Anwalt würde Dir dabei behilflich sein.

garnichts machen !!! nur ständig andere mit deinem Lärm belästigen solltest du unterlassen ....diese könnte ins Auge gehen . Das kann hin bis zur Kündigung gehen ...kann muß aber nicht !!!!

offeltoffel  30.12.2012, 12:39

ist das etwa eine gängige Methode? Auf ein Schreiben der Polizei einfach nicht zu antworten? Klar, das löst gewiss alle Probleme von selbst.

"oh, wenn sie nicht antwortet, dann wird die Anschuldigung bestimmt falsch gewesen sein".

Hasenruelps  30.12.2012, 12:42
@offeltoffel

ein Widerspruch ist jederzeit möglich Zeugen ? Aussage gegen Aussage ----Einstellung des Verfahrens