Verbeamtung trotz Verfahren?
Hallo, ich habe gerade meinen Antrag auf Verbeamtung (Lehramt) in der Hand, da steht am Ende folgende Passage: " Ich erkläre hiermit, (...) dass gegen mich kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen anhängig ist oder gewesen ist."
Vor ca. 3 Monaten wurde gegen mich wegen unerlaubten Waffenbesitzes ermittelt. Das Verfahren wurde aber kurze Zeit darauf wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt (Es ging um ein altes Familienerbstück (Fallmesser meines Großvaters) welches von der Polizei sichergestellt wurde).
Wie soll ich also mit der oben genannten Passage umgehen, ich kann ja den Antrag so nicht unterschreiben, da ja gegen mich ermittelt wurde.
Desweiteren läuft derzeit gegen mich ein Verfahren wegen Körperverletzung, welches allerdings schonmal eingestellt wurde und vermutlich aufgrund von Mangel an Beweisen wieder eingestellt wird. Hier verhält es sich ähnlich wie oben, wie soll ich darauf im Bezug auf die oben genannte Passage eingehen.
Für die Verbeamtung brauche ich auch ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE. Steht von den oben beschriebenen Dingen irgendetwas in meinem erweiterten Führungszeugnis. Letztlich hab ich ja nie irgendwas angestellt.
Ich bitte um Antworten.
2 Antworten
Die Ermittlungsverfahren tauchen in keinem Führungszeugnis auf, Du könntest sie rein theoretisch verschweigen. Solltest aber verbeamtet werden und es wird bekannt, hast Du leider die Arschkarte.
Es könnte zum Beispiel passieren dass das Ermittlungsverfahren wegen KV doch zu einer Verurteilung nach Deiner Verbeamtung führt. Vor Gericht musst Du dann Deinen Beruf angeben, was meinst Du wohl was der Staatsanwalt anschließend macht?
Tja ... diese Entscheidung musst Du selbst treffen. Wenn Du das laufende Verfahren angiebst wird sicher zunächst keine Verbeamtung erfolgen.
Nein, so kannst du das nicht unterschreiben. Ich würde mit meinem Vorgesetzten reden.
Schon klar. Die Frage ist nur, wie sich das auf meine Einstellungschancen auswirkt, bzw. wie ich das dann handhaben soll?